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dass Markgraf Jodok seinem Bruder Prokop für dessen Ansprüche auf die Besitzungen ihres Bruders Soběslav eine Geldentschädigung versprochen und ihm dieselbe mittelst Schuldbriefen versichert habe; darauf weisen die Nummern 91. 112. und 121. hin. Dieser Verpflichtung kam Jodok nicht so nach, wie die Verschreibungen lauteten und so griff Prokop zu den Waffen. Jodok, der damals schon über den Plänen, welche ihm zur Herrschaft oder wenigstens zu grossem Einflusse in Böhmen verhelfen sollten, brütete, fand es gerathen, den Streit beizulegen. Darauf bezieht sich die Urkunde ddo. Prag, 4. August 1393 (n. 165), in welcher Jodok sich anheischig macht, bezüglich der dem Markgrafen Prokop und seinen Anhängern zugefügten Schäden binnen 14 Tagen in Olmütz zu erscheinen und hier mit seinem Bruder einen Vergleich abzuschliessen; sollten die zwei Brüder sich nicht einen können, so mögen die Herren Beneš von Kromau und Herart von Kunstat schiedsrichterlich zwischen den beiden Markgrafen entscheiden, wobei besonders hervorgehoben wurde, dass beide Schiedsrichter alle Entschädigungen festsetzen sollen, die Jodok wegen Nichteinhaltung der verbrieften Verpflichtungen zu zahlen habe. Ob die Zusammenkunft in Olmütz stattfand, ist nicht bekannt; wahrscheinlich aber nicht, da Markgraf Prokop am 4. Februar des folgenden Jahres 1394 in Prag eine Urkunde ausstellte, in welcher er versprach, den Schiedsspruch zu halten, welchen Wilhelm Markgraf von Meissen und Friedrich Burggraf von Nürnberg zwischen ihm und Markgrafen Jodok wegen „aller zweitracht, bruche, schelunge, kriege und usloufte", die sich zwischen den beiden Brüdern ereigneten, aussprechen würde. In dieses Versprechen nahm Prokop auch seine Bundesgenossen, die Herzoge von Öls. Troppau, Teschen und Stettin, so wie alle seine Anhänger auf (n. 178. 179.). Wenn auch dieses Anbiethen zum Vertrage ehrlich gemeint war, so folgte daraus dennoch keine vollständige Aussöhnung der feindlichen Brüder; im Gegentheile, es entbrannte die alte Feindschaft wieder, als die nächste Gelegenheit dazu sich darboth. Und diese kam, als Jodok sich mit den böhmischen Herren gegen Wenzel IV. verband, und dieser im Juni des J. 1394 gefangen wurde: Prokop trat an die Seite des gefangenen Königs und griff die Österreichischen Herzoge, welche Jodok und den Herrenbund unterstützten, an (n. 230). Aber auch gegen Jodok wandte er seine Waffen; es geht dies aus dem Versprechen hervor, das Prokop seiner Schwester Anna, Gemahlin des Peter von Sternberg, am 19. Jänner 1395 machte, ihre und die Güter des Sternberger- und Doleiner-Klosters in den Fehden, die er mit seinem Bruder Jodok hat und haben wird, zu verschonen (n. 231.). Einen willkommenen Anlass zur energischen Fortsetzung des Krieges erhielt Prokop, als ihm König Wenzel, nachdem er Jodok gefangen nahm (12. Juni 1395), durch Boten auftrug, das Gebieth Jodoks zu besetzen (n. 262.). Die Fehde dauerte bis zum Ende des J. 1395 und fand ihren Abschluss dadurch, dass Jodok seinem Bruder Prokop gewisse Entschädigungen gab, darunter namentlich, dass er die Stadt Littau an Prokop abtrat (n. 295.).

Eine Folge der inneren Fehden war die Stagnation aller Rechtsgeschäfte, da das Landrecht, so lange der Krieg dauerte, keine Sitzungen abhalten konnte. Das Landrecht sollte viermal im Jahre, und zwar zweimal in Brünn und zweimal in Olmütz gehegt werden. Daher sollte es sich in den neun Jahren (1391-1399) sechsunddreissigmal versammeln,

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während es in diesem Zeitraume nur siebenmal zusammentrat: 1391. 1392. 1397. 1398. 1399. in Olmütz und 1392. 1399. in Brünn, und zwar in beiden Städten nur je einmal.

