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genannt sind, zeigt auf der ersten Seite die Ueberschrift von der Hand des Abtes oder Bibliothekars „Iheronimus super XII prophetas minores. Marie in Bosaugia" und beginnt auf der ersten Seite mit den Worten, Incipit prologus Jeronimi presbyteri ad Pammachium" in neugothischen Majuskeln, deren Form zeigt, dass auch dieses Buch gegen Ende des zwölften oder im dreizehnten Jahrhundert geschrieben ist. Auf der Innenseite des unteren Deckels steht geschrieben „Iste liber adtinet sancte Marie in Pozowe." Durch P. Lange ist die Notiz erhalten, das der Abt Eckbert II viele Bücher abgeschrieben habe, insbesondere die Werke des Augustinus und Hieronymus. (Chron. Abb. Bos. Schamel. p. 16.) Es ist daher wahrscheinlich, dass dieser Abt die besprochenen Bücher des Hieronymus so wie auch die ebenfalls aus Bosau stammende jetzt in der Bibliothek der Landesschule befindliche Handschrift des Augustinus de civitate dei geschrieben hat. (Leukf. Chronol. Abbat. Bosaug. Schamel. p. 87 f.) Wann dieser Abt gelebt hat, dafür giebt es keine sichern Angaben. Der Josephus, den Schamel anführt, hat auf der ersten Seite die Ueberschrift „Liber antiquitatum Josephi historiographi" und dazu die Notiz,, Liber sancte Marie in Posavia" und beginnt mit den Worten, Incipit liber Jo [se] phi". Diese Handschrift des Josephus gehört dem dreizehnten Jahrhundert an. Das oben genannte Missale hat auf dem Rücken des Bandes die Aufschrift,, Graduale oder Messbuch" und dieselbe Ueberschrift auf dem Rande der ersten Seite. Es stammt frühestens aus der zweiten Hälfte des vierzehnten, wahrscheinlich erst aus dem funfzehnten Jahrhundert, ebenso wie die beiden Bände der Bosauer „Antiphonia et Responsoria, I pars hiemalis, II pars aestivalis" in der Bibliothek der Landesschule. Da nun keines der besprochenen handschriftlichen Bücher derselben, die aus dem Kloster Bosau stammen, älter ist als das Ende des zwölften Jahrhunderts, so können sie nicht schon in der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts auf Befehl des Erzbischofs Udo von Naumburg geschrieben sein. In dem angeblichen privilegium des Bosauer Mönches werden also Titel von Büchern genannt, die sich zu dessen Zeiten noch in der Bibliothek des Klosters Bosau befanden, die er selber kannte, und diese werden fälschlich als Geschenke des Bischofs Udo an das Kloster zu Pforte aufgeführt.

Der fünfte Abschnitt von P. Lange's Schriftstück enthält nichts als die Androhung geistlicher Strafe in dem gewöhnlichen rhetorischen Urkundenstil.

Im sechsten Abschnitt werden eine grosse Anzahl von Personen als Zeugen genannt unter den Titeln presbyteri, diaconi, subdiaconi, acoluthi. Man sollte meinen, dass das Stiftsherrn und Geistliche aus dem Sprengel des Bischofs Udo vorstellen sollen. Wenn aber P. Lange nach dem Schlusse seines angeblichen privilegium bemerkt, man könne aus demselben und aus der grossen Sammung der Brüder den Reichthum des Klosters sehen, zumal die Laienbrüder und Conversen desselben nicht mit genannt seien, dann muss er doch unter jenen Zeugen Mönche von Pforte gemeint haben. Er wusste also nicht, dass Pförtner Mönche in Urkunden niemals jene Titel führen, die er ihnen beilