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Vorrede.

Das Urkundenbuch, dessen erster Theil, nach Beseitigung mannichfaltiger Hindernisse, nunmehr der gelehrten Welt übergeben wird, hat eine zweifache Bestimmung und theilt sich hiernach in zwei Sectionen. Es soll I. in Regesten, eine chronologisch geordnete Übersicht sämmtlicher auf die Geschichte Westfalens bezüglicher Urkunden und historischer Nachrichten, so weit die Kunde derselben zu erlangen war, und II. in einem Codex diplomaticus, eine Sammlung von Urkunden für die Geschichte Westfalens, nach planmässiger Auswahl, geben.

Da die Regesten alle zu erlangende historische Nachrichten über Westfalen umfassen sollten, so mussten sie, hinsichtlich des Zeitum fanges, nothwendig mit dem ersten, in das nordwestliche Deutschland hereinfallenden historischen Lichtstrahle beginnen. Die Bearbeitung des hiernach sich ergebenden ältesten Theiles unserer Geschichte, von der Zeit Julius Cäsars bis zum historischen Auftreten der Franken und Sachsen (Nr. 1-60. der Regesten), hat Herr Dr. Beckel besorgt, und zwar nach dem Grundsatze, zur Vermeidung aller subjectiv-willkürlichen Deutungen, die betreffenden Stellen aus den Schriften der alten griechischen und lateinischen Geschichtschreiber, nach kurzer Innhaltsangabe, vollständig im Grundtexte mitzutheilen. Der Plan, nach welchem die Auswahl und Zusammenstellung geschehen ist, wird aus dieser selbst einleuchten; Erläuterungen und weitere Ausführungen einzelner Gegenstände, für welche hier ohnehin der Raum nicht in Anspruch genommen werden durfte, sollen später in der Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde erscheinen. Der sorgfältige und umsichtige Fleiss, mit welchem dieser Theil der Arbeit ausgeführt wurde, der Werth und die Verdienstlichkeit derselben, werden ebenfalls dem Kenner sich von selbst darstellen, ohne dass es weiterer Andeutungen hierüber bedarf, für welche dieser Ort ohnehin nicht passen würde. Mein Antheil an dieser Partie beschränkt sich einige unerhebliche Zusätze abgerechnet auf das ganz äusserliche Geschäft, die Druckeinrichtung in Gleichförmigkeit mit dem übrigen Theile der Regesten zu ordnen.

Mit Nr. 64. der Regesten beginnt meine eigne Arbeit, zu welcher auch der ganze Codex diplomaticus gehört; und über diese glaube ich hier eine ausführliche Rechenschaft schuldig zu sein.

Was zuerst die räumliche Ausdehnung des behandelten Landes betrifft, so ist der Begriff Westfalens, von der Zeit an, wo die festere Gestaltung der Geschichte auch eine bestimmtere geographische Begrenzung zulässt, in dem althistorischen Sinne genommen, nach welchem das Land dieses Namens die alten Diocesen der Bisthümer Münster, Osnabrück, Minden, Paderborn, und den Westfälischen Theil der Erzbischöflich - Cölnischen Diocese umfasst, womit, nach der jetzigen Landes-Eintheilung, die drei Regierungsbezirke der Preussischen Provinz Westfalen, die Hanoversche Landdrostei Osnabrück, die jetzt Oldenburgischen Theile des ehemaligen Münsterschen Niederstifts, der Hessische Antheil der Grafschaft Schauenburg,

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und oft nicht leicht von diesen zu sondern sind.

