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VI

fridus de Mulfort (Lacomblet II. 465 a. 1259), Hermannus de Bremt (Lac. II. 426 a. 1256), Gerardus dom. de Randenrode (Lac. II. 441 a. 1257), Alexander de Elslo (Lac. II. 513 a. 1262), Conradus archiepiscopus Col. († 1261), so wird die Anlage dieses Necrologiums auch in die zweite Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts zu setzen sein.

Auch die Eintragungen einer zweiten Hand fallen noch ins dreizehnte Jahrhundert. Von dieser sind eingeschrieben: Alex. de Linnepe (p. 537 a. 1266), Gerardus advoc. colon. (es gibt zwei dieses Namens, beide lebten im dreizehnten Jahrhundert), Winand de Blankenberg (1285 Lac. II. 815), Arnold de Elslo (bei Lac. II. 603 a. 1270), Theodericus de Buren maior decanus (a. 1279-1289 bei Lac. II. 727 u. 868). Von einer dritten Hand, die wahrscheinlich mit der zweiten gleichzeitig einschrieb, rührt her: (1v Id. Octobr.) Heinricus episcopus Leodiensis, welcher 1274 entsetzt wurde; ferner: (v non. Oct.) Gozwinus de wolmesteine can. col., der wohl nicht derselbe ist mit dem bei Lac. II. 231 a. 1238 vorkommenden Domcustos; ferner: (II kal. Oct.) dominus Gerardus de okishouin, (XIIII kal. Oct.) Gerlacus de hamerstein subdyaconus can. col., sowie unter demselben Datum: Wernerus de thurim dyaconus; unter Idus Aug.: Henricus sacerdos dictus de curia; unter XV kal. Julii: dominus daniel dictus iudeus miles, kommt bei Lac. II. 496 u. 730 zwischen 1260 und 1279 vor; ferner unter dem IIII non. Maii: Hermannus de Randenrode can. col.; unter Kal. Maii: Godefridus de legnig can. s. apost. in Colonia; unter XVI kal. Aprilis: Aledis de merheym. Von ganz später Hand ist eingeschrieben: non. Jun., Fridericus de Lymburg., subdecanus coloniensis etc.

Das Verzeichniss der zur Kämmerei des Kuniberts-Stiftes gehörigen Einkünfte aus dem Jahre 1239 gibt über die wirthschaftlichen Verhältnisse des Stiftes schätzbaren Aufschluss, ist auch für die Topographie Kölns, da die Häuser nach Pfarren eingeschrieben sind, von Bedeutung.

In der Weiherstrasser Bauerbank vom Jahre 1240 haben wir neben dem Schultheissgerichte des Abtes von St. Pantaleon eine freie Gemeinde mit gewählten Meistern, einem eigenen Boten, einer eigenen Casse und einem Gebührenmeister; die Gemeinde handhabt die Feldpolizei, stellt einen Feldschtitz an, trifft Bestimmungen über die Benutzung der Gemeindetrift etc. Im fünfzehnten Jahrhundert gehörten die Eigenthümer von fünf Höfen zu den Erbgenossen.

Aus dem reichen Inhalte des Bandes heben wir Einiges hervor, zunächst einige kunsthistorische Notizen. In der Urkunde Nr. 64 vom

Jahre 1219 erfahren wir, wie die Mittel zur Restauration der baufällig gewordenen Gereons-Kirche beschafft worden sind. Die älteste Kirche von St. Gereon war, wie dies v. Quast nachgewiesen hat, eine runde Grabkirche, an welche man im eilften Jahrhundert das theilweise noch vorhandene Langchor baute; nachdem im zwölften Jahrhundert an dieses Langchor eine neue, von zwei Thürmen flankirte Chornische gebaut worden war, entstand im dreizehnten Jahrhundert über der alten Grabkirche die jetzige Kuppel. Ueber den ältesten Theil des Baues, das Langchor, haben wir bestimmte Nachrichten; es wurde vom Erzbischof Anno gebaut und 1069 geweiht. Mit der Vollendung der jetzigen Chornische und der beiden Thürme kann man mit grosser Wahrscheinlichkeit die Einweihung des Gereons-Altares und die Versetzung der Reliquien in die neue Krypta in Verbindung bringen, welche im Jahre 1291 und 1290 (Böhmer, fontes III. p. 399) Statt fanden. Von der jetzigen Kuppel wussten wir, dass sie 1227 (Böhmer, fontes III. p. 400) fertig geworden ist; in unserer Urkunde gewinnen wir nun allem Anscheine nach einen sichern Anhaltspunkt für den Beginn des Baues. Im Jahre 1219 war der alte Rundbau, die alte Grabkirche, baufällig geworden und drohte den Einsturz. Es werden daher aus Beiträgen der Stiftsherren und aus dem Ertrage unbesetzter Präbenden die Mittel zur Aufführung eines Neubaues beschafft.

