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1589. fol. S. 429, wie auch in seinem „Newen Stammbuch vnd Beschreibung des Uhralten Königlichen, Chur. vnd Fürstlichen 2c. Geschlechts vnd Hauses Sachsen“ (Leipzig 1602. 40) S. 320-321 zu einem Wappen der Herr. schaft Droyßig, das er an beiden Orten in folgender Weise wiedergiebt:

Angebliches Wappen der Herrschaft Droyßig in P. Ulbinus „Stammbuch“.

Er bemerkt dazu1): In den alten Diplomaten vnd Brieffen lieset man, daß ein Geschlecht gewesen sey, der Herren von Droißig genant, welche dieses Wapen geführet, wie dasselbe beydes nicht allein aus den alten Siegeln gemelter Brieffe, sondern auch den Wappenbüchern genommen. Was es nun eigentlich für eines Thieres Haupt sey, so im obertheil des Schildes stehet, kan ich nicht wissen, ist auch vieleicht nicht hoch daran gelegen." Hieraus ergiebt sich, daß dem Peter Albinus das Siegel Alberts von Droyßig aus alten Urkunden be. kannt gewesen ist, umsomehr muß es befremden, daß er das. selbe trotzdem als Wappen der Herrschaft Droyßig bezeichnet.

1) Im Stammbuch des Hauses Sachsen S. 320 fg.

Cenn zu Alberts von Drovßig Zeiten gab es weder Landesnoch Amtswappen, sondern jedes Wappen, das ein Fürst oder Graf oder Herr führte, war sein persönliches; daher findet man auch durch das ganze Mittelalter hindurch, daß die Umschriften der Siegel lediglich die Person des Siegelinbabers, nicht aber sein Amt oder Land bezeichnen. Erst mit erlangter völliger Territorialhobeit und Landessouveränität identifizirte man das persönliche Wappen mit dem des Landes. Daß aber das persönliche Wappen Alberts von Droygig nicht erst später zum Wappen der Herrichaft Drovßig geworden sein kann, ergiebt sich daraus, dag die lettere sich alsdann nicht mehr im Besh der Dynasten von Droygig befunden hat.

Die Tinkturen diejes Wappens giebt Peter Albinus S. 465 desselben Werkes1) alio an: „Der Thierkopf im obern theil ist gelb in schwarz, im untern theil seind die Rauten rot vnd weis." Die Grundlosigkeit dieser Farbenangaben wurde oben bereits hervorgehoben. Daß Peter Albinus die Tinkturen des Wappens selbst erfunden haben sollte, ist bei diesem sonst so gewissenhaften und vorsichtigen Historiker nicht wohl anzunehmen; jedenfalls hat er seine Angaben aus alten Wappenbüchern übernommen. Welches aber die Quellen gewesen sind, aus denen er geschöpft, vermag ich nicht nachzuweisen. Aus dem 15. und 16. Jahrhundert sind zwar das Grünenberg'sche (1485), das Schrot'sche (1551) und noch verschiedene andere Wappenbücher bekannt, indes ist mir keins derselben zugänglich gewesen.

Aus dem Albinus'schen Werke ist sodann dieses Wappen, ebenfalls unter der Bezeichnung als Wappen der Herr schaft Droygig", in das große kolorirte Wappenbuch über gegangen, welches Zacharias Prüfchenk laut des dem Werke vorgehefteten Widmungsbriefes am 10. Oktober 1640 dem Herzog Wilhelm zu Sachsen Weimar († 1669) dedizirte und welches noch heute im Staatsarchiv zu Weimar unter der Bezeichnung F. 82 aufbewahrt wird. Es findet sich hier im 4. Cheile des Werkes unter Nr. 21 in nachstehender Form:

1) Stammbuch des Hauses Sachsen. In seiner Meißnischen Landchronik sind die Tinkturen des Wappens nicht angegeben.

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Angebliches Wappen der Herrschaft Droyßig in Prüf tenks Wappenbuche.