und die Fürstenthümer Schauenburg, Lippe, Waldeck und Pyrmont im Ganzen übereinkommen; nur dass von den Preussischen Landestheilen die jetzt zur Provinz Westfalen gerechneten Kreise Siegen und Wittgenstein, als dem alten Westfalen nicht angehörig, ausgeschlossen blieben, und dagegen ein kleiner Theil der jetzigen Rheinprovinz herübergezogen werden musste, wie denn schon in dem vorliegenden Theile dieses Werkes die Stifter Essen und Elten, als alte Pertinenzien Westfalens, in Berücksichtigung kamen. Ein Überschreiten dieser Grenzen, oder ein Schwanken in Ansehung derselben, konnte bei dem Codex diplomaticus nicht leicht vorkommen, da jede Urkunde sich an eine bestimmt gegebene Persönlichkeit oder Örtlichkeit anschliesst, über deren Stellung ein Zweifel nicht leicht aufkommen kann. Wohl aber ist ein solches Schwanken möglich in den Regesten, die durch G. W. von Raumer gegebenen beifallswerthen Vorbilde - nach dem in den Brandenburgischen Regesten sondern auch die historischen Nachrichten der Nekrologien, Annalen, Chroniken, Biographen und anderer nicht bloss die eigentlichen Urkunden, den Begebenheiten möglichst nahe stehender Geschichtschreiber, überhaupt so viel als möglich aller historischen Quellenschriften, umfassen sollen. Die Besorgniss eines Überschreitens der provinziellen Grenzen lag hier um so näher, als Westfalen, besonders für die ältere Periode seiner Geschichte, nur wenig einheimische Geschichtschreiber, und auch diese die späteren, für die ältere Zeit unzuverlässigen und unkritischen Chroniken abgerechnet nisse und kürzere Perioden, besitzt; daher bei weitem die meisten historischen Nachrichten aus allgemeinur für einzelne hervorragende Persönlichkeiten, besondere Ereigneren Geschichtswerken entlehnt werden müssen, wo sie mit fremdartigen Gegenständen vielfach verwebt allgemeine und auswärtige geschichtliche Verhältnisse mit möglichster Aufmerksamkeit zu vermeiden, Wenn es nun auch als Gesetz galt, das Übergreifen in so war doch, bei dem engen Zusammenhange der speciellen mit der allgemeinen Geschichte, welche so oft die Grundlage der ersteren ist und ihr Verständniss öffnet, eine scharfgezogene Grenzlinie nicht immer einzuhalten. Besonders aber schien eine Ausnahme in zwei vorzüglich wichtigen Perioden unerlässlich, nehmlich in der Zeit vom historischen Auftreten der Sachsen bis zum Ausgange der Sachsenkriege Karls des Grossen, und in der Zeit der Sachsenkriege Heinrichs IV. und V. im 14. und 12. Jahrhundert. In jener älteren Periode sind die Bewohner Westfalens an den bekannten Kriegsereignissen und den damals zusammengehörigen Begebenheiten meist nur in ihrem Zusammenhange mit dem Sächsischen Gesammtvolke betheiligt, und eigenthümliche Nachrichten in Beziehung auf Westfalen überdies nur so sparsam vorhanden, dass, getrennt von jenem Zasammenhange, die Geschichte Westfalens in lauter verbindungslose, kaum noch verständliche Bruchstücke zerfallen würde. Deshalb wurde für diese Zeit nicht sowohl die besondere Geschichte Westfalens, als die Geschichte des Sächsischen Volkes und Landes überhaupt ins Auge gefasst, und nur specielle Geschichten ausserwestfälischer Orte und Gegenden, die mit dem geschichtlichen Ganzen oder den besonderen Angelegenheiten Westfalens iu keinem nothwendigen Zusammenhange stehen, bei Seite gelassen. -In den Zeiten Heinrichs IV. und V. verhält es sich fast in ähnlicher Weise. An dem, wie im Allgemeinen, so auch für Westfalen insbesondere, höchst bedeutungsvollen Kriege, war Westfalen örtlich zwar nur wenig betheiligt, und es sind uns überhaupt nur wenige speciell - westfälische Nachrichten aus dieser Zeit erhalten; aber Westfalen war so gut wie andere Länder in den Kreis der allgemeinen Ereignisse mit hineingezogen; erst durch die Kenntniss der letzteren erhalten die sonst nur fragmentarischen Nachrichten über Westfalen Zusammenhang und Bedeutung; und eben so werden die wesentlichen, aber unmerklich ins Leben getretenen Veränderungen, welche die westfälischen

