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der Urkunde der Wulfhild ähnlichen Hand die Urkunde Bischof Bernwards

über die Verwendung der Zehnten [vor 1013 Juli 16]. Dem Schreiber

des großen Hildesheimer Copialbuches scheint dieses Blatt bekannt gewesen

zu sein: unter Nr. 1041 und 1042 folgen hier beide Urkunden hinter-

einander, die Urkunde Bernwards (Nr. 1041) freilich ohne Zeugen.

3) Cop. VI, 49, ein 60 cm langes und 23 cm breites Pergament-

blatt. Auf der ersten Seite steht die Bulle Papst Innocenz III. vom

10. September 1209, auf der andern die Urkunde Bischof Hartberts (nach

1209 September 10] und die des Cardinalpriesters Hugo vom 14. März

1251. Alle drei Urkunden sind von verschiedenen Händen geschrieben, aber

wenig nach der Zeit ihrer Abfassung. Die erste und dritte ist im Original

erhalten.

4) Die Vita Bernwardi, Ms. F. 5 (f. Pert, Mon. Germ. hist. SS.

IV, S. 753) enthält am Schlusse einige im Original nicht mehr vorhan-

dene Urkunden des Michaelisklosters, theils von einer Hand des 12.,

theils von einer des 13. Jahrhunderts geschrieben. Dieser Urkundenanhang

darf wohl als das älteste Copialbuch des Klosters angesehen werden.

5) Cop. VI, 75, Pergament, Quart, 14. Jahrhundert, alter Leder-

band mit Messingschließen. Das wichtigste und beste Copialbuch des Mi -
chaelisklosters. Die Hauptmasse der Urkunden ist von einer Hand ge-
schrieben; die leßten Blätter enthalten Nachträge aus dem 15.-17. Jahr-
hundert.

6) Cop. VI, 76, Copialbuch desselben Klosters, Papier, Quart, 86

Blätter, 15. Jahrh., enthält Urkunden von 1162-1448.

7) Cop. VI, 106, Copialbuch des Klosters Derneburg, Papier,

Großquart, 50 Blätter enthaltend, 15. Jahrhundert mit Nachträgen aus
späterer Zeit.

Von den sehr zahlreichen Copialbüchern der Beverin'schen Bibliothek

in Hildesheim sind für den vorliegenden Band folgende benußt:

1) Cop. 41, Copialbuch des Morig stiftes, Pergament, Folio, 75

Blätter, enthält Urkunden des 12.-14. Jahrhunderts. Die ersten 166

Urkunden auf den ersten 61 Blättern, deren jede Seite zweispaltig zu je

41 Zeilen beschrieben ist, rühren von einer Hand aus dem dritten Viertel

des 14. Jahrhunderts her, die folgenden sind von verschiedenen zum Theil

neueren Händen geschrieben. Auf der inneren Seite des Deckels steht von

einer Hand des 18. Jahrhunderts folgende Notiz: „Hic est antiquus liber

insignis collegiatae ecclesiae ad sanctum Mauritium in Monte prope

muros Hildesimenses, qui a maioribus nuncupari consuevit Copionale pergamene um, eo quod in membranis seu in pergameno conscriptus est. De quo memorandum, quod anno 1632 in totali Montis ruina per quendam civem Hildesimensem condictum Gerken fuerit quidem asportatus, sed post ecclesiae restaurationem ab eiusdem filio denuo restitutus numeratis tamen sibi prius duodecim daleribus imperialibus, quos dominus Ioannes Groten canonicus et cantor utpote studiosissimus literarum ac documentorum nostrorum tempore ruinae praememoratae et continuati per undecim annos exilii respective conservator et recuperator pro huiusmodi copionali recuperando exsolvisse traditur."

Die erste Seite enthält drei Urkunden, dann folgen vier Seiten Register über die Urkunden von Nr. 1 bis 166 von derselben Hand, welche diese geschrieben haben, dann auf S. 6 von einer Hand des 18. Jahrhunderts das iuramentum canonicorum, auf S. 7-11 von einer Hand des 15. Jahrhunderts das iuramentum fidei, auf der folgenden Seite eine Urkunde des Kapitels von 1348 de cameris in claustro, auf den beiden folgenden Seiten das iuramentum vicariorum, iuramentum canonici emancipati und noch einige deutsche Urkunden des 14.-16. Jahrhunderts. Mit Bl. 8 beginnen die Abschriften der Urkunden. Die 166 Urkunden sind sehr sorgfältig geschrieben.

2) Copialbuch des Bartholomäistiftes, Papier, Anfang des 16. Jahrhunderts, 277 Blätter, die lezten 13 jedoch unbeschrieben, enthält zugleich ein sehr ausführliches Verzeichniß der Besißungen des Stiftes in den einzelnen Ortschaften aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts. Die einzelnen Urkunden sind meistens von einem Notar beglaubigt.