Der Thierkopf in der oberen Schildhälfte ist hier ein schwarzer auf goldenem Grunde, die Rauten der unteren Schild. hälfte sind silberne auf rothem Grunde. Helm, Kleinod und Decken fehlen mit Recht.

Der älteste bekannte Ahnherr des hochadeligen Geschlechts von Droyßig ist

1. Burkhard von Droyßig.

Er kommt urkundlich nur ein einziges Mal vor und wird hierbei Burchardus de Dreuuizke genannt. Es ist dies in einer Urkunde des Klosters Heusdorf in Thüringen vom 20. Mai 1170 (Original mit aufgedrucktem ovalen Reitersiegel des Ausstellers im Staatsarchiv zu Weimar; gedruckt in Schmid, Lobdeburg S. 57 u. fg.; Cod. dipl. Sax. reg. I. 2 S. 252 Nr. 364. Photogr. im Hauptstaatsarchiv zu Dresden. Siegel abgebildet in Posse, Die Siegel der Wettiner bis 1324 und der Landgrafen von Thüringen bis 1247. Taf. I. 4; Regest. in Rein, Thuringia sacra II. 117 Nr. 6), durch welche der Markgraf Otto von Meißen (Otto der Reiche, 1156-1190) auf Bitten des Propstes Adalbert und des Konvents zu Hugestorf (Heusdorf) dem Kloster daselbst zwei Mühlen in Thegenstede (Denstedt) und 1/2 Hufe in Nitherenthorf (Niederndorf, Wüstung bei Pfiffelbach) eignete, welche dasselbe von seinen Ministerialen, den Brüdern Gotefrid und Walter, erworben hatte. Als Zeugen dieser Zueignung werden genannt: Walterus canonicus de Misne, Liudolfus capellanus de Cice (3eit), Guntherus capellanus de Kanburc; Hartmannus de Lobedeburg, Heinricus praefectus

Dierteljahrsschrift für Wappenkunde 2c.

de Donin (v. Dohna) et frater ejus Otto de Drachenouua
(v. Drachenau),1) Heinricus castellanus de Groize (v. Groitzsch),
Dudo de Pichene (Püchau,2) südlich von Eilenburg), Luf de
Kanburg (v. Kamburg), Burchardus de Dreuuizke
(v. Droygig), Burchardus de Grifenberc (v. Greifenberg),
Widego de Uuimare (v. Weimar) und Godescalc de
Scudiz (Gottschalk von Schkeuditz)." Aus dieser Zeugenreihe
ergiebt sich unzweifelhaft, daß Burkhard von Droyßig dem
hohen Adel angehörte, denn alle seine Mitzeugen zählen zu
dieser Kategorie. Die Edlen von der Lobdaburg, nicht zu
verwechseln mit den Herren von Lobeda, kommen in der
Geschichte der beiden Schlösser Cobdaburg bei Jena sehr
häufig vor (vgl. Schmid, Cobdeburg und Schultes, Dir.
dipl. II. Register). In den Urkunden des Klosters Pforta er-
scheinen 1168 Hartmanu v. Cobotheburch und sein Bruder

1) Der „Burggraf Heinrich von Dohna und sein Bruder Otto von Drachenau“ ist eins von den vielen Beispielen, welche beweisen, daß die Familiennamen bei adligen Geschlechtern im 12. und 13. Jahr. hundert häufig noch keine feststehenden waren, sondern mit dem Besitz der Güter wechselten. Mehrere solcher Beispiele führt H. C. von der Gabelentz in den Mittheilungen der Gesellschaft des Osterlandes V. S. 52-53 an, die sich mit leichter Mühe noch um viele vermehren ließen. Als ein solches aus nächster Nähe von Droyßig führe ich hier nur Otto de Lichtenhagen et Eckehardus de Tuchere, frater ejus“ aus einer noch ungedruckten Urkunde vom 7. Januar 1219 im Königl. Haupt-Staatsarchiv zu Dresden (Nr. 216) an, wo die beiden Brüder, von denen der eine auf der Burg zu Teuchern, der andere auf der nahe dabei gelegenen Burg im „Lichtenhain“ wohnte, als Zeugen genannt werden.