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Zustände im Verlaufe jener langwierigen Kriege erfuhren, nicht anders als durch die Erwägung der auf sie einwirkenden allgemeineren Ereignisse verständlich. Die Berücksichtigung der letzteren stellte sich daher als nothwendig dar; jedoch geschah sie mit strengster Auswahl, und mit Ausschliessung alles Auswärtig - Speciellen. Ausser diesen beiden Perioden wurden sonst überall, wo nicht in einzelnen Fällen ein besonderer geschichtlicher Zusammenhang für eine Ausnahme sprach, die Grenzen Westfalens streng festgehalten. Die Erwähnung der auswärtigen Besitzungen Westfälischer Stifter und der auswärtigen Verhältnisse westfälischer Regenten ist als eine solche Ausnahme kaum zu betrachten, da diese Gegenstände einen integrirenden Theil der Geschichte dieser, Westfalen angehöriger, Personen und Stiftungen ausmachen, und somit in die Geschichte Westfalens, wenn diese nicht in wesentlichen Beziehungen lückenhaft bleiben soll, nothwendig gehören. Was insbesondere das Verhältniss zu Friesland betrifft, so lag grundsatzlich die Geschichte Frieslands an sich - abgesehen von den dortigen Angelegenheiten des Bisthums Münster nicht im Bereich unserer Aufgabe; sie wurde daher nur berücksichtigt in der Zeit der Pflanzung des Christenthums, die ihren Weg über Friesland nach Westfalen nahm, und in der Zeit der Normannenkriege, die Westfalen meist von Friesland aus berührten.

Bei dieser Begrenzung nach aussen, wurde innerhalb der angenommenen Grenzen die möglichste Vollständigkeit der historischen Notizen erstrebt, und dabei, zur Vervollständigung der für Geschichte, Zeitrechnung und Urkundenkritik oft so wichtigen biographischen Notizen, auch nicht unterlassen, die Theilnahme westfälischer Bischöfe und Grafen an Reichs- und Kirchenversammlungen, ihre Anwesenheit als Zeugen bei fremden Urkunden, u. d. m. so weit die zugänglichen Quellen reichten, zu bemerken. Doch bescheide ich mich gern, in dieser Richtung von eigentlicher Vollständigkeit noch fern geblieben zu sein, da ich, auch bei dem lebhaftesten Bemühen, so viele der gedruckten Urkunden als möglich zu benutzen, mir doch nicht alle auswärtige Urkunden - Sammlungen zu verschaffen im Stande war, und noch weniger, in meiner beschränkten Lage, daran denken durfte, Behufs der etwa noch ungedruckten Urkunden, auswärtige Archive an Ort und Stelle zu benutzen. Nicht unterlassen kann ich, der Hilfe meines würdigen Freundes Mooyer, der mir (ausser den nachher zu erwähnenden Originalen und Kopien seiner Sammlung) eine Übersicht der älteren Minden'schen Urkunden, und seine Notizen über die Todestage der Westfälischen Bischöfe freundlich mittheilte, dankbar zu gedenken.

In den Regesten wurde, seit dem Aufhören der altrömischen Literatur, der Kürze wegen, die wörtliche Mittheilung der betreffenden Stellen der Geschichtschreiber und Urkunden, wo sie nicht in einzelnen Fällen, besonderer Umstände wegen, rathsam schien, unterlassen, und nur der Innhalt summarisch, jedoch möglichst mit Berücksichtigung aller merkwürdigen Orts- und Personen-Namen, angegeben. Untergeschobene und verfälschte Urkunden und andere in die Geschichte eingedrungene, offenbar irrige Nachrichten, sind zwar nicht mit Stillschweigen übergangen, sondern in den Regesten, an den ihnen angeblich zukommenden Stellen angeführt, aber durch ein besonderes Zeichen (*) bemerklich gemacht worden. Undatirte Urkunden und andere, ohne Zeitbestimmung gegebene Nachrichten, sind, so weit es möglich war, nach den Jahren, zwischen welche sie fallen, berechnet, und in der Zeitfolge da, wo sie frühestens hingehören können, eingefügt. Historische Nachrichten, die sich überhaupt nicht gut auf ein bestimmtes Jahr zurückführen liessen, oder für die es sonst an sichern chronologischen Daten fehlte (z. B. Reg. Nr. 102, 154, 196, 520, 521, 687 u. a.), wurden dahin geordnet, wo sich ein passender sachlicher Anknüpfungspunkt für sie fand. Die im Codex diplomaticus abgedruckten Urkunden sind in den Regesten

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mittels der eingeschlossenen römischen Zahlen angegeben. Zur Vermeidung unnöthiger Wiederholungen ist ihre Innhaltsanzeige in den Regesten kürzer gefasst, und im Cod. dipl. eine solche gar nicht beigefügt, weil die Regesten auch dafür genügen.