3) Copialbuch des Godehardiklosters, Großquart, Papier, Ende des 15. Jahrhunderts, 172 Blätter, Urkunden von 1142 bis 1487 enthaltend. Bei einigen Urkunden, deren Text nicht vollständig wiedergegeben ist, heißt es: ut plenius patet in libris privilegiorum. Diese libri privilegiorum sind nicht mehr erhalten.

4) Copialbuch des Andreasstiftes, Quart, Pergament, im 14. und 15. Jahrhundert von verschiedenen Händen geschrieben, 67 Blätter. Auf dem Vorsagblatte steht: Liber statutorum canonicorum ecclesie sancti Andree in Hilden.

5) Copialbuch des Johannisstiftes (Diplomatarium capituli st. Iohannis Hildesii), Papier, im 15. und 16. Jahrhundert von verschiedenen Händen geschrieben, 134 beschriebene Blätter, Bl. 58 und 82 sind doppelt

gezählt, dagegen fehlen Bl. 72 und 73. Das Copialbuch besteht aus mehreren, ursprünglich nicht zusammengehörigen Theilen.

6) Copialbuch des Klosters Lamspringe, zwei Bände, von denen aber nur der erste in Betracht kommt. Er umfaßt 438 Blätter, wovon aber viele unbeschrieben sind. Das Copialbuch ist 1573 auf Veranlassung einer Verfügung des Herzogs Julius von Braunschweig vom 28. April 1570 angelegt. Das im Staatsarchiv zu Hannover befindliche Copialbuch, Handschrift aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts, ist eine Abschrift davon. Die einzelnen Urkunden im leßteren sind vom Kaiserlichen Notar Kramer beglaubigt. Diese Beglaubigung fehlt im Copialbuch der Beverinschen Bibliothek, das aber troßdem mehrfach einen besseren Text bietet, als seine Abschrift.

7) Copialbuch des Klosters Heiningen, Quart, Pergament, 15. Jahrhundert mit späteren Nachträgen, 246 Seiten, die leßten fünf unbeschrieben, von S. 233-241 Register. Sämmtliche Abschriften sind von dem Kaiserlichen Notar Benterodt mit den entsprechenden, damals (1713) noch im Heiningenschen Klosterarchiv befindlichen Originalen verglichen und amtlich beglaubigt, auch die Urkunde K. Heinrichs II. von 1013. Ein großer Theil der Urkunden ist ins Niederdeutsche überseßt.

8) Copialbuch des Klosters Grauhof, Großfolio, Papier, geschrieben von der Hand des Arnold Nikolaus Musäus, der diese Abschrift dem Propst Liborius Hennepoel durch Widmung vom 18. März 1665 zugeeignet hat. Durch des Leßteren Bemühung sind die abgeschriebenen Driginaldokumente wieder herbeigeschafft. Der Coder enthält 197 beschriebene Blätter.

Aus anderen Archiven und Bibliotheken wurden noch folgende Copialbücher benußt:

1) Das Copialbuch des Andreas stiftes in der Königl. Bibliothek zu Hannover: „Verzeichniß der beym Stifft St. Andreae befindlichen Urfunden, Anno 1718", Folio, Papier, 431 Seiten enthaltend; s. Bodemann, Handschriften der Königl. Oeffentlichen Bibliothek zu Hannover XXI, 1257.

2) „Verzeichniß derer beym Stifft St. Andreae befindlichen Urkunden Anno 1718", Folio, Papier, 431 Seiten enthaltend, ebd. XXI, 1257. S. Bodemann a. a. D. S. 260.

3) In Gebhardi's Collectanea, Auszüge und Abschriften von Urkunden und Handschriften, welche das Herzogthum Lüneburg betreffen, in

derselben Bibliothek, XXIII, 851, S. 451-457: „Excerpte eines Codicis, welchen Herr Hofrath Häberlin besitzt. Der Coder ist in fol. saec. XV. auf Papier geschrieben und hat 134 Blätter. Vorn stehet von neuerer Hand pro Capitulo et Canonicis ecclesie s. Iohannis Hildes." Es ist dies derselbe Codex, den Würdtwein (Nova subsidia, T. I, S. 270 ff.) benugt hat.

