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Im Verlage von Ferd. Beyer's Buchhandlung (C. Oppermann. C. Thomas.) in Königsberg i. Pr. ist erschienen:

Lose Blätter

aus

Kants Nachlass.

Mitgetheilt von Rudolf Reicke.

1. Heft. (302 S. gr. 8.) Preis 6 Mark.

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Herders Briefe an Joh. Georg Hamann.

Im Driginaltert herausgegeben

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Berlin. R. Gaertner's Verlagsbuchhandlung.
(VI, 284 S. gr. 8.) Preis 6 Mk.

früher erschienen von demselben Verf. in demselben Verlage: Herder-Funde aus Nicolais Allgemeiner Deutscher Bibliothek. Preis | Mark.

und in der Nicolaischen Verlagsbuchhandlung: Herders Briefwechsel mit Nicolai. Im Originaltert herausgegeben. Mit einem Facsimile. Preis 3 Mark.

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Heft 5 u. 6 erscheinen als Doppelheft Ende September.
Die Herausgeber.

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Der Monatsschrift XXVI. Band. Der Provinzialblätter LXXXXII. Band.

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Inhalt.

I. Abhandlungen.

Samaiten und der Deutsche Orden bis zum Frieden am MelnoSee. Von Dr. Robert Krumbholtz. Mit einer autographirten Karte

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Die Verbindung des frischen Haffs mit der Ostsee in geschicht-
licher Zeit. Von Archivar Dr. Panzer. Mit einem
Excurs über Witland und einer Karte
Hymnologische Miscellen. Von Dr. L. Neubaur.

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Seite.

193-258

259-295

296-309

Drei Briefe Schopenhauers an Karl Rosenkranz betreffend die
Gesammtausgabe von Kants Werken. Mitgetheilt von

Rudolf Reicke

310-331

Vom Binden in Westpreußen. Von A. Treichel

332-339

Forschungen zum Leben des Max v. Schenkendorf. Von

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Berichtigung zu Band XXIV (1887) S. 183 und 184 (über den

Veit Dietrich - Brief vom 17. Juli 1530. Von D. Paul

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Samaiten und der Deutsche Orden bis zum Frieden am Melno-See.

Von

Dr. Robert Krumbholtz.

Mit einer autographirten Karte.

Die beiliegende Karte „Samaiten und seine Nachbarländer zur Zeit des Deutschen Ordens ist zusammengestellt nach: a) Töppen: Atlas zur historisch - comparativen Geographie von Preussen. b) v. Richter: Liv-, Est- und Kurland zu herrmeisterlichen Zeiten; die Ostsee-Provinzen vor Ankunft der Deutschen. (Beilagen zur Geschichte der dem russischen Kaisertum einverleibten deutschen Ostsee- Provinzen.) c) O'Grady: Handkarte von Russisch - Polen und den angrenzenden Gouvernements. d) Jljin: Ausführlicher Atlas des russischen Reiches (russisch). Karte No. 23.

Ausdehnung, Beschaffenheit und Einrichtungen Samaitens.

Eine Spezialuntersuchung über den deutschen Orden und Samaiten, ein sonst in der Geschichtsschreibung nicht zu rechter Geltung gekommenes Land, bedarf vielleicht der Begründung. Um sie zu finden, ist es nötig, uns kurz die Grenzen vor Augen zu führen, innerhalb welcher der deutsche Orden seit seiner Vereinigung mit dem Schwert-Orden1) im Jahre 1237 Anrecht auf Herrschaft hatte. Als Rechtsnachfolger des Schwert-Ordens2) mußte der deutsche Orden freilich die Bischöfe als Inhaber eines großen Teils des ihm neu zugefallenen Gebiets anerkennen, 3) trotzdem waren für ihn als teilweisen Mitbesitzer und Schutzherrn der einzelnen geistlichen Territorien die Grenzen der Bistümer auch die seinigen. Die für uns wichtige südliche Ausdehnung des soeben neu überkommenen Gebietes fällt also mit den in dieser Himmelsrichtung gelegenen Bistümern zusammen. Es sind dies Kurland und Semgallen. Ersteres erstreckte sich zwischen der Windau und Memel, während das Bistum Semgallen das eigentliche Semgallen umfaßte.) Seine

1) v. Bunge: Liv-, Est- und Kurländisches Urkundenbuch I, No. 149 (citiert mit Bunge).

2) Ewald: Die Eroberung Preußens durch die Deutschen. I, S. 224 (citiert mit Ewald).

3) Schiemann: Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. II, S. 51 (citiert mit Schiemann).

4) v. Richter: Geschichte der dem russischen Kaisertum einverleibten deutschen Ostseeprovinzen. I, 116 (citiert mit Richter).

Altpr. Monatsschrift Bd. XXVI. Hft. 3 u. 4.

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Südgrenze bildete annähernd eine Linie, die von Grösen (westlich der Windau) in ungefähr gerader Richtung sich bis zu dem in der Nähe von Bausk gebildeten Knie der kurischen Memel hinzieht und dann dem Oberlauf dieses Flusses sich anschließt.1) War auch der Besitz bis zu der eben gekennzeichneten Begrenzung, namentlich der der kurländischen Diözese, vielfach nur ein ideeller, so konnte der Orden in Rücksicht auf das seine Herrschaft durchaus anerkennende Hinterland) mit einigem Recht sich der Hoffnung hingeben, in kürzerer oder längerer Zeit auch faktisch die erwähnte Grenzlinie zu erreichen.

Zu diesen durch Erbschaft gewissermaßen erlangten sehr ausgedehnten Ländereien kommen die, welche sich der Orden mit Hülfe des Schwertes in Preußen erworben hatte. Sie umfassen 1237 die drei Landschaften Pogesanien, Pomesanien und Kulmerland, oder mit andern Worten ungefähr das Gebiet, welches zwischen der Weichsel von der Einmündung der Drewenz ab und der in das frische Haff sich ergießenden Passarge gelegen ist.3) Daß der Orden hiermit seine Aufgabe nicht als gelöst ansehen konnte, liegt auf der Hand und hat die Zukunft gelehrt. Gelang es auch erst 1283 die Landschaften bis zur Memel zu unterwerfen,1) so lag dies einzig an den damit verbundenen Schwierigkeiten; die Absicht bestand jedenfalls schon, sobald die Vereinigung beider Orden vollzogen war.

Wir haben also seit 1237 in dem durchaus im Aufblühen begriffenen deutschen Orden einen Landesherrn vor uns, der über zwei bis auf den ideellen Besitz der kurländischen Diözese getrennte Territorien herrscht. Als natürliche Folge dieser un

1) Vergl. C. G. Rücker: General-Karte der russischen Ostsee-Provinzen Liv-, Est- und Kurland. Reval. 1867. Richter I, Tafel 2. Beide stimmen mit geringen Abweichungen überein.

2) Lohmeyer: Geschichte von Ost- und Westpreußen I, 72. (Citiert mit Lohmeyer.)

3) Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preußen. S. 51 (citiert mit Töppen: Geographie); Ewald IV, Karte.

4) Töppen: Geographie S. 52.

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