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Form nach gefälscht. Die angeblichen Originale sind ohne allen Zweifel erst in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts angefertigt. Dies ergibt sich mit grosser Sicherheit nicht nur aus dem ganzen frischen Ansehen des Pergaments und aus der Art der Besiegelung, sondern vorzugsweise aus den Schriftzügen. Man unterscheidet deutlich drei Hände, alle gleichzeitig, mitunter sehr geziert, so dass man die Absicht ältere Handschriften nachzubilden deutlich erkennt. Eine und dieselbe Hand hat oft mehrere in ganz verschiedenen Decennien des 13. Jahrhunderts und von ganz verschiedenen Personen, an weit von einander entfernten Orten gegebene Urkunden geschrieben, z. B. die eine Hand Urkunden des Bischofs Ulrich von Ratzeburg, 1259 zu Ratzeburg und 1274 zu Schönberg ausgestellt, der Grafen Gunzelin und Helmold von Schwerin Verleihungen von Wendelstorf und Siggelkow aus dem J. 1270 und des Caminer Bischofs Urkunden von 1274; die Urkunde des Grafen Gunzelin von Schwerin über Uelitz und Lübesse vom J. 1246 (Nr. 582) stimmt in der Schrift durchaus überein mit der einen unechten Ausfertigung von Herzog Bogislav's Urkunde über Kleth, vom 7. April 1290. Dazu kommt, dass manche Urkunden verschiedener Personen und Zeiten merkwürdig gleiche Siegelschnüre tragen. An den völlig übereinstimmenden Schnüren von loser, roth und grün gefärbter, frisch aussehender Seide lässt sich die Unechtheit der Mehrzahl dieser Urkunden schon von ferne erkennen. Entscheidend sind aber dafür die Siegel. Das Wachs aller dieser Siegel ist gleich, bräunlich und unrein, oder mit gleichem braunem Firniss überschmiert. An manchen sieht man recht deutlich, dass der Fälscher echte Siegel vor sich gehabt, diese mit einem heissen Messer auseinander geschnitten und dann über die Siegelschnur wieder zusammengedrückt hat; trotzdem, dass sie am Rande beschnitten sind, wollen die beiden Platten oft nicht recht zusammen passen; in andern Fällen hat sich die obere Platte von der neuen Wachshülse, in die sie eingedrückt wurde, wieder gelöst. Manche Siegel sind am Rande zerhackt (z. B. an unserer Nr. 426), um ein alterthümliches Ansehen zu gewinnen. Die Fingereindrücke auf der Rückseite sind oft vergessen. Es ist auch vorgekommen, dass sich der Fälscher in der Wahl der Siegel vergriffen hat. So hängt an der Urkunde des Fürsten Johann I. vom J. 1237 über Questin und Badow (unserer Nr. 461), welche nach den Zeugen zu urtheilen die richtige Jahreszahl trägt, das Siegel seines Sohnes, Johann II. von Gadebusch. An der Urkunde des Domcapitels von Ratzeburg über die Zehnten zu Börzow v. J. 1259 hängt nicht das zweite, sondern schon das viel verbreitete dritte Capitelsiegel, welches uns sonst erst im J. 1282 an einer unverdächtigen Urkunde vorgekommen ist. Der Graf Helmold III. von Schwerin führt sonst immer, und zwar sicher seit dem 28. Sept. 1270, das schreitende Ross im Siegel; an seinen Urkunden über Siggelkow und Cruzen und über Uelitz, welche er 1270 ausstellte, hangen aber Siegel mit 2 Lindwürmern, die Lisch längst (Jahrb. XIV, S. 279) als gefälscht bezeichnet hat. Sie sind nicht scharf, sondern in den Umrissen des Schildzeichens und der Buchstaben etwas unbestimmt, abgestossen und mit Firniss überstrichen.

Es leidet keinen Zweifel, dass fast sämmtliche auf die meklenburgischen Klostergüter bezüglichen Urkunden des Klosters Reinfeld für das ganze 13. Jahrhundert, mit Einschluss der drei Urkunden, welche mit der Erwerbung von Siggelkow und Zachow vom Kloster Dünamünde auf Reinfeld übergegangen sind, nämlich unserer Nr. 426 und 488, sowie der vom 5. April 1275 über Zehnten aus Siggelkow, Zachow und Tramnitz, in falschen, neuen Ausfertigungen vorliegen; und die Bemerkung eines Reinfelders auf der Rückseite unserer Nr. 426: „In isto priuilegio modica vis consistit" bezeugt, dass man von dieser Unterschiebung auch später im Kloster Kunde hatte.

