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Literatur.

Allgemeines: Thiers, De la propriété. Deutsch 1848. Leist, Über die Natur des Eigentums. 1859. B. Hildebrand, Die soziale Frage der Verteilung des Grundeigentums im klassischen Altertum. J. f. N. 1. F. 12, 1869. — Val. Mayer, Das Eigentum nach den verschiedenen Weltanschauungen. 1871.— Samter, Gesellschaftliches und Privateigentum. 1877. Ders., Das Eigentum in seiner sozialen Bedeutung. 1879. D. Scheel, Eigentum und Erbrecht. 1877. - Lindwurm, Das Eigentumsrecht und die Menschheit. 1878. — A. Wagner, Die Abschaffung des privaten Grundeigentums. 1878. Fouillé, La propriété sociale et la démocratie (Prüfung der soz. u. pol. Institutionen nach ihrem Zu sammenhang mit dem Eigentum). 1884. Lafargue, Die Entwickelung des Eigentums (aus dem Französ. von Bernstein übers.). 1890. M. Weber, Die römische Agrargeschichte. 1891. Dargun, Ursprung und Entwickelungsgeschichte des Eigentums. 3. f. vergl. Rechtsw. 5. - R. Hildebrand, Recht und Sitte auf den verschiedenen Kulturstufen. 1, 1896. — Capart, La propriété individuelle et le collectivisme (von der belg. Akad. gekrönte Geschichte des Themas). 1898. — Tarbourich, Essai sur la propriété (marristisch). 1904. Godwin, Das Eigentum (Übersetzung von Political justice 1793). 1904. Morquery, Le droit de propriété et la démocratie. 1905. Petrucci, Les origines naturelles de la propriété (Institut Solvay). 1905 (vgl. J. f. 6.V. 36, 1912).

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Ältere Kultur und klassisches Altertum: Laveleye, De la propriété et de ses formes primitives 1874 u. 1891, übers. von Bücher, „Ureigentum". 1879. — Letourneau, L'évolution de la propriété (ethnogr.-soziol. Geschichte). 1889. Baden-Powell, The land systems of Brittish India. 1892. - Schurz, Die Anfänge des Landbesizes, Zeitschr. f. Soz.-W. 1900. - Wlanioh, Die agrarrechtlichen Verhältnisse des mittelalterlichen Serbiens. 1903. — O. Francke, Die Rechtsverhältnisse am Grundeigentum in China. 1904. Guirand, La propriété primitive à Rome, Rev. d'études anciennes. 1904. M. Weber, Agrar. geschichte im Altertum. H. W. I, 3. Aufl. — Ders., Der Streit um den Charakter der altgermanischen Sozialverfassung in der deutschen Literatur des leßten Jahrzehnts. J. f. N. 3. F. 28. 1904. Rostowzew, Studien zur Geschichte des römischen Kolonats. 1910.

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Das ländliche Grundeigentum und seine Verteilung in neuerer Zeit: Laboulaye, Histoire du droit de propriété foncière en Occident. 1839. Systems of land tenures in various countries (Cobden Club). 1870. Cliffe Leslie, Land systems and industrial economy of Ireland, England and continental countries. 1870. Arnold, Ansiedlungen und Wanderungen der deutschen Stämme. 1875. — Liebknecht, Zur Grund- und Bodenfrage. 2. Aufl. 1876. v. Miaskowski, Die schweizerische Allmend in ihrer geschichtlichen Entwickelung. 1879. Ders, Das Erbrecht und die Grundeigentumsverteilung. 2 Bde. 1882 bis 1884. A. B. Wallace, Land nationalisation. 1882. Conrad, Neueste deutsche Litteratur über Verstaatlichung des Grund und Bodens. J. f. N. 2. F. 15. 1887. Scrutton, Commons and common fields. 1887. — Flürscheim, Auf friedlichem Wege. 1884.- Ders., Der einzige Rettungsweg. 1890. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter. 4 Bde. 1886 ff. Herzka, Freiland. 1890. - Hasbach, Die englischen Landarbeiter und die Einhegungen. 1894. A. Meißen, Siedlungen und Agrarwesen der West- und Oftgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und Slaven. 3 Bde. 1895. Wittich, Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland. 1896. Fuchs, Die Epochen der deutschen Agrargeschichte und Agrarpolitik. 1898. A. Kaufmann, Die bäuerliche Feldgemeinschaft in Serbien. 1897. - Rakowski, Entstehung des Großgrundbesißes im 15. und 16. Jahrhundert in Polen. 1899. Rachfahl, Zur Geschichte des Grundeigentums. J. f. N. 3. F. 19. 1900. Katschorowski, Die Feld.