2) Pichene, Bichene, Bichin, Pichowe wird von den meisten Historikern für Pichan zwischen Eilenburg und Wurzen gehalten. Vgl. Schumann, Lexikon von Sachsen 8, 259 und 18, 404, H. G. France, Neue Beiträge 1, 277, Posse, Markgrafen von Meißen. S. 88, 106, 292, 298, 326-329, 331, 332, 341, 344, Thietmar 5, 9 in Pert, Mon. German. Script. 3, 764. Es gehörte seit 995 zum Stift Meißen (Schultes, Dir. dipl. 1, 120 Note 450). In Gegenwart des Markgrafen Theoderich erhielt seiner Zeit Graf Friedrich von Brene die Lehnstücke des jungen Grafen von Wittin vom Bischof Bruno von Meißen zu Bichene zu Lehn (Urk. vom 6. Juni 1222 in Schultes, Dir. dipl. 2, 565 Nr. 230). Histor. Nachr. über

Otto (Wolff, Chron. von Pforta 1, 137), 1180 Hartmann v. Lobdeburch (Wolff 1. 162), 1181 Hartmann und Otto v. Cobdeburch, desgleichen Hartmann v. Cobdeburch, sämmtlich vor dem Burggrafen Meinher von Werben, weiter unten in der Zeugenreihe auch noch Reinbodo und Godescalk v. Lobedeburch (Wolff 1, 171), 1199 Konrad und Hartmann v. Lobdeburch (Wolff 1, 240) u. f. f. als Zeugen unter den Dynastengeschlechtern. Graf Konrad von Lobdeburg war vermählt mit Mechtilde, einer Tochter des Grafen Meinher, der Stifterin (1215) des Klosters Beutiß bei Weißenfels (Cepsius, Gesch. der Bischöfe 1, 66, 67, Märker, Burggrafthum Meißen S. 47, Braun, Grafen von Osterfeld S. 12, Schöttgen und Kreysig, Dipl. et Script. 2, 370). Von ihren Brüdern wurde Meinher der Stifter einer besonderen Geschlechtslinie (der Burggrafen von Meißen dieses Stammes) und Hermann der Stammvater der Grafen von Osterfeld.

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Ueber die Burggrafen von Dohna geben 1. Joh. Friderici Oratio in funere Caroli, Burggravii a Dohna. 4. Lips. 1595. 2. 6. J. Vossius, Comment, de rebus pace belloque gestis Fabiani, Burggrav, a Dohna. 4. Lugd. 1628 ex offic. Elzevirii (4. Londoni (681). 3. C. Hedel, Beschreibung der Festung Königstein und der Burg Dohna 4. Dresden 1736. 4. C. Schöttgen, Domment. v. de histor. Burggraviorum Dohnensium 4. Dresden 1744 bis 1746.

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Pichen giebt Schöttgen, Historie von Wurzen S. 719 u. fg. Von dem ehemaligen Burgwart Bichin handelt derselbe Autor in seiner Nachlese zur Hist. v. Obersachsen 7, 398 u. fg. 1215 (30. Juli) kommt Reinhold von Bichene (Beyer, Altzelle S. 527 Nr. 41) und 1231 (5. Okt.) Konrad von Bichene (ebendas. S. 539 Nr. 81) als Zeuge vor. 1328 (1. Januar) war Heinrich von Pichowe Bürge für Jenchen von Frankenberg (Beyer, Altzelle S. 578 Nr. 288). Prof. H. Wuttke (Geschichte Leipzigs 1873 S. 110) hält das Bichin der Urk. v. 1384 für Beucha bei Leipzig. Der Sage nach soll sich chedem auch in der Nähe von Eisenberg, wo noch jetzt eine Holzgegend die Beuche heißt, ein Vorwerk Namens Pichene befunden haben. Das Eisenberger Nonnenkloster besaß einer Urkunde v. J. 1219 zufolge (Schultes, Dir. dipl. 2, 537, vgl. unten Urk.-Extr. 44) daselbst ein Gut.

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