Aber wenn auch die Form dieser Urkunden hiernach durchaus für gefälscht angesehen werden muss, so gibt doch der Inhalt derselben keinen Grund zu gleichem Verdachte. Wenigstens ist in den ziemlich zahlreichen Zeugennamen kein bedeutender Irrthum aufgefallen; und wiewohl sich nicht jeder einzelne Punkt in diesen Urkunden anderweitig als richtig erweisen lässt, so verstossen die Thatsachen doch auch nicht gegen die sonst bekannten. Einige ganz vermoderte und zerfressene Reinfeldsche Urkunden aus dem Ende des 13. Jahrhunderts führen zu der Vermuthung, dass die andern sich in gleichem Zustande befunden haben, und dass die fälschenden Mönche nicht darauf ausgegangen sind, Urkunden zu erdichten, sondern um die zerfallenden Originale zu ersetzen, neue Abschriften angefertigt und denselben die alten Siegel angehängt haben.

Ein Diplomatarium Reineveldense aus dem 16. Jahrhunderte, auf Papier in Folio, zum kleineren Theile von einer älteren, zum grösseren von einer jüngeren, schönen Hand geschrieben, befindet sich im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin. Es führt den Titel: „Buch, Darin alle Copeien der Brieffe verhanden, So das Closter ,,Reinefeldt vber die güeter im Lande zu Meckelburgk hatt". Dieses enthält neben Abschriften der unechten Originale und einiger Transsumpte noch einige Urkunden, deren Wortlaut sonst nicht erhalten ist.

Das Hochstift Riga trat im 13. Jahrhunderte durch die Theilnahme meklenburgischer Fürsten an den Kreuzzügen nach Livland, durch des Grafen Gunzelin III. enge Verbindung mit dem Erzbischof Albert und durch die Beförderung Johann's, des Grafen von Schwerin, auf den erzbischöflichen Stuhl zu Riga in mancherlei Beziehungen zu Meklenburg. Aber der Besitz, welchen das Domcapitel zu Riga in hiesigen Landen erwarb, beschränkte sich auf Tatow (s. unsere Nr. 301) und das Patronat zu Zittow. Das H. Geist-Hospital zu Riga empfing früh Heiligenhagen. Vgl. Lisch, Jahrb. XIV, S. 48 flgd. und S. 248 flgd.

Ueber andere vereinzelte Besitzungen auswärtiger Klöster haben wir wenig Kunde. Z. B. über den Besitz des Klosters Zeven im Dorfe Döbbersen finden wir ausser der Erwähnung in Nr. 320 nur noch eine Spur, in einer Urkunde vom J. 1283.

Das Kloster Verchen, in Pommern, an der Nordspitze des Cummerower Sees gelegen, mag hier schliesslich auch noch Erwähnung finden; doch nicht wegen meklenburgischer Besitzungen, sondern weil sein Klostergut mit dem Dargunschen Gebiete

grenzte und manche Urkunden wegen dieser Grenzverhältnisse in unser Urkundenbuch aufgenommen zu werden verdienen. Die Verchensche Matrikel war früher nur aus von Dreger's Abschrift bekannt, welche Hasselbach in der Vorrede zu seinem und Kosegarten's Codex Pomeraniae diplomaticus, S. XXIII, beschrieben hat. Neuerdings aber war Hasselbach so glücklich, in der vormals Adelung'schen Bibliothek, welche von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Alterthumskunde angekauft ist, in einem Pergamenthefte von 32 Quartblättern den grössten Theil des Originals jener Matrikel zu entdecken. Nur für Fol. 33-46 bleibt noch v. Dreger's Abschrift die Quelle. S. die Note im Cod. Pom. dipl., I, S. 712.

Von den geistlichen Ritterorden steht sowohl wegen seiner Mitwirkung bei der Germanisirung unsers Landes, als wegen des Umfanges seiner meklenburgischen Güter obenan

der Johanniter-Orden. Die Geschichte der Priorei Eixen und der Comthureien Kraak, Mirow und Nemerow (mit Gardow) war früher, da sich über dieselben in meklenburgischen Archiven nur ganz vereinzelte Urkunden befinden, so gut wie unbekannt, bis es dem Archivrath Lisch gelang, von den betreffenden Urkunden des Sonnenburger Ordens - Archivs, die damals in das Staats-Archiv zu Berlin gebracht waren, in dem Jahre 1834 Abschriften zu nehmen. Darnach hat derselbe die Geschichte und die Urkunden jener Besitzungen in den Jahrbüchern gegeben, die von Kraak und Eixen in Bd. 1, S. 1 f. und 197 f., die von Mirow in Bd. II, S. 51 f. und 213 f., mit einer Fortsetzung in Bd. IX, S. 97 f., und die von Nemerow (und Gardow) in Bd. IX, S. 28 f. und 249 f.