Bei der Auswahl der Urkunden für den Codex diplomaticus kam nothwendig die Frage in Erwägung, wie es mit den früher schon gedruckten Urkunden zu halten sei. Dass der Wiederabdruck bereits irgendwo gedruckter Urkunden ganz unterlassen werden müsse, wird wohl jetzt überhaupt nicht mehr gefordert, und es ist die Unstatthaftigkeit des Verlangens, nur noch ungedruckte Urkunden neu zu publiciren, verschiedentlich sowohl grundsätzlich ausgesprochen, als thatsächlich in neueren Urkundenbüchern bewährter Meister dieses Faches, wie Hoefer, Lacomblet, u. A. zurückgewiesen worden, so dass ich mich dabei nicht weiter aufzuhalten brauche. An eine absolut vollständige Urkundensammlung konnte aber, aus nahe liegenden Gründen, auch nicht gedacht, und es sollte diese ja eben durch die Regesten einigermassen ersetzt werden. Es wurde daher versucht, zwischen einer Beschränkung auf noch ungedruckte, und einer Ausdehnung auf alle der Geschichte Westfalens angehörige Urkunden, einen angemessenen Mittelweg einzuschlagen, und zu dem Ende der Grundsatz befolgt: 1) nur solche Urkunden im Abdrucke zu geben, die entweder im Originale, oder in guten archivalischen Abschriften vorlagen, und 2) auch von diesen noch diejenigen auszuschliessen, welche in neueren, allgemein zugänglichen, planmässig und kritisch bearbeiteten Urkundensammlungen gedruckt sind. Als solche wurden die Urkundenbücher von Seibertz, Lacomblet und Hoefer anerkannt; auch schien es zweckmässig, die Zeitschrift für Archivkunde und die von unserm Verein herausgegebene Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde, vorbehaltlich besonderer Ausnahmen, hieher zu rechnen; endlich wurde von den, in der neuen Ausgabe von Mösers sämmtl. Werken, auf den Grund einer neuen Vergleichung, abgedruckten Osnabrückischen Urkunden, von denen ich schon vor dieser neuen Herausgabe gleichfalls Abschriften genommen hatte, nur eine Auswahl der wichtigsten und für den Zusammenhang wünschenswerthesten vollständig aufgenommen. Die bei andern, besonders älteren Schriftstellern gedruckten Urkunden, blieben, theils wegen der planlosen und unkritischen Beschaffenheit und nicht selten (zumal bei Schaten und Falke) offenbaren Verfälschung vieler jener Abdrücke, theils wegen ihrer geringen Verbreitung ausserhalb Westfalens, nur dann vom Wiederabdruck ausgeschlossen, wenn keine handschriftliche Quelle für einen zuverlässigen Text aufzufinden war. Die Mittheilung nach gedruckten Werken, in Ermangelung einer unmittelbaren handschriftlichen Quelle, unterblieb überall, weil die älteren in der Regel nicht Sicherheit genug gewähren, die besseren unter jenen aber (z. B. Würdtwein), so wie die neueren, genugsam verbreitet und zugänglich sind. Eine Auswahl der Urkunden nach ihrem Innhalt und ihrer relativen Bedeutsamkeit, hat, bis zum Schlusse des 12. Jahrhunderts, noch nicht statt gefunden, sondern es sind alle überhaupt noch aufzufindenden Urkunden, unter den vorerwähnten äusseren Beschränkungen, aufgenommen worden. Später wird, bei der wachsenden Menge der Urkunden, allerdings auch eine Beschränkung nach inneren Gründen erforderlich werden. Die dem Abdrucke zum Grunde gelegten Abschriften sind, mit wenigen, ihres Orts anzugebenden Ausnahmen, alle von mir selbst gefertigt, und werden gesammelt in dem Königl. Provinzial - Archive zu Münster aufbewahrt. Bei weitem die meisten sind den Originalen entnommen. Wo, in Ermangelung des Originals, ein Kopialbuch oder eine andere Abschrift benutzt werden musste, und wo das Original oder die an dessen Stelle benutzte Kopie nicht im hiesigen Königlichen Provinzial-Archive oder einem andern Königlichen Archive beruht, da ist die Quelle jedesmal

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