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dung den Reichstag und eilte mit dem erlangten Resultat nach Trient und Rom, ,um da ein Rauch pro more zu machen, vermeint er hab ein gewonnen Spiel'. In der Mainzischen Reichskanzlei, von WO aus dem Kaiser der schriftliche Beschluss der Stände übermittelt wurde, ,erpracticirte er wenigstens erzählte man in Innsbruck

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noch eine theilweise

Fälschung des ständischen Bedenkens, indem er brachte, dass eine vom Reichsrathe in sein Gutachten an den Kaiser aufgenommene Stelle weggelassen wurde, welche darauf hinwies, dass bezüglich eines endgiltigen Austrages zwischen beiden Parteien ein Regulativ schon in früheren Verträgen des Stiftes enthalten sei. Der Erzherzog aber suchte die Wirkung des zu Gunsten seines Gegners erfolgten Schrittes der Reichsstände dadurch zunächst zu paralysiren, dass er den Kaiser daran erinnerte, wie er bereits in der possessorischen Klage freigesprochen worden sei; er bezeichnete das Vorgehen Trients, sowie das des Reichstages als ein eigenmächtiges. E. M. so schrieb er dem Kaiser haben von den Ständen kein Gutachten verlangt und dennoch haben sie ein Bedenken abgegeben, ja nicht blos ein Bedenken, sondern, scheinbar wenigstens, ein rechtlich Erkenntnis', in welchem sie dem Cardinal die Temporalien zusprechen und die Beseitigung der Sequestration verlangen, während doch die oberst Justitia' bei E. M. steht, ,vor dem allein ich im Rechten stehe; deshalb hoffe ich, dass dieser Ausspruch der Stände bei E. M. keine weitere Folge haben wird. Ferdinand protestirte weiterhin feierlich gegen eine Einsetzung Ludwigs in die Weltlichkeit oder gegen eine Abberufung der kaiserlichen Commissäre und wies neuerdings darauf hin, wie viel dem Reiche und den Bischöfen von diesem Stifte verloren gegangen wäre, hätte sich nicht das Haus Oesterreich darum angenommen. Jedenfalls rechnete man für den Augenblick nicht auf eine merkliche Förderung der eigenen Sache durch den Kaiser, der nun einmal das Gutachten der Reichsstände schon entgegengenommen hatte.1

1 Holzapfl schreibt: Trient triumphirt jetzt, wiewohl Euer fürstl. Durchl. absolutoriam pro se'.,Selbigen gleichen die Ständ des heil. Reichs weder des einen noch andern Teils Recht und Gerechtigkeiten nit gesehen und lege non inspecta geurtelt haben. Der röm. kaiserl. Maj. consiliarii hetten eben das, wo nit weniger erkennen können; wie dem allen aber,

Wenige Tage später starb Maximilian, sein Nachfolger Rudolf sah sich allsogleich von beiden Parteien angerufen. Trient verlangte von ihm auf Grund des einhelligen Bescheids aller Reichsstände' die Uebergabe der Temporalien, Ferdinand den Fortbestand der Sequestration und die Nöthigung seines Gegners zu einem ihn befriedigenden Vergleich. Rudolf ging denselben Weg wie sein Vater. Im October noch eröffnete er dem Erzherzog seinen Entschluss, die Vermittlung zu übernehmen, und forderte ihn auf, sich darüber genau zu erklären; ein gleicher Auftrag erging an den Cardinal. Ferdinands Antwort hierauf lautete ziemlich entgegenkommend. Ich hätte zwar alle Ursache, schrieb er, ,mich meiner Gelegenheit zu gebrauchen und Aufzug zu suchen, da mich des Cardinals Agent bei den Reichsständen unwahrhaftig eingetragen', aber ich will den Vergleich nicht hindern, damit endlich der Streit beigelegt wird; alle vierzehn strittigen Artikel will ich E. M. oder einem Schiedsgerichte von Landleuten anheimstellen. Minder friedlich und offenbar in Folge der reichsständischen Erklärung - zuversichtlicher äusserte sich Ludwig: Ich verlange vermöge des Rechtes von E. M.,,dass mir die Possess vor allen Dingen. alsbald ohne weitere Einstellung und verderblichen Aufzug eingeraumt wird. Ausserhalb dieser billigen Fürsehung ist keiner Vergleichung, als wir bisher erfahren, zu getrösten. Zu dem dass dem Erzh., vil weniger der Grafschaft Tirol an dero angemassten Rechten Abbruch zugefügt würde, auch die Güte darum nit abgeschlagen, sondern vilmehr geliebter Fried daraus zu verhoffen'. 1

So gross nun auch die Kluft und die Erbitterung zu sein. schien, welche die Gegner trennte, und so wenig Aussicht in Folge dessen der Vermittlungsweg des neuen Kaisers scheinbar haben mochte, so erfolgte doch gerade in diesen Tagen der erste entscheidende Schritt zur definitiven Begleichung. Eine der gefährlichsten Waffen in den Händen des Erzherzogs gegen den Cardinal war unstreitig der von diesem selbst unterzeichnete

so gehört ein Ableinung dazu, die ich, wann es mich antraffe nach Notdurft zu stellen wüsste, sed propter sospetto, respetto e despetto kann ich glauben, dass vil unterlassen werde.' St.-A. Abth. Schlögl Nr. 489, 9. October 1576.