Eine andere missliche Folge des inneren Krieges waren die Schwankungen in den Besitzverhältnissen; es wurde nämlich der Krieg nicht bloss im offenen Felde geführt. sondern die Anhänger der einen überfielen die Anhänger der anderen Partei, plünderten deren Besitzungen und setzten sich in dem Eigenthume derselben fest, als ob es friedlich und rechtlich erworben worden wäre. Ein Glück für den von Haus und Hof Vertriebenen. wenn der Gewaltthäter selbst im Besitze des Geraubten blieb, da die Revindication vor dem Landrechte dann einfacher war; kam aber das geraubte Gut durch Verkauf, Tausch u. s. w. in die dritte Hand, complicirte sich der Process häufig in der Weise, dass mehrere Landrechtsperioden vergingen, ehe der rechtmässige Eigenthümer den Schadenersatz erlangte und an die Gewer kam. Die Půhonen-Bücher aus jener Zeit sind voll von ähnlichen Klagen, so dass das Landrecht diesen Übelständen nur durch Aufstellung der Rechtsnorm steuern konnte, dass alles im inneren Kriege geraubte Gut dem Eigenthümer zurückgestellt werden müsse. Ein undatirtes, aber in jene Periode fallendes Schreiben schildert die Unsicherheit in jeder Beziehung mit folgenden Worten: „Nulli hominum patet per viam tutus transitus eo amplius crescentibus latrociniis, quo remissius talium dissimulantur facinora sine poena. Omnia quippe sunt eis communia et hoc, quod quid eorum arripit, justo hereditatis titulo reputat esse suum."

Die Verwilderung der Sitten nahm durch diese inneren Kriege umsomehr überhand. als oft Mitglieder einer und derselben Familie die einen auf Jodok's, die andern auf Prokop's Seite standen und sich ebenso befehdeten, als ob sie in keinem verwandschaftlichen Verbande ständen. Wenn schon in dieser Beziehung keine Rücksicht obwaltete, so ist es nicht zu verwundern, wenn die kirchlichen Güter. die Güter der „todten Hand" ein umso willkommeneres Object der Raub- und Beutelust wurden. Markgraf Jodok, durch frühere Erfahrungen klug geworden, wich jedem Streite mit dem Olmützer Bischofe und Capitel. so weit es nur möglich war, aus; aber er konnte es nicht verhindern, dass seine Anhänger mitunter auf eigene Faust die Privilegien der Olmützer Kirche verletzten und Eingriffe in das Eigenthum derselben thaten. Aber er war jeder Zeit bereit zu friedlichem Vergleiche und Schadenersatze, wenn seine Anhänger einen feindseligen Act an dem Eigenthume des Bischofes und Capitels begiengen; so z. B. als seine zwei hervorragenden Parteiführer Proček von Busau und,Proček von Kunstat mehrere Güter der Olmützer Kirche verheert hatten (n. 329.). Welche Verwüstungen der Krieg im Gefolge hatte, schildert Jodok selbst. in dem Bruchstücke eines undatirten Schreibens (n. 363.). Um diesen Anfeindungen der Olmützer Kirche für die Zukunft vorzubeugen, erliess Jodok eine strenge Verordnung, um die Immunität der kirchlichen Personen und die Sicherheit des kirchlichen Besitzes zu sichern (n. 340.), und die Stadt Olmütz wurde verpflichtet, für diese Sicherheit Sorge zu tragen (n. 362.).

