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Umstand nur damit entschuldigen, dass Herr Beyer wie er dieses selbst in der Einleitung zum I. Bande S. III. ausgesprochen hat - sich durch Nichts bewegen liess, von dem ihm vorliegenden Urkundentexte abzugehen, und dass er seinen Zweifeln höchstens durch die Bemerkung: aus dem angeblichen Original Rechnung zu tragen wagte. Erst in Folge der vielfachen Ausstellungen wegen mangelhafter Inhaltsangabe, chronologischer Einreihung, fehlender Authenticitätskritik und Litteraturnachweise bei den einzelnen Urkunden wurde Herr Archivsecretär Goerz von der vorgesetzten Behörde mit der Anfertigung seiner sehr dankenswerthen Regesten beauf-, tragt, und hofft derselbe durch seine Arbeit nunmehr allen Ansprüchen zu genügen. Zur leichteren Uebersicht des Ganzen dient die Tabelle S. 545 bis 569, welche bei jeder Urkundennummer des I. und II. Bandes auf die entsprechenden, nunmehr streng chronologisch geordneten Nummern der Regesten hinweist. Allen eingehenderen Forschern geben wir den Rath, die Regesten des Hrn. Goerz für sich binden zu lassen, um sie neben dem Urkundentexte vergleichend zur Hand zu haben.

Ebenso ist die historische Uebersicht, welche der Schreiber dieses dem II. Bande vorausschickt und perioden weise bis zum Schlusse des Werks fortzuführen gedenkt, so selbstständig gehalten, dass sie je nach Belieben entweder dem I. oder IJ. Bande vorgeheftet oder auch für sich allein gebunden werden kann.

Einzelne trotz der aufmerksamsten Revision stehengebliebene unbedeutende Druckfehler bitten wir freundlichst selbst verbessern zu wollen. Erhebliche Druckfehler und Berichtigungen, an denen es bei den vielen ZeitOrts- und Personenbestimmungen nicht mangeln kann, finden sich am Schlusse vermerkt und wird jede Hinweisung auf noch Unentdecktes mit Dank entgegengenommen werden.

Den hohen Ständen, der Rheinprovinz, welche das Zustandekommen unseres vaterländischen Quellenwerks in grossmüthigster Weise ermöglichten, allen in- und ausländischen Behörden, sowie den zahlreichen Freunden und Gönnern, welche dem Königl. Provinzialarchiv durch Mittheilung von Urkunden, historischen und topographischen Nachrichten Unterstützung gewährten, der Ausdruck vollster Dankbarkeit. Mit hoher Verehrung sei vor Allen des Hrn. Dompropsts Dr. Holzer zu Trier gedacht, ohne dessen Beihülfe die Ermittelung des alten Dioecesanverbandes der drei rheinischen Erzbisthümer in unserem Bezirke für jetzt und wohl auch alle zukünftige Zeit eine Unmöglichkeit geworden wäre.

Coblenz, im November 1864.

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Leopold Eltester,

Kgl. Provinzialarchivar.

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Vorwort.

Dem Herausgeber ist nach dem Erscheinen des ersten Bandes des vorliegenden Urkunden werks häufig die Klage begegnet, dass man darin eine geschichtliche Uebersicht der Art vermisse, wie sie Hontheim der Historia Trevirensis und Günther dem Codex diplomaticus Rheno-Mosellanus vorausgeschickt hätten. Eine chronologische Aneinanderreihung von Urkunden allein gebe zwar dem Manne vom Fach kostbares Material, biete aber dem angehenden Forscher und insbesondere dem Localgeschichtsfreunde- dem bei weitem grössten Theile der Erwerber unseres Buchs nur ein Chaos von Thatsachen, Personen und Daten, zu deren innerem Zusammenhange und Verständniss ihm ein brauchbarer Schlüssel fehle.

