Archiv für österreichische Geschichte, Volúmenes94-95Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1907 |
Dentro del libro
Resultados 1-5 de 99
Página 3
... Österreich ob und unter der Enns 103 f .; Ders . , Österr . Reichsgeschichte 193 ; Huber - Dopsch , Österr . Reichsgeschichte 64 f .; Werunsky , Österr . Reichs- und Rechtsgeschichte 55 , 245 ; Bachmann , Reichsgeschichte 2 , 119 ...
... Österreich ob und unter der Enns 103 f .; Ders . , Österr . Reichsgeschichte 193 ; Huber - Dopsch , Österr . Reichsgeschichte 64 f .; Werunsky , Österr . Reichs- und Rechtsgeschichte 55 , 245 ; Bachmann , Reichsgeschichte 2 , 119 ...
Página 18
... Österreich , Steiermark , Kärnten und Krain erwachsen sind . Gleichwie aber diese Kirchen die hohe Gerichtsbarkeit auf ihren Immu- nitäten vielfach frühzeitig verloren , 5 sich nur die niedere be- wahrten , die hohe erst in der Folge ...
... Österreich , Steiermark , Kärnten und Krain erwachsen sind . Gleichwie aber diese Kirchen die hohe Gerichtsbarkeit auf ihren Immu- nitäten vielfach frühzeitig verloren , 5 sich nur die niedere be- wahrten , die hohe erst in der Folge ...
Página 19
... Österreich verzichtet . Das Reich hat denn auch hier abgesehen von den Zeiten der Reichsverwaltung unter Kaiser Friedrich II . und König Rudolf von Habsburg sich aller Eingriffe enthalten . Aber in den anderen Territorien war dies nicht ...
... Österreich verzichtet . Das Reich hat denn auch hier abgesehen von den Zeiten der Reichsverwaltung unter Kaiser Friedrich II . und König Rudolf von Habsburg sich aller Eingriffe enthalten . Aber in den anderen Territorien war dies nicht ...
Página 21
... Österreich 217 , Nr . 278 . * Ladurner , Zeitschr . des Ferdinandeums III , 17 , 227 . 5 Weistum der Herren des Lagertales auf Befragen Ezzelins da Romano , 1258 Wien St. - A .: quod comitatus et iurisdicio tota de valle Lagarina est ...
... Österreich 217 , Nr . 278 . * Ladurner , Zeitschr . des Ferdinandeums III , 17 , 227 . 5 Weistum der Herren des Lagertales auf Befragen Ezzelins da Romano , 1258 Wien St. - A .: quod comitatus et iurisdicio tota de valle Lagarina est ...
Página 23
... österreich ist gewöhnlich in jedem Dorfe nur Ein Grundherr in den Besitz der niederen Gerichtsbarkeit gekommen , die übrigen behaupteten sie nur innerhalb der Dachtraufe ihrer Häuser , es ist also da ein Ausgleich unter den Grundherren ...
... österreich ist gewöhnlich in jedem Dorfe nur Ein Grundherr in den Besitz der niederen Gerichtsbarkeit gekommen , die übrigen behaupteten sie nur innerhalb der Dachtraufe ihrer Häuser , es ist also da ein Ausgleich unter den Grundherren ...
Otras ediciones - Ver todas
Términos y frases comunes
Adel alten April Archiv Bayern berg Besitz Bischof Bistums Böhmen Boic Bolbeno Breguzzo Brüder Burg Burgfrieden CDPM Danzig daselbst deutschem Rechte Dezember Dominez Domkapitel Donau Dorf Eberhard Eberhard IV Ermland erst Erzbischof Exemtion Falkenstein Freistadt Friedrich Gastalden Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Grafen Grafschaft Grenze Griesbach Großen Mühel Grund Güter Hand Haus Heinrich heißt Herren Herrschaft Herzog Albrecht Hochstifte Immunität Innsbruck Jahre Jahrhunderts Jänner Johann Judikarien Juni Kaiser Kapitel Kink Kirche Kloster König konnte Krakau Kremsmünster Kurfürsten Land Landesfürsten Landgericht Landrichter läßt Lehen letzten lichen ließ Linz Lisola Liupold Mark Markgrafen März muß Nuntius Oberösterreichisches Oberösterreichisches Urkundenbuch Ortschaft Österreich Otakar Passau Perg Pfarre Polen polnischen Prutting quod Rannarigel Richter Salzburg Schlägl Schloß Schulzen Schweden Schweinachgau Sohn später Stadt Steiermark Steyr Straß Tirol Traun Traungau Trient Ulrich unsere unzt Urbar Urkunde Velden Verona Vogt Vogtei Wachsenberg Wald Walsee Warschau wieder Wien St.-A Witigonen wohl
Pasajes populares
Página 441 - Ideoquc discretioni tue per apostolica scripta mandamus, quatinus, partibus convocatis, audias causam, et appellatione remota, debito fine decidas, faciens quod decreveris per censuram ecclesiasticam firmiter observari. Testes autem qui fuerint nominati, si se gratia, odio vel timore subtraxerint, censura, simili appellatione cessante, compellas veritati testimonium perhibere.
Página 307 - Abhandlung: .Versuch einer Geschichte der passauischen Herrschaft im oberen Mühlviertel, namentlich des Landgerichtes Velden bis zum Ausgang des Mittelalters
Página 491 - Stirie . . possidebunt et tenebunt usque ad terminos infra scriptos, scilicet a sammitate montis, qui dicitur Semernyk, secundum quod eadem montana pro diversitate locorum adiacentium diversis nominibus nuncupata ab Hungaria in Bawariam protenduntur et in Bawaria terminantur, cursu aquarum versus Muram ab eadem summitate moncium decurrencium terminos distinguente...
Página 102 - Das Herzogtum Bayern zur Zeit Heinrichs des Löwen und Ottos I. von Wittelsbach, München 1867, S.
Página 620 - Eriben veriechen offenbar [an] dem prief vnd tuen chunt allen den di in sehent oder horent lesen, di nu sind oder hernach chunftig werdent. Daz vns vnser lieber Öcheim Her Ott von Volchenstorf geben hat nach seines vater Hern Albers seligen Weisung vnd rat von volchenstarf daz ain drittail an dorn Lantgericht.
Página 157 - ... bedeutende Anzahl Geißeln in meinen Händen; ich werde sie benützen, um die noch in Mailand und den übrigen Garnisonen zurückgehaltenen Geißeln zu befreien. Ich werde mich genöthigt sehen, die Gnade Seiner Majestät für mehrere Herren Generäle, Officiere und Soldaten in Anspruch zu nehmen. Es gibt lange Kriege, die nicht so viele Beweise von Selbstaufopferung und Tapferkeit aufzuweisen haben, wie dieser Kampf. Ein Trost bleibt mir, Wien, nicht Mailand, hat mich besiegt.
Página 380 - Über die staatsrechtlichen Beziehungen des italienischen Landesteiles von Tirol zu Deutschland und Tirol, Separatabdruck aus dem Jahresberichte der Oberrealschule Innsbruck 1864, 24 f.
Página 3 - Luschin, Geschichte des älteren Gerichtswesens in Österreich ob und unter der Enns S.
Página 423 - Reichspolitik von der Mitte des 12. bis in die Mitte des 13. Jahrhunderts mochte es erwünscht erscheinen lassen, das kriegerische Gefolge des Bischofs, aber auch zugleich die finanziellen Hilfskräfte zu vermehren.