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gemeinschaft in Rußland 1900. Tschuprow, Die Feldgemeinschaft, eine morphologische Untersuchung. 1902. Seeliger, Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschaft im frühen Mittelalter. 1903. Rübel,

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Die Franken, ihr Eroberungs- und Siedlungssystem im deutschen Volkslande. 1904. O. v. Dungern, Der Herrenstand im Mittelalter. I. 1908. Besuchet, Histoire de la propriété foncière en Suède. 1904. Vandervelde, La propriété foncière en Belgique. 1906. Damaschte, Die Bodenreform, Grundsäßliches und Geschichtliches. 1911. Dazu: Diehl, Art. Bodenbefizreform. H.W. 3. Aufl. 1909. A. Wagner, Lamprecht und Wirminghaus, Art. Grundbesiß das. Eberstadt, Art. Bodenreform. W.V. 3. Aufl. 1911. Kowalewsky, Die ökonomische Entwickelung Europas bis zum Beginn der kapitalistischen Wirtschaftsform. 6 Bde. 1901 bis 1913. P. Lacombe, L'appropriation du sol, essai sur le passage de la propriété collective à la propriété privée. 1912. - J. St. Lewinski. The origin of property and the formation of the village. 1913 (vgl. J. f. G. 38, 2200).

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Neueres Hauseigentum. v. Oppenheimer, Die Wohnungsnot und Woh. nungsreform in England. 1900. Report of the Tenement House Commission, New York State. 1906. Fuchs, Zur Wohnungsfrage, Vorträge und Auffäße. 1904. Derf., Neuere Literatur der Wohnungsfrage. J. f. N. 3. F. 32. 1906. - Ders., Die Spekulation im modernen Städtebau. J. f. G.V. 31. 1907. Damaschke, Aufgaben der Gemeindepolitik (vom Gemeindesozialismus). 4. Aufl. 1991. Hugo, Die deutsche Städteverwaltung, die Aufgaben auf dem Gebiete der Volkshygiene, des Städtebaues und des Wohnungswesens. 1901. — E. Jäger, Die Wohnungsfrage. 2 Bde. 1902. Eberstadt, Rheinische Wohnungsverhältnisse und ihre Bedeutung für das Wohnungswesen in Deutschland. 1893. Ders., Die Spekulation im neuzeitlichen Städtebau. Eine Untersuchung der Grundlagen des städtischen Wohnungswesens usw. 1907. Ad. Weber, Über Bodenrente und Bodenspekulation in der modernen Stadt. 1904. A. Voigt und P. Geldner, Kleinhaus und Mietkaserne. 1905. - Eberstadt, Handbuch des Wohnungswesens und der Wohnungsfrage. 2. Aufl. 1910. Ders., Neue Studien über Städtebau und Wohnungswesen. 1912. Mohr, Beiträge zur Frage der Bodenspekulation und ihrer Gewinne. J. f. G.V. 31. 1907. Seit 1903 er. scheint die Zeitschrift für Wohnungswesen, seit 1905 das Jahrbuch für Bodenreform.

Drittes Kapitel.

Die gesellschaftliche Klassenbildung.