Auch die Livländischen Schwertbrüder erwarben, wie Lisch in Jahrb. XIV, S. 13 f., erwiesen hat, früh ein Gut in Meklenburg, nämlich Vorwerk bei Dassow, und die Ritter von Dobrin den Hof Sellin bei Neukloster. (Vgl. a. a. O. S. 17 f.) Diese letztere Besitzung ward früh veräussert (s. unsere Nr. 511), und die erstere ging bei der Vereinigung der Schwertbrüder mit dem

Deutschorden auf diesen über. War der Grundbesitz dieser Orden in Meklenburg bis dahin nur geringe gewesen, so gewann er bald (vor 1268) einen bedeutenden Umfang, als der Deutschorden die Comthurei Krankow erwarb und diesen Besitz noch durch das Ordenshaus in Wismar erweiterte. Die Geschichte auch dieser Comthurei hat Lisch in Jahrb. XIV, S. 19 f., entwickelt und daselbst S. 197 f. die Urkunden theils nach Abschriften im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin, theils nach Originalen zu Wismar und den Abdrücken in Schröders Papistischem Meklenburg mitgetheilt. Die Hoffnung, in v. Bunge's Liv-, Esth- und Curländischem Urkundenbuche über diese unter dem livländischen Landmeister stehende Comthurei noch neue Urkunden anzutreffen, ist vergeblich gewesen.

Dagegen sind in diesem Buche über die späteren freundlichen und feindlichen Berührungen des Deutschordens mit Meklenburg mancherlei Briefe bekannt gemacht, welche wir in unser Urkundenbuch aufzunehmen gedenken.

Die Stadtkirchen Meklenburgs erfreueten sich in der katholischen Zeit zum Theil nicht unbedeutender Besitzungen und Renten, und die Documente über dieselben waren nach mancherlei Andeutungen und nach Registraturen, welche bei Kirchenvisitationen angefertigt wurden, ziemlich zahlreich. Doch sind diese Urkunden, seitdem sie durch die Reformation ihren Werth grösstentheils verloren hatten, im Laufe der Zeit, theils durch Vernachlässigung, theils durch Feuersbrünste, sehr vermindert. Die KirchenArchive, welche eine namentliche Aufführung verdienen, möchten etwa folgende sein.

Friedland. Die Marienkirche zu Friedland ist noch selbst im Besitze eines kleinen Theils ihrer Urkunden aus dem Mittelalter, aber die meisten der Friedländischen geistlichen Urkunden, gegen hundert, sind in das Urkunden-Archiv auf der Bibliothek zu Neustrelitz gebracht. Von manchen dieser geistlichen Urkunden hat F. Boll in seine Geschichte des Landes Stargard theils den Wortlaut, theils kurze Inhaltsangaben aufgenommen.

Ueber die Kirche zu Gadebusch ist eine Sammlung von etwa 30 Urkunden im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin vorhanden.

Die Pfarrkirche zu Güstrow besitzt noch etwa 120 Urkunden, welche seit langer Zeit in der Rathsregistratur daselbst aufbewahrt werden. Keine unter diesen gehört noch dem 13. Jahrhunderte an. Ueber ein Diplomatarium des Pfarr-Archivs vgl. weiter unten den Abschnitt über die Güstrowschen Stadturkunden.

Die Parchimschen Kirchenurkunden (von denen der Archivsecretär Dr. Beyer uns die Abschriften für unser Urkundenbuch zugesagt hat) sind zahlreicher, als man erwarten möchte. Es liegen ihrer mehr als 400 im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin. Manche andere auf Vicareien bezügliche Urkunden werden unter den Stadturkunden in der Rathsregistratur zu Parchim aufbewahrt.

