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Vorwort.

Es ist bekannt, daß die Geschichte mancher der vorma

ligen Reichs Münzstätten noch nicht so ausführlich bes arbeitet ist, daß nicht bis jezt unbenügte Urkunden, Aufs merksamkeit und Bekanntmachung verdienen sollten.

Dem Verfasser dieser Blätter war es vergönnt, eine Anzahl von Original - Archival - Urkunden und Actenstücken, die Reichs- Münzstätten zu Frankfurt am Mayn, Nörds lingen und Basel betreffend, zu erhalten, deren Mittheis lung ihm wohl alle Freunde der Münzkunde verdanken werden.

Die Aufgabe, welche er sich bei Bearbeitung gegens wärtigen anspruchlosen Werkchens stellte, war die, das Ergebniß der Urkunden in chronologischer Reihenfolge zusammenzustellen, die wichtigern Urkunden in diplomatischer Genauigkeit dem Werkchen beizufügen, von einer Anzahl anderer aber nur die hauptsächlichsten Stellen dem Lexte selbst einzuverleiben.

Der Verfasser glaubt, daß das Werkchen als Quels lensammlung manchem Freunde der Numismatik willkom

men seyn und jedenfalls beachtenswerthe Materialien für eine umfassende Geschichte der fraglichen Reichs - Münzstätten enthalten werde.

Einen andern Anspruch macht das Schriftchen nicht.

Das Publicum für solche Arbeiten ist nicht groß, deßhalb ist auch das Werkchen nur in einer geringen Anzahl Exemplare für Freunde der Münz - Geschichte gedruckt.

Dehringen, im März 1835.

Der Verfasser.

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Die Verhältnisse der Reichsmünzen zu Frankfurt

und Nördlingen vor dem Anfange unserer Nachrichten, find bereits in anderen Schriften erörtert, *) so daß wir, ohne uns näher darüber zu verbreiten, hier sogleich die Nachrichten folgen lassen können, welche die Bestellung der fraglichen Reichsmünzen in den Jahren betreffen, welche dem Anfange derjenigen Periode, in welcher sie an den Reichs - Erbkammerer Conrad von Weinsberg verpfändet wurden, zunächst vorangiengen.

Peter Gas von Basel war es, der um jene Zeit die Münzmeisterstelle sowohl bei der Reichsmünze zu Frankfurt, als bei der zu Nördlingen bekleidete. Während seiner vieljährigen Dienstleistung hatte sich ein Ausstand an feinem Gehalte aufgesammelt, der bis zum Jahr 1421. die Summe von 390. Rheinischen Gulden erreicht hatte. Zu seiner Tilgung verschrieb der Römische König Sigismund mittelst einer - am Donnerstag nach Et. Johannes, des Täufers, 1421. zu Preßburg ausgefertigten Urkunde, den Schlagschaß jener Münzen. **) Uebrigens scheint Gaß

*) v. Fichard, die Entstehung der Reichsstadt Frankfurt am Mayn.
1819. S. 329. ic.

Schöpperlin, kleine historische Schriften. 1787. I. S. 308.
bezüglich der Münze zu Nördlingen.

**) S. Urkunde Nr. 1.

bereits im Jahr 1418. von jener Stelle abgetreten zu seyn, und der Ausstand daher zu rühren, daß die Münzen während seiner Berwaltung nicht sehr stark betrieben worden

waren.

Seine Nachfolger an beiden Münzståtten waren Jacob Brugk und Foys von Winterbach, welche die Münzmeisterstelle bis zum Jahr 1423. bekleideten. Nach einer am Dienstag vor St. Galli Tag 1423. zu Ofen ge= gebenen Urkunde *) folgte ihnen derselbe Peter Gaß wieder, in Gemeinschaft zweier Consorten, »gesellen und gemeinder« Conrad Crambach und Fris Renmann.

König Sigismund sagt in der Urkunde namentlich: es håtten seine Vorfahren an dem Reich, Röm. Kaiser und König, Gold- und Silber-Münze im Reich oft und viel schla= gen lassen,,,dann das nů etwo fil Jaren verfümet was vnd nivergelegt" habe Er vorzeiten von Röm. Königl. Machtvollkommenheit angeordnet, »das man eyn guldin Müncz zu francenfurt zu Norlingen« erheben, machen und schlagen solle,,,von vnßn vnd des Reichs wegen" und habe darauf Jacob Brugk und Foys von Winterbach zu Münzmeistern auf fünf Jahre angenommen: diese fünf Jahre seyen nun umfloßen und damit die Reichsmünzen »zu Fran= denfurt, zu Nörlingen vnd anderswo in dem Reich fürbaß geslagen vnd gehalten werden« so nehme er den erbaren Peter Gaß von Basel zum Münzmeister an, und zu »gesellen vnd gemeinder« die erbarn Cunrad Crambach und Fris Renmann. Sie sollen anheben zu münzen nach dem Datum jenes Briefs und diese Verwilligung soll fünf Jahre währen.

Den Münzmeistern wurde befohlen auf 19. Karat zu münzen, dem Rathe der Stadt Frankfurt aber die Vollmacht gegeben, einen Wardein einzuseßen, der getreuliche

*) S. Urkunde Nr. 2.

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