1. Begriff, Wesen und sozialpsychologische Ursachen der Klassenbildung.

Wir haben in den Kapiteln über Arbeitsteilung und Eigentum mehrfach die wichtigsten Grundlagen der Klassenbildung berührt. Wir haben ihr Wesen und ihre Ursachen nunmehr in ihrem Zusammenhang zu erfassen. Zuerst ein Wort über den Begriff. Wir verstehen unter sozialen Klassen diejenigen größeren Gruppen einer arbeitsteiligen Gesellschaft, die sich nicht nach Blut, Geschlecht, Verwandtschaft, nicht nach Religion, nicht nach Orts-, Kreis-, Provinzial- und Staatszusammengehörigkeit bilden, sondern die durch gleiche oder ähnliche Eigenschaften und Lebensbedingungen, durch gleiche oder ähnliche Berufs- und Arbeitstätigkeit, durch gleiche oder ähnliche Besihart und Besitzgröße, durch gleiche oder ähnliche Art der Einfügung in die Ordnung der Volkswirtschaft und des Staates, durch gleichen oder ähnlichen Rang in der hierarchischen Gesellschaftsordnung, durch gleiche oder ähnliche Interessen aller Art ein Bewußtsein der Zusammengehörigkeit haben und dem Ausdruck geben. Man bezeichnet sie als Kasten, sofern die Scheidung nach Berufen eine erbliche ist, als Stände, sofern die Gruppen in ähnlicher Weise wie im späteren Mittelalter bestimmte Rechte und Privilegien haben, neuerdings hauptsächlich als soziale Klassen, wobei man in erster Linie an die Berufs- und Besißunterschiede denkt. Doch ist der Sprachgebrauch kein fester. Wir sagen, die ständische Gliederung der Gesellschaft sei durch das heutige Prinzip der Rechtsgleichheit beseitigt; aber wir sprechen trotzdem heute noch vom dritten und vierten Stande und meinen damit Bürger und Arbeiter, im Gegensatz zu den alten oberen Ständen Adel und Geistlichkeit. In aller älteren Geschichte wurde die Klassenscheidung wesentlich durch die wichtigsten konkreten Beispiele bezeichnet: man sprach in Griechen= land von den Aristoi, dem Demos, den Hörigen und den Sklaven, in Rom von Patriziern und Plebejern, später von Optimaten, Ple= bejern und Sklaven, im Mittelalter von Pfaffen, Rittern, Bürgern und Bauern, in den Städten von Patriziern, Gewerken und Ge=

meinen. Heute wird hauptsächlich von der Bourgeoisie und dem Prole= tariat geredet, so wenig diese Begriffe die soziale Klassenbildung erschöpfen. Wo eine solche Klassenbildung entstanden ist, unterliegt sie stetigen großen Wandlungen, ist aber noch nie wieder verschwunden. Die Scheidung ist dort am schärfsten, wo die Herrschaft kräftiger Rassen über schwächere zu einem Staatswesen geführt hat, in dem troß des Jahrhunderte langen Durcheinanderwohnens die aus den verschiedener Rassen entstandenen Klassen sich noch als Fremde fühlen. Aber die Klassenbildung fehlt auch da nicht, wo ein einheitlicher Menschenschlag sich gebildet hat oder von Anfang an vorhanden war. Sie zeigt sich, wo eine schroffe Rechtsordnung die Klassen trennt, wie da, wo Rechtsgleichheit und Ehefreiheit, freier Zugang zu allen Berufen und Amtern vorhanden ist.

Eine große beschreibende und untersuchende Literatur hat seit hundert Jahren die Grundlage zu einer empirischen Klassenlehre ge= legt, hat uns über die Einwirkung der Rasse, der Arbeitsteilung, des Berufes, der Erziehung, der Besißverteilung auf die Klassenbildung große Materialien geliefert, hat uns jedenfalls gezeigt, daß, was auch die wesentlichen Ursachen der Entstehung sein mögen, innerhalb jedes größeren Volkes die Klassenbildung gleichsam Spielarten des Volkscarakters, verschiedene Typen der körperlichen und gei= stigen Konstitution schaffe, die durch Generationen hindurch sich er= halten, trok des Wechsels der einzelnen Glieder durch Leben und Tod, durch Eintritt und Austritt.