1 lbid. 31. October, 27. November 1576.

Vertrag vom Jahre 1567. Auch in Rom erkannte man das wohl. Nun waren trotz der Vorgänge auf dem Regensburger Reichstage die Verhandlungen mit dem Papste über die Erhebung des Andreas zum Cardinal unter Vermittlung Morone's und Sporeno's ununterbrochen fortgesetzt worden. Dem Erzherzog lag die Erhöhung seines Sohnes gar sehr am Herzen, andererseits kümmerte den Papst nicht weniger jener Vertrag, der seinen Schützling, den Cardinal, so leicht compromittiren konnte. Hiemit waren die Berührungspunkte gegeben — im selben Augenblicke, da die päpstliche Ernennung des Andreas zum Cardinal erfolgte, sandte Ferdinand das gefährliche Schriftstück nach Rom, damit Gregor dasselbe dem Cardinal Ludwig zur,Cassirung übergebe. Allerdings behielt sich Ferdinand jene bewussten vier Punkte des Vertrages noch vor und alles dasjenige, wozu ihn die alten Verträge berechtigten. Was die eifrigsten Bemühungen und Ausgleichsversuche des Kaisers nicht erwirkten, das hatte die Sorge des Vaters um die Beförderung seines Sohnes zuwegegebracht. 2

Der schwerste Stein des Anstosses, das grösste Hinderniss zum Vergleiche war damit beseitigt. Gab es auch fernerhin noch manche Schwierigkeiten, so konnte man in Rom dieselben gerade durch die vollzogene Erhebung des Andreas zu entfernen hoffen, denn die nun beginnende förmliche Jagd nach kirchlichen Würden für den augenblicklich noch pfründelosen Cardinal musste dem Erzherzog die dauernde Freundschaft der Curie um so kostbarer machen.

In Folge dieser neuen Gestaltung der Verhandlungen hatte es der Cardinal nicht sonderlich eilig, dem Erzherzog

1 So sagt der Erzherzog selbst, es sei ein Vertrag, womit er den Cardinal ,in grossen Unehrn bringen kund'. Ibid.

2 Einen schriftlich fixirten Vertrag für dieses ,do ut des' kennen wir nicht. Aber abgesehen von der schon beweisenden Gleichzeitigkeit der Erhebung zum Cardinal und der Sendung des Vertrags, sprechen die Briefe Sporeno's davon deutlich genug. So schreibt Sporeno z. B. 3. August 1576: Der Papst versichert mich, dass er in der Angelegenheit des Andreas Euer fürstl. Durchl. gern zu Diensten sei, worauf ich in Euer fürstl. Durchl. Namen entgegnete, dass Euer fürstl. Durchl. dafür dem Papste zulieb gern das thun werden, was Niemand sonst von Euer fürstl. Durchl. erlangen könnte, und so ist es dann sicher, dass Andreas im kommenden Monat Cardinal wird. L. c. Die Sendung des Vertrages erfolgte nach St.-A. Schatzarch. Rep. VI. 773 am 13. October 1576. Vgl. Theiner, Annal. eccl. II. 179.