Eine zweite Notiz bezieht sich auf die Kirche von Gross-Martin. Dieser Bau ist im grossen Ganzen etwa zwischen 1150 und 1172, wo die Einweihung Statt fand (Antiquitates monasterii s. Martini maioris colon. ed. J. H. Kessel, p. 98), entstanden. Es finden sich aber andere Theile an dieser Kirche, deren Bauformen sich durchaus nicht mit den angegebenen Jahreszahlen vertragen. Das westliche Portal, wohl das reichste und schönste romanische Portal in Köln, kann nicht so früh entstanden sein. Wir sehen daran die Ringelsäule und den romanischen Spitzbogen. Dasselbe gilt von dem Triforium über den Arkaden des Mittelschiffes; Spitzbogen und kelchförmige Knospenkapitäle, welche sich an den Säulen, die das gewiss gleichzeitig mit dem Triforium eingesetzte Gewölbe tragen, wiederholen, gehören entschieden dem Uebergangs-Style an und deuten auf den Anfang des dreizehnten Jahrhunderts. Wann diese Theile gebaut worden sind, darüber fehlten bisher alle Nachrichten. Wenn aber in der Urkunde Nr. 35 eine Bauthätigkeit an dieser Kirche bezeugt wird, so dürfen wir diese Nachricht mit grosser Wahrscheinlichkeit auf die bezeichneten Bautheile beziehen.

VIII

Die dem Kuniberts-Necrologium entnommenen, für die Baugeschichte der Kuniberts-Kirche sehr wichtigen Notizen, die theilweise schon im Domblatt veröffentlicht wurden, haben wir hier vollständig mitgetheilt.

Nach Nr. 65 wurde im Jahre 1219 die Apostelkirche gewölbt: Anno incarnationis dominice MCCXIX hec (s. Apostolorum) ecclesia testudinata est, Alberone laico viro religioso cum multa sollicitudine hoc procurante. Es erscheint sehr bedenklich, den Albero, wie es in den KunstHandbüchern geschieht, für den technischen Baumeister zu halten, indem der Verwalter der Baufonds gerade Procurator genannt zu werden pflegte. Indessen hat die betreffende Stelle in dem nachträglich erworbenen Liber rubeus eine etwas andere Fassung, die sich mit der ersteren Ansicht eher vereinigen liesse. Es heisst daselbst: quo tempore hec ecclesia testudinata est ab Alberone laico viro religioso cum multa sollicitudine hoc procurante. Mit dieser Notiz über die Vollendung der Gewölbe ist uns auch die Bauzeit eines anderen Theiles der Kirche gegeben; es ist dies das westliche, im Uebergangs-Style gebaute Querschiff, dessen Architektur vollständig mit den Bauformen der, Blendarkaden über den Arkaden des Mittelschiffes und den Säulen, welche die Gewölbe tragen, übereinstimmt. Hinsichtlich der übrigen Kirchen, wofür dieser Band kunsthistorische Notizen liefert, verweisen wir auf das Register.

Reich ist auch der Band an Mittheilungen über die MünzerHausgenossen, welche das Münzrecht vom Erzbischofe zu Lehen trugen.

Ueber die Leprosen zu Melaten haben wir eine Anzahl OriginalUrkunden, so wie das Siegel derselben mitgetheilt; die Kirche, die jetzige Kirchhofs-Capelle, wurde 1245 durch Conrad von Hochstaden eingeweiht (p. 242). Ueber Armenwesen, Convente, Hospitäler finden sich manche vereinzelte Notizen (siehe Register).

Sehr bemerkenswerth ist der Landfriede, in welchen im Jahre 1255, in jener unsichern Zeit, wo es an einem kräftigen, einheitlichen kaiserlichen Regimente fehlte, eine Anzahl westfälischer und rheinischer Städte zu der Stadt Köln trat. Es waren für denselben die nämlichen Bedingungen massgebend, welche in einem bereits bestehenden, mit Münster und Mainz geschlossenen Bündnisse stipulirt worden waren. Wir haben die Landfriedens-Schlüsse der Städte Sinzich, Münster, Dortmund, Warendorf, Herford, Ahlen, Neuss, Telgte, Vrede, Coesfeld und Osnabrück nach Original-Urkunden mitgetheilt; auch der Graf Otto von Teklenburg trat in dieses Landfriedens-Verhältniss ein.

Dem Stolze der Stadt, Albertus Magnus, begegnen wir sehr häufig; er ist nicht bloss ein hervorragender Denker gewesen, er muss auch einen praktischen und allgemein anerkannten gerechten Sinn gehabt haben; denn bei allen wichtigen Fragen der Stadt wurde er als Schiedsrichter gewählt. Wir haben auch sein Siegel mitgetheilt; auffallend ist dabei, dass darauf seine Heimat Lauingen an der Donau genannt ist.