Anders benahm sich Markgraf Prokop. Er wollte oder konnte es nicht verhindern, dass seine Anhänger in schrecklicher Weise die Güter der Olmützer Kirche plünderten und die

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Unterthanen derselben brandschatzten und körperlich schädigten. Schon in den früheren Kriegen der beiden Markgrafen giengen Klagen des Olmützer Kapitels nach Rom, damit die Kurie die Olmützer Kirche in Schutz nähme und die Folge davon waren zwei Bullen Bonifaz IX. an den Schottenabt in Wien, er möge die Olmützer Kirche gegen die Schädiger schützen und wenn nothwendig, den Bann über dieselben aussprechen (n. 191. 215.). Als daher die Eingriffe in das Kircheneigenthum im letzten Kriege immer gewaltsamer wurden, schritt zu Anfang des Jahres 1399 der Schottenabt Heinrich zur Durchführung des kirchlichen Processes. Als die Häupter der Beutezüge und Vergewaltigungen der Olmützer Kirche sind zu nennen Přibík von Odlochowitz, Hauptmann des Markgrafen Prokop in der Stadt Littau, Hašek, Burggraf daselbst, Bohunek, Burggraf in Prerau, Adam Bès, Hauptmann daselbst, Stanislaus, Hauptmann in Bisenz, Mixík, Burggraf daselbst, dann die Hauptleute und Burggrafen Prokop's in Mähr. Neustadt, Ung. Brod, Pohrlitz, Eibenschitz, Ostra, Aussee, Rabenstein bei Znaim, Hrádek bei Gewitsch u. s. w. Aber auch Mitglieder der hervorragendsten Familien des Landes betheiligten sich an diesen Plünderungen, so Johann von Sternberg-Lukov und sein Sohn Albert, Hynek von Waldstein, Havlík von Zvěřetitz, Smil von Kunstat-Bolehraditz, Heinrich und Hynek, Brüder von Kunstat-Jaispitz, Andreas und Vanèk von Duba, Vanèk von Boskowitz auf Černá Hora, Sigmund von Letowitz, Vok und sein gleichnamiger Sohn von Holstein, Matheus von Cimburg auf Tobitschau, Beneš von Kravař auf Kwassitz; nebst diesen eine bedeutende Anzahl von Rittern, Edelingen und Andern aus Mähren und Schlesien. Über alle diese, sowie über den Markgrafen Prokop und seine fürstlichen Anhänger: Johann Herzog von Troppau-Ratibor, Semowit von Mazowien, Přemysl von Teschen und dessen Sohn Bolek, Konrad von Öls und dessen Sohn Bolek wurde der Bann und über ihre Besitzungen das Interdict ausgesprochen (n. 523. 524.).

Der Umstand, dass zur Bekämpfung der Schädiger der Olmützer Kirche der Bann und das Interdict durch den Schottenabt auf päpstliche Anordnung nothwendig war, beweist, dass die den Olmützer Domherren, Adam und Wilhelm, durch den Prager erzbischöflichen Vikar verliehene Macht, Gewaltthaten, welche der Olmützer Kirche und ihren Leuten zugefügt wurden, durch kirchliche Censuren zu bestrafen und abzuwenden, nutzlos war (n. 163.). Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Olmützer Kirche durch die aufgewühlten Parteileidenschaften vielerlei Anfechtungen zu erdulden gehabt hätte, auch wenn das Leben des Klerus das exemplarischeste gewesen wäre, das es aber nicht war. Denn nach einer im J. 1392 vorgenommenen strengen Visitation sah sich der Prager Metropolit Johann von Jenstein genöthigt, so manche Übelstände, die er bei den Domherrn und dem niederen Klerus vorfand, zu rügen (n. 116.). So verordnete er, dass kein Domherr oder der Bischof auf seinen Dominien Juden halte, um durch sie Wuchergeschäfte zu betreiben: aber wie schwer es war, der Juden bei Geldgeschäften zu entbehren, zeigt der Umstand, dass Bischof Johann Mráz dem Juden Nazan und dessen Frau Sara gestaltete, in der bischöflichen Stadt Kremsier oder wo sonst immer auf den bischöflichen Besitzungen ihren Wohnsitz aufzuschlagen und dass er sie in seinen besonderen Schutz nahm (n. 455.). Ferner verordnete der Metropolit, dass die Prälaten. welche zur Residenz verpflichtet waren,

