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Grafschaft und freie Reichsstadt

Dortmund.

Von

A. Fahne.

Zweiter Band.
Urkundenbuch, 1. Abtheilung.

Köln und Bonn.

Verlag von J. M. Heberle (H. Lemperz).

1855.

EK.

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Verlag von J. M. Heberle (H. Lemperk).

1855.

BIBLIOTHEK

IN

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Vorwort.

Die Blüthe, welche Dortmund während der ersten Hälfte des Mittelalters entfaltete, und welche weit über die Grenzen Westphalens hinaus ihren Glanz warf, hatte bereits in der ältesten Zeit ihre Wurzeln geschlagen.

Schon unter der ersten Genossenschaft, welche nach den ältesten Quellen der deutschen Geschichte das Gebiet der Stadt und Grafschaft in der Art besaß, daß der Acker je nach der Würde der Einzelnen in größere oder geringere Stücke getheilt, Holzung und Weide aber ge= meinschaftlich, jedoch nach Antheilen, welche der Größe des Ackerbesigers entsprachen, benugt wurde, befanden sich Grundbesißer ersten Ranges 1). Namentlich war das Gebiet, auf dem das jeßige Dortmund steht, ein Oberhof und unbezweifelbar Besißthum eines Fürsten in dem Sinne, wie ihn Tacitus beschreibt 2).

Während der Unterjochung Westphalens durch die Römer wohnten römische Herren auf dem Oberhofe *),

') Tacitur german. 25. 26. 44. conf. Lex sax. Cap. 15.

2) Dafür spricht 1) die vortreffliche, verlockende Fruchtbarkeit des Bodens, verbunden mit dem günstigen Wiesen- und Walddistrikte, in alten Zeiten für Niederlassungen allein maßgebend, 2) die aufgefundene, große Grabstätte, und ganz bes sonders 3) die auf die spätere Zeit vererbte Verfassung verbunden mit dem Umstand, daß der Oberhof seit Karl dem Großen sich unter den königlichen Domainen befindet.

3) Die in diesem Jahre auf der ehemaligen, uralten von Hövelschen Besizung vorgefundene römische Urne aus terra

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