Über die einzelnen wichtigsten Ursachen der Entstehung der sozialen Gruppen sprechen wir im folgenden Abschnitt. Hier wollen wir auf die allgemeinen Vorbedingungen eingehen, unter denen sie entstehen. Das können nur psychologische sein; ich gehe dabei von den in meinem Grundriß der Volkswirtschaftslehre § 9-10 ent= wickelten Gedanken aus. Wir haben zu erklären, wie neben den gemeinsamen und einheitlichen Vorstellungen, Gefühlen und Willensakten, welche ganze Stämme und Völker geistig zusammenfassen, die der Sondergruppen entstehen, die wir Klassen nennen. Es sind stets zwei geistige Prozesse der Gemeinschaftsbildung, die gegeneinander wirken, sich gegenseitig begrenzen und beeinflussen: es besteht stets eine Tendenz auf geistige Einheit des ganzen Stammes und Volkes und daneben eine solche auf die geistige Einheit der Sondergruppen die sich eben damit dem Ganzen entgegenseßen. Jn kleinen Stämmen entwickelt sich durch Sprache, religiöse Vorstellungen, einheitliche Lebenszwecke nicht schwer ein gewisser einheitlicher Geist; aber doch

ist der Zusammenhang der Individuen im Stamme ein loser, die Geschlechter sind in sich meist gefestigter als der Stamm. Ein seßhaft gewordenes Volk, das vielleicht durch gemeinsame Wanderungen, durch höhere religiöse Formen und eine zentralisierte Kriegsverfassung schon zu einer weitgehenden psychischen Einheit gekommen ist, erleidet durch das Seßhaftwerden und durch die damit gegebene Isolierung der örtlich verbundenen Gruppen eine gewisse Art der Wiederauflösung; Jahrzehnte und Jahrhunderte lang treten Orts-, Provinzial- und Stammesgegensätze in den agrarischen Staaten ein= ander gegenüber, bis endlich die siegende Staatsgewalt, die großen nationalen Institutionen, die nationale Bildung und Literatur, der verbesserte Verkehr wieder eine geistige Einheit, den modernen Nationalgeist schaffen. In dem Maße wie in dem sich immer weiter vergrößernden sozialen Körpern nun die Geschlechtsfehden und örtlichen Gegensähe und Kämpfe überwunden werden, bilden sich — ich möchte sagen, an ihrer Stelle die sozialen Gruppierungen auf Grund des Sondergeistes der Klassen, dessen Existenz aber stets nur begreiflich ist als Teilinhalt des größeren Ganzen, des Nationalgeistes, als Ergänzung und Gegensaß zu ihm, auch als Ergänzung der fortdauernden örtlichen Gemeinschaften, als Ersatz der alten Geschlechts- und Familiengruppierungen. Das vergrößerte Ganze kann nur als Summierung oder Zusammenfassung einer steigenden Zahl von sozialen Sonderbildungen bestehen. Die Menschen müssen sich in engeren Kreisen erst verständigen und organisieren, um sich so wieder zu einem großen Ganzen zusammenzufinden. Und da ist es nun natürlich, daß in ältester Zeit die Geschlechtsgenossen sich als Gleiche, als verbunden betrachteten, dann die Ortsgenossen, endlich in den höher entwickelten arbeitsteiligen Gesellschaften die Berufsgenossen, welche in gleicher wirtschaftlicher Lage sind, gleiche Tätig= keit haben. Diese Tatsachen treten nun beherrschend in den Vorder= grund, verbinden die in dieser Beziehung Gleichen. Die Verschiedenheit trennt den Menschen psychologisch, die Gleichheit verbindet sie. Die gleichen oder nahestehenden Interessen, Gefühle, Vorstellungen und Ideen erzeugen eine Gruppenbildung; gewisse Gedanken treten über die gemeinsame Schwelle des Bewußtseins und geben den Kitt. Die gleichen Autoritäten beherrschen die Gleichen. Das Bedürfnis nach Anerkennung läßt sich in einem solchen Stadium der gesell= schaftlichen Entwickelung für die Mehrzahl am leichtesten im Kreise der Berufsgenossen befriedigen; es entsteht die Standes- und Be= rufsehre, die wichtigste Wurzel aller Klassenbildung. Indem der

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