sich zum Behufe eines förmlichen Vergleiches weiter zu nähern. Einen Vorschlag, der ihm vom Kaiser zukam, wies er kurz zurück und wiederholte sein Gesuch um die Temporalien. Auch bei den weiteren Tractationen in Rom zeigte sich eine auffallende,tardanza', welche nach Sporeno's Versicherung nur von Ludwig bewirkt ward, der mit bestimmten Eröffnungen lange zurückhielt. Endlich brachte der Papst wieder einiges Leben in die Verhandlungen, indem er den Cardinal bewog, das Formular eines neuen Vertrages aufzusetzen, wie er ihn einzugehen gewillt wäre. Sporeno überbrachte selbst dasselbe nach Innsbruck. 1 Wie aber dessen Inhalt beschaffen war, kann man daraus am besten ermessen, dass selbst die erzherzogliche Regierung, welche doch sonst bekanntlich gern zum Nachgeben neigte, den Vorschlag voll der bedenklichsten Mängel fand. Schon die Einleitung der Urkunde fand nicht ihre Zustimmung. Die Verträge von 1454 und 1468 waren zwar in lateinischer Uebersetzung inserirt, aber die in ihnen vorkommende Clausula reservatoria war weggelassen. Die Artikel über die Eingabe von Bonconsilio, über die Hauptleute und die Sedisvacanz hatten eine solche Deutung bekommen, dass sie nach der Meinung der Räthe dem Inhalte und Begriff der beiden genannten Verträge,straks' zuwiderliefen. Nicht einmal jener Punkt der Speirer Notl, demzufolge sich der Cardinal bei Besetzung der Hauptmannschaften an Tiroler Landleute zu halten verpflichtete, war unverändert herüber genommen. Dagegen fand sich das Versprechen, ohne Einwilligung des Erzherzogs keinen Krieg zu beginnen, das aber so, wie es bestand, unnütz, ja verkleinerlich erschien, indem es in den alten Verträgen schon enthalten war und in seiner nunmehrigen Hinstellung fast wie ein beweisendes Zeichen sich ausnahm, als sei von diesen Verträgen vollständig Umgang genommen worden; kurz, man fand, dass dieser Vertrag noch weniger enthielt, als was die Cardinäle Bernhard und Christof zu bestätigen sich herbeigelassen hatten. Der Erzherzog er

1 Es zeigte sich auch da, wie bei anderen Gelegenheiten, die Kurzsichtigkeit Sporeno's, welcher dem Erzherzog schreibt: Ich komme ,con la compita risoluzione del negotio di Trento, e la risoluzione è tale, ch'io spero, che sarà di V. A. con soddisfatione'. St.-A. Ferd. Miss. und Conc. Nr. 135, 5. September 1577.

2 St. A. Ferd. 305, 12. September 1577.

klärte denn auch, diesen Vorschlag überhaupt nicht als Grundlage weiterer Verhandlungen annehmen zu können, und schien entschlossen, ganz abzubrechen. Aber Papst und Kaiser traten sogleich wieder ins Mittel. Päpstliche Briefe und ein kaiserlicher Gesandter, Dr. Thonner von Trubach, waren bemüht, ihn milder zu stimmen. Er liess sich herbei, nun seinerseits mit einem neuen Antrag hervorzurücken: die alten Verträge sollten im Allgemeinen anerkannt, die der Bischöfe Georg und Johann von 1454 und 1468 wörtlich aufgenommen, die noch unbeglichenen Punkte der Speirer Notl einem spätern Vergleich vorbehalten werden, doch hätte auch die Inserirung dieser selbst zu erfolgen. Hätte dann der Cardinal auf all' dies den leiblichen Eid geleistet, so könnte man ihm, unbeschadet der Regalien des Stiftes, Bonconsilio überantworten; mit den nachfolgenden Bischöfen sollte es ebenso gehalten werden. Schon jetzt ersuchte Ferdinand den Kaiser, für den Fall der Annahme des Vertrages durch Ludwig, binnen Jahresfrist über die vorbehaltenen Punkte zu entscheiden oder darüber ein Schiedsgericht von Landleuten entscheiden zu lassen. Aber Ludwig erhob auch da wieder verschiedene Schwierigkeiten. Besonders bestritt er den persönlichen Eid und ebenso wenig wollte er von einem Schiedsgerichte etwas hören. Ausserdem erlaubte er sich noch manche Aenderungen des zugesandten Formulars und brachte eine demselben anzuhängende Declarationsschrift in Vorschlag, die aber der Erzherzog sogleich als eine widerwertige Nebenverschreibung bezeichnete und als unannehmbar erklärte; bezüglich der Eidesform wollte er aber in Rücksicht auf den Papst nachgeben, so auch noch in einigen minder wesentlichen Punkten. Und so sandte er nach Rom eine corrigirte Vertragsformel. Aber auch sie stiess noch auf Widerspruch. Denn Ferdinand hatte eine Reihe von Artikeln herausgehoben, die er als der Entscheidung des Kaisers anheimgestellt bezeichnete, jedoch mit dem Zusatze gemäss den alten Verträgen, und gerade deren Betonung wollte Ludwig vermieden sehen. Neuerdings mussten wieder wirksame Hebel bei Ferdinand angesetzt werden, um ihn auch bezüglich dieses

1 Zu gleicher Zeit versicherte der Erzherzog den Papst, nachzugeben,,et in reliquis ad eam rem pertinentibus, quoad fides et dignitas nostra patietur“. 4. December 1577. St.-A. Abth. Schlögl Nr. 489.

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