4) Codex epistolaris imperatorum, regum, pontificum, episcoporum, ebd. XI, 671. Die Bezeichnung stammt aus neuerer Zeit, ebenso der Einband. Der Codex, Papier, ist 31 cm hoch und 21 cm breit und enthält 551 Blätter. Er besteht aus fünf Abtheilungen, welche von verschiedenen Händen in der Mitte des 16. Jahrhunderts geschrieben, aber bereits schon in dieser Zeit oder bald nachher zu dem gegenwärtigen Bande vereinigt find. Der Coder gehörte, wie aus einer Notiz auf dem ersten Blatte hervorgeht, Flacius Jllyricus (Illyrici est); angebunden sind sechs Blätter, auf denen die Briefe und Aktenstücke, welche für die Centurien benußt sind oder benugt werden sollten, von einer Hand des 16. Jahrhunderts verzeichnet sind. Die Foliirung ist durchgehend; dabei hat aber jede der fünf Abtheilungen, mit Ausnahme der zweiten, ihre eigene Numerirung, welche unten am Rande steht, aber häufig vom Buchbinder fortgeschnitten ist. S. Sudendorf's Vorreden zu den einzelnen Bänden seines Registrum und zu seinem Berengarius Turonensis, Hamburg und Gotha 1850; Perz, Mon. Germ. hist. LL. II, S. 44; Bodemann a. a. D. S. 115; W. Hausthaler, Die große Briefhandschrift zu Hannover im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. 20, S. 209 ff. Für das Urkundenbuch kam nur die dritte Abtheilung in Frage, welche mit Fol. 160 beginnt und bis Fol. 402 reicht. Sämmtliche hier abgedruckte Briefe sind bereits von Sudendorf in seinem Registrum veröffentlicht. Troßdem Sudendorf für die Verbesserung und Erklärung des Textes Vieles gethan hat, so bleibt doch noch Manches zu thun übrig. Der Schreiber des Coder hat eine Vorlage des 11. oder 12. Jahrhunderts vor sich gehabt, die er aber bei mangelhafter Kenntniß der lateinischen Sprache häufig nicht richtig gelesen hat. Abgesehen von dieser ungenügenden UeberLieferung des Textes ist die Frage noch zu entscheiden, ob alle in diesem Theile enthaltenen Briefe von den ihnen zugeschriebenen Verfassern wirk lich herrühren oder ob nicht ein Theil davon nur als Stilmuster anzusehen sind, die der Schule Hezilo's ihre Entstehung verdanken. Der thatsächliche Inhalt mancher dieser Schreiben ist nur ein minimaler. Vgl. die

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Bemerkung zu dem angeblichen Briefe des Abtes von Fulda an Bischof Hezilo, welcher ihren Rangstreit betreffen soll; ferner zum Schreiben Bischof Hezilo's an Papst Alexander II. Philippi, Osnabrücker Urkundenbuch I, S. 136; endlich Weiland, Das sächs. Herzogthum unter Lothar und Heinrich d. Löwen, S. 79 Anm. und Cohn in den Gött. Gel. Anzeigen, 1866, S. 707.

5) Copialbuch des St. Johannisstiftes im städtischen Museum in Hildesheim (Ms. Nr. 180), Pergament, Kleinfolio, von verschiedenen Händen des 15.-17. Jahrhunderts geschrieben, enthält Urkunden von 1161 bis 1610.

6) Copialbuch des Klosters Neuwerk im Stadtarchiv zu Goslar, Pergament, Großquart, 21 cm breit, 30 cm hoch, 64 Blätter enthaltend, Holzband mit Pergamentbezug, geschrieben in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von mehreren gleichzeitigen und gleichartigen Händen, nur die leßten Urkunden sowie ein Güterverzeichniß von 1340 rühren von der Hand Hermanns von Selde, Pfarrers in Wegeleben, her; verschiedene Notizen über Verkäufe, Verpfändungen u. f. w. aus dem 16. Jahrhundert find später nachgetragen. Ferner ist dem Bande ein Convolut von acht Bergamentblättern in Großoktav angeheftet, welches ein Verzeichniß der Güter und Zinsen des Klosters enthält. Angebunden sind mehrere Lagen Papier mit Abschriften von drei deutschen Urkunden.

7) Copialbuch des Klosters Ringelheim im Archiv zu Ringelheim, Folio, Lederband, 174 Seiten, wovon die lezten drei unbeschrieben sind. Die einzelnen Urkunden sind notariell beglaubigt, die meisten vom Notar Gerardus Nieden, unter Beidrückung des Notariatszeichens. „Liber hic continet copias litterarum fundationis et iurium sicut obligationum monasterii ss. martyrum Abdon et Sennen vulgo Ringelheim. Omnes hae litterae concordant cum suis originalibus, ex quibus descriptae sunt. Anno 1714."

8) Eine Abschrift des Copialbuches des Abtes Heinrich Wirschius (1570-1613) von der Hand des Pastors Reinhard, Mitte des 19. Jahrhunderts, im Archiv zu Ringelheim. Das Copialbuch selbst ist bis jezt noch nicht wieder aufgefunden.

9) Copialbuch des Klosters Amelungborn im Landes-Hauptarchiv zu Wolfenbüttel, Folio, Pergament, 15. Jahrhundert, 143 Blätter, in Leder gebunden.

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