Wir haben vier Tafeln, zwanzig Siegel enthaltend, dem Bande beigegeben. Nr. 1 gibt das Siegel der Stadt Deutz. Das einzige im Stadt-Archiv liegende Original-Siegel ist verletzt; der Abdruck ist ergänzt nach einem nachgemachten Siegelstempel im Stadt-Archiv. Nr. 2, Siegel der Leprosen. Nr. 3, Rücksiegel Diederich's von Valkenburg. Nr. 4, Siegel ad causas eines Pfarrers von St. Columba a. 1265. Nr. 5, Siegel eines Abtes von Heisterbach. Nr. 6, Siegel der Stadt Neuss. Nr. 7, Siegel der Stadt Coblenz. Nr. 8, Siegel des Minoriten-Conventes in Köln. Nr. 9, Siegel der Burschaft von St. Columba in Köln. Nr. 10, Siegel der Stadt Andernach. Nr. 11, Siegel der Stadt Boppard; es stellt die dortige noch bestehende, im Uebergangs-Style gebaute Kirche dar. Nr. 12, das grössere neue Official-Siegel des geistlichen Gerichtes zu Köln. Nr. 13, Siegel des Hospitales zum heiligen Geist. Nr. 14, Siegel der Stadt Bonn (antiquae Verone). Nr. 15, Siegel des Albertus Magnus (S. Fr. Alberti de Lavging ord. Pred.). Nr. 16, Siegel des Edelvogtes Gerhard, unter einer Urkunde vom Jahre 1288. Nr. 17, Siegel der Stadt Bingen, unter einer Urkunde vom Jahre 1284. Nr. 18, Siegel des kölner Burggrafen Johannes, unter einer Urkunde vom Jahre 1274. Nr. 19, Rücksiegel des vorigen. Nr. 20, Siegel der Stadt Siegburg. Nr. 21, S. Gardiani conv. col.

In der Stadt Köln, namentlich in der erzbischöflichen Kanzlei, begann man das Jahr mit dem 25. März, dem Tage der Fleischwerdung Jesu Christi, worauf sich die häufig vorkommende Formel: anno dominicae incarnationis, bezieht. Wir haben daher die Urkunden, welche zwischen dem 1. Januar und dem 25. März ausgestellt worden sind, um ein Jahr vorwärts datirt (vergl. p. 175). Da in vielen benachbarten Gebieten eine andere Zählung Statt fand, so musste eine grosse Verwirrung die Folge sein; daher bestimmte ein Diocesan-Statut vom Jahre 1310, dass in der ganzen Diöcese, nach dem Vorgange der römischen Curie, der Jahres-Anfang auf den 1. Januar zu setzen sei: Statuimus, ut exnunc de caetero annus domini obseruetur, ut in natiuitate christi innouetur quolibet anno, prout

X

sacrosancta romana ecclesia id obseruat (Hartzheim, Cons. Germ. IV. 125).

Die vielen alten, nicht mehr verständlichen Ausdrücke machen ein Glossarium nebst anderen Erläuterungen nöthig; es muss aber damit gewartet werden, bis das Werk zu der Zeit geführt worden ist, wo die Sprache sich der jetzigen so nähert, dass eine Erklärung überflüssig wird, etwa bis zu dem Jahre 1600.

Das bedeutend erweiterte Register enthält auch die kölnischen Bürger und die kölnische Topographie.

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Zu dem im ersten Bande p. 223 aus den Materialien zur geistlichen und weltlichen Statistik etc. abgedruckten Weisthum vom Niederich hat sich im Archiv des hiesigen Landgerichtes das Original gefunden. Ausser orthographischen finden sich darin folgende Abweichungen: Zeile 18 steht im Original „metretam“ statt „metricam“, Z. 20 denarius I persoluetur" statt denarium I persoluet", p. 224 Z. 7 angelis" statt "anglis", in derselben Zeile „dampnatus" statt „dapnatus", Z. 11 ,dapnatus", Z. 11 consenserint" statt „consensuerint". Die Schrift von Nr. 1 scheint dem Ende des zwölften Jahrhunderts anzugehören, die von Nr. 2, welche mit „ad declarandum" beginnt, gehört wohl dem vierzehnten Jahrhundert an. In Nr. 2 finden sich folgende Abweichungen: Z. 15 steht im Original beati" statt sancti", Z. 21,vt eo melius de hiis, que emergunt in eadem parrochia se valeant expedire" statt ut eo melius de his, que contingunt etc.", Z. 24 fuerit" statt „fuit", Z. 6 v. u. ,preterquam quod predictum" statt,prout quoque predictum", in der letzten Zeile „integra“ statt „magna", das Wort ist aber etwas undeutlich geschrieben.

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Aus dem p. 276 auszüglich mitgetheilten Schreinsbuche von St. Laurenz holen wir noch eine Stelle nach, die sich auf das Amt der Richerzeche bezieht und dasselbe neben dem Scheffengerichte als eine höhere richterliche Instanz herausstellt: Were vg sagge, dat sig eynig vnser amtmanne bereiffe eyns vrdeyls voyr die scheffenen of voyr dat amt van der Rigerzeggeyt inde he des da neyder vellig worde, so gilt (he) zo boyssen zwa marc, die sal he geldin binnen veyr weggen, inde ingulde he der neit, so hait he syn amt virloyren sunder weder reyde."

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Ferner bemerken wir noch, dass Bd. I p. 6 in der letzten Zeile Consulum" statt consilium" zu lesen, dass der p. 157 genannte

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