innerhalb dreier Monate in Olmütz eintreffen, widrigenfalls sie der Excommunication verfielen; aber bei der damaligen Cumulirung der Beneficien, wo oft eine und dieselbe Person ein Kanonikat in Prag, Olmütz und Breslau besass, war es schwer, dieser Verpflichtung nachzukommen, und sie blieb meistens unerfüllt. Und wenn der Metropolit einschärfen musste, dass jährlich einmal eine Diözesans ynode abgehalten werde, auf welcher die von seinem Vorgänger Ernst von Pardubitz beschlossenen und von Johann von Jenstein vermehrten Statuten vorzulesen seien, so beweist dies, dass die Synoden zum grossen Nachtheil der Disciplin des Klerus nicht abgehalten wurden. Die Verordnung des Erzbischofes, dass ohne Einwilligung des Bischofes kein Tausch der Beneficien stattfinden dürfe, das Verboth, für gewisse Functionen keine Gebühr einzuheben, sowie die strengen Massregeln gegen die im Concubinate lebenden Priester zeigen, wie damals die kirchliche Disciplin in Mähren gelockert war und die dadurch schwerlich befördert wurde, dass es den Pfarrern frei stand, die Einkünfte ihrer Pfründen zu verpachten (z. b. 196. 314. u. s. w.).

Die gelockerte Disciplin im höheren und niederen Klerus, die beständigen Angriffe auf kirchliches Gut und die dadurch nöthigen Auslagen, um dasselbe gegen Gewaltthaten jeder Art zu schützen, machten das Amt eines Bischofes von Olmütz zu einem sehr beschwerlichen. Bischof Nikolaus von Riesenburg, aus Preussen stammend, 1) welcher die Olmützer Diözese von 1388 an leitete, starb am 6. Juni 1397 auf dem bei Prag gelegenen bischöflichen Gute Drewitz; sein Leichnam wurde nach Olmütz überführt und in der Domkirche begraben (n. 400.). Das Kapitel, welches seit Altersher das Wahlrecht besass, wünschte, dass eines seiner Mitglieder den Bischofsstuhl einnehme und dass nicht, wie im J. 1388, ein Nichtdiözesan zum Bischofe ernannt werde. Wohl mochte das Kapitel von dem Vorhaben König Wenzels, falls der Olmützer Stuhl erledigt würde, auf denselben den Bischof von Leubus, den ehemaligen Probst von Zderaz, Johann Mráz, 2) zu erheben, Nachricht erhalten haben; deshalb beeilte es sich mit der Wahl und erwählte den Olmützer Domherrn Ladislav (abgekürzt Lacek.) aus dem angesehenen Herrengeschlechte von Kravař zum Bischofe, und notificirte diese Wahl dem Könige. Aber die Antwort des Königs klang scharf abweisend; es sei sein Wille, dass niemand Anderer, als sein vertrauter Rath, der Bischof von Leubus, den Olmützer Stuhl besteige und diesem zu Gefallen sei er bereit dazu behilflich zu sein, dass das Bisthum wieder in seinen alten glänzenden Stand zurückkehre; deshalb wünsche der König, dass das Kapitel die Wahl widerrufe und den vom Könige

1) Die Ansicht, dass Bischof Nikolaus der böhmischen Familie der Riesenburge entstamme, wird wohl nicht länger zu halten sein. Ich habe die Nachrichten über die Riesenburge in jener Zeit eingehend durchforscht und keinen Nikolaus finden können. Deshalb wird die Angabe des Olmützer Codex, dass Bischof Nikolaus aus Preussen stamme, um so massgebender sein müssen, als in n. 346 ein Schwager des Bischofes, Simon Grimm, angeführt wird, welcher offenbar keiner adeligen Familie angehörte und von dem daher schwerlich vorausgesetzt werden kann, dass er die Tochter einer alten Herrenfamilie zur Frau erhalten hätte.

2) Bischof Johann stammte aus Skočitz in Böhmen und gehörte wahrscheinlich einer Zemanenfamilie an (n. 535.).