Die Rostocker Kirchen erwarben, wie die Bedeutung der Stadt es schon vermuthen lässt, Güter und Renten in grosser Zahl, und folglich auch viele Urkunden. Ein Theil dieser Kirchenurkunden ist jetzt vereint in der Kirchen-Oeconomie zu Rostock, wo sie, nach langer Vernachlässigung, durch den Consistorialrath Mejer gesammelt sind und jetzt aufmerksam behandelt werden. Für die erste Abtheilung unsers Werkes (bis zum Jahre 1300) ist diese Sammlung zu Rostock übrigens ohne Werth. Dagegen finden sich im Geh. und Haupt-Archive zu Schwerin unter den Urkunden des Dom-Stiftes zu St. Jacobi, wie schon S. XXIII bemerkt ist, noch einige ältere Rostocksche Kirchenbriefe und viele aus dem 15. Jahrhunderte, theils im Originale, theils im Copialbuche des Dom-Stifts.

Die Wismarschen Kirchenurkunden, so weit sie sich noch in Wismar befinden, werden nicht mehr in gesonderten Kirchen-Archiven aufbewahrt, sondern liegen mit den Urkunden der andern geistlichen Stiftungen dieser Stadt bei den Stadturkunden auf dem dortigen Rathhause. Abgesehen von den ältesten Urkunden des Hauses zum Heil. Geist, welche, wie weiter unten näher angegeben werden soll, mit den ältesten Stadturkunden in dem Wismarschen Privilegienbuche stehen, haben sich aus

älterer Zeit nur sehr wenig Wismarsche geistliche Urkunden erhalten. Reichlicher werden sie im 14. Jahrhundert, die meisten gehören jedoch erst dem 15. Jahrhundert an. Ihre Gesammtzahl beträgt etwa 800. Doch ist ihr Werth nicht eben bedeutend, da die Mehrzahl, wie es auch in Kirchen-Archiven anderer Städte zu sein pflegt, aus Rentenbriefen und aus Urkunden für einzelne Vicareien besteht. Dazu kommen dann noch ein paar Diplomatarien und Register aus dem 15. Jahrhundert, welche auch nicht sehr werthvoll sind. Die Bearbeitung dieses Archivs hat Dr. Crull übernommen. Die Sammlung von Wismarschen Kirchenurkunden im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin zählt 120 Nummern, doch besteht dieselbe kaum zur Hälfte aus Originalurkunden, und die älteste von diesen ist erst im Jahre 1355 ausgestellt.

Von den übrigen Stadtkirchen sowie von den Landkirchen besitzen nur noch wenige eine oder einige Urkunden, und in der Regel nur jüngere Briefe über Schenkungen, Vicareien und Renten, während gerade die wichtigen Stiftungs- und Bewidmungs - Urkunden nur in sehr wenig Fällen erhalten sind. Einen an sich sehr ungenügenden, unter diesen Umständen aber doch immer sehr erwünschten Ersatz für den Verlust vieler Pfarr-Archive bietet die Sammlung von Kirchenurkunden im Geh. und Haupt- Archive zu Schwerin, welche freilich nur zum geringsten Theile aus Originalen, zum bei weitem grössten Theile aus jüngeren, theils beglaubigten, theils unbeglaubigten Abschriften besteht, die nach und nach aus Acten und besonders aus Visitations-Protocollen zusammengebracht sind. Diese werden, so weit sie sich für unser Urkundenbuch eignen, vom Dr. Wigger bearbeitet.

II. Weltliche Urkunden.

Die Staats- und fürstlichen Hausurkunden nehmen unter den weltlichen Urkunden wegen ihrer Zahl und wegen ihrer Bedeutung die erste Stelle ein. Diejenigen unter ihnen, welche für meklenburgische Fürsten ausgestellt sind, bilden, wie S. VIII f. weiter ausgeführt ist, den Stamm des Geh. und Haupt-Archivs zu Schwerin. Ihre grosse Anzahl nöthigte die in Schwerin wohnhaften Mitglieder der UrkundenbuchsCommission, sich in die Bearbeitung derselben zu theilen. Die Urkunden, welche von unsern Fürsten für auswärtige Fürsten und Städte gegeben sind, befinden sich natürlich auch jetzt noch mit ganz geringen Ausnahmen in auswärtigen Archiven. Glücklicherweise sind die Urkundenbücher der Nachbarländer, mit welchen unsere Fürsten vorzugsweise in Verkehr gestanden haben, mit Ausnahme des pommerschen, bereits so weit herausgekommen, dass wir hoffen dürfen, aus diesen die noch vorhandenen Urkunden unserer Fürsten bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts einigermassen vollständig sammeln zu können.

Da die auswärtigen Besitzungen meklenburgischer Regenten nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, so werden auch die Urkunden über die überelbischen Besitzungen

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