Gegenwärtige Einleitung soll daher den mit der deutschen und rheinischen Spezialgeschichte weniger vertrauten Leser der zeitraubenden und kostspieligen Mühe überheben, sich aus schwer zugänglichen grossen Geschichtswerken oder unbekannt gebliebenen Monographien (oft sehr verschiedenen wissenschaftlichen Werthes) ein häufig falsches, in den meisten Fällen aber ungenügendes Bild unserer sehr confusen Geschichts- und Territorialverhältnisse erst mühsam zu schaffen, ehe er an den Gebrauch des Urkundenwerks selbst gehen kann. Es sind daher ausser dem von uns selbst gebotenen Material auch andere wissenschaftliche Hülfsmittel benutzt und möglichst feststehende Thatsachen gegeben worden. Selbstverständlich blieb indessen die Conjektur (auch die persönliche) nicht ausgeschlossen. Dem Gelehrten - und Schreiber dieses wünscht möglichst viele zur speziellsten Forschung heranzuziehen - werden einige Winke genügen, sobald die Einleitung einen noch nicht gehörig beleuchteten Boden betritt.

Geographische Begrenzung des mittelrheinischen Territoriums.

Bereits in der Einleitung zum ersten Bande des Urkundenbuchs ist gesagt, dass die rheinpreussischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier die eigentliche geographische Basis des Königl. Provinzialarchivs und somit auch dieses Werks ausmachen. Auch diese Begrenzung bedarf noch einer Ein

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schränkung, indem der grösste Theil der Urkunden und Akten der ehemals zu Kurcöln, Jülich und Aremberg gehörigen Landestheile unserer Kreise Adenau und Ahrweiler dem Königl. Provinzial-Archive zu Düsseldorf überwiesen und theilweise in dem vom Geh. Archivrathe Lacomblet herausgegebenen Urkundenbuch des Niederrheins berücksichtigt worden ist.

Es verbleiben mithin dem Gebiete des Mittelrheins vom Reg.-Bezirke Coblenz die Kreise Adenau und Ahrweiler nur zum Theil, ganz aber Altenkirchen, Coblenz, Cochem, St. Goar, Kreuznach, Mayen, Neuwied, Simmern, Wetzlar und Zell, dann der ganze Reg.-Bezirk Trier mit den Kreisen Berncastel, Bidburg, Daun, Merzig, Ottweiler, Prüm, Saarbrücken, Saarlouis, Saarburg, Trier Stadt und Land, St. Wendel und Wittlich.

Selbstverständlich konnte indessen unser urkundliches Material nicht strikt in diese moderne Grenze eingezwängt werden und finden daher sowohl unsere hessischen, nassauischen, bayerischen, luxemburgischen und lothringischen Nachbarn, wie die Rheinpreussen der Reg.-Bezirke Cöln und Aachen reiche Ausbeute bei uns.

Obgleich das Areal unseres engeren Gebiets nur etwa 220 Meilen beträgt, so wird es in Deutschland kaum einen Landestheil gleicher Grösse geben, der an Alter und Zahl der Urkunden, aber auch an politischer Zersplitterung mit uns wetteifern könnte. Vor der französischen Occupation zerfielen nämlich die jetzigen Reg.-Bezirke Coblenz und Trier in nahe an 200 selbstständige reichsunmittelbare Gebiete, deren Archive zwar fast sämmtlich aber nur wenige unversehrt in unser Provinzialarchiv gerettet worden sind. Selbst der Hauptbestandtheil, das Archiv des Kurstaats Trier, ist nicht vollständig bei uns erhalten, da ein Theil desselben mit den trierischen Besitzungen der rechten Rheinseite an das Herzogthum Nassau gekommen ist. Das Archivpersonal hat sich indessen alle Mühe gegeben erreichbares Zerstreute in guten Abschriften beizubringen. Die Kurfürstenthümer Cöln, Mainz und Pfalz, als nur theilweise unser Gebiet berührend, concurriren deshalb auch mit verhältnissmässig geringem Material. Manches lieferte das Herzogthum Luxemburg, weniger Lothringen. Fast ganz sind erhalten die Archivbestände der Fürstenthümer Ottweiler, Prüm, Saarbrücken und Simmern, in geringerem Verhältnisse Aremberg, Hessen, Jülich, Nassau, Veldenz und Zweibrücken.

Zuweilen ganz, manchmal stärker manchmal schwächer vertreten, sind die Reichs- Graf- und Herrschaften Blankenheim, Bretzenheim, Deutschordens-Balley Coblenz, Dagstuhl, Gerolstein, Isenburg, Katzenellenbogen, Oberstein, Ollbrück, Pirmont, Reichenstein, Rheineck, Saffenburg, Salm, Sayn, Solms, Sponheim, Virneburg, Wied, Wild- und Rheingrafen, Winneburg und Beilstein.

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