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bezeichneten Kandidaten postulire; dann sei er gewillt, die Olmützer Kirche, welche, wie das Kapitel wisse, niemandem Anderen als dem Könige von Böhmen unmittelbar untergeben sei, in seinen besonderen Schutz zu nehmen; sollte das Kapitel aber Widerstand leisten, so sei schon an den Markgrafen Prokop1) der Auftrag ergangen, den Widerstand zu brechen und die Widerspenstigen durch passende Mittel zum Nachgeben zu zwingen (n. 401.) Diesen nicht misszudeutenden Winken gab das Kapitel nach und da König Wenzel auch bei der päpstlichen Kurie seinen Günstling warm empfohlen hatte, so erfolgte dessen Ernennung durch die Kurie am 20. Juli 1397 (n. 409.).

Der neue Bischof hatte mit noch grösseren Schwierigkeiten zu kämpfen, wie sein Vorgänger, welcher wegen der grossen durch den Krieg verursachten Geldauslagen und zur Tilgung der von seinem Vorgänger angehäuften Schulden (n. 187.) mehrere Bistumsgüter verpfänden musste. Bei seiner Ankunft im Bistume fand Bischof Johann die Tafelgüter beinahe alle verpfändet oder von den Parteigängern Prokop's besetzt (n. 471.): das Kapitel rieth ihm, er möge den König an sein Versprechen, der Olmützer Kirche in den alten Besitz- und Rechtsstand zu verhelfen, erinnern. Der Bischof begab sich nach Böhmen und obwohl er ein ganzes Jahr, wie er selbst berichtet (n. 536.), in Prag und an anderen Orten, wo gerade der König Hof hielt, verweilte, so that der König doch nichts, um sein Versprechen zu erfüllen. So blieb dem Bischofe nichts übrig. als neue Schulden zu machen. um theils den alten Verpflichtungen nachzukommen, theils manche Güter einzulösen (n. 471. 535. 536. 537.. Ja im Jahre 1399 war durch den Krieg die Noth des Bischofes so hoch gestiegen, dass Bischof Johann sich nicht anders helfen konnte, als dass er von den in der Sakristei der Domkirche aufbewahrten fremden Geldern 150 dem Vikar Jakob von Budwitz gehörige Mark entlehnen musste, um die bischöflichen Söldner zu bezahlen. 2) Das Aufgeboth der bischöflichen Vasallen reichte nämlich nicht hin, um den Schaaren Prokop's genügenden Widerstand zu leisten und es mussten Söldner gemiethet werden, um die bischöflichen Truppen zu verstärken.

1) Diesen Umstand beutete nachher Prokop in seinen Angriffen auf das Olm. Bistum so ob er im Auftrage des Königs handle.

aus, als

2) Bischof Johann berichtet darüber selbst in dem Schuldbriefe, welchen er dem Jakob von Budwitz über die 150 Mark am 15. Oktober des J. 1401 ausstellte. Er verpflichtete sich darin, seine Schuld his zum nächsten Georgifeste zurückzuzahlen; sollte dies nicht möglich sein, so solle Jakob die Einkünfte des bischöflichen Dorfes Náměšť und des Hofes daselbst so lange beziehen, bis die 150 Mark sammt Zinsen dadurch ersetzt würden. Die Eingangsworte des Schuldscheines schildern die damalige Nothlage und die Kriegsverwüstungen des Bistumes: „Johannes etc. recognoscimus, quod cum de anno millesimo trecentesimo nonagesimo nono tempore guerrarum, quibus eciam nostra bona ac capituli erant per inimicos invasa, distracta, lesa graviter et oppressa, pro quorum bonorum liberacione et defensa pro gentibus armorum prefate ecclesie egestate et penuria coacti alibi illa vice pecunias pro stipendiariis reperire non valentes, in sacristia ecclesie nostre certarum personarum tulimus pecunias. Inter quas centum quinquaginta marcas domini Jacobi Budwicz, nostri in ecclesia predicta vicarii, recepimus pecuniis in paratis, que inter alias pecunias pro stipendiariis prefatis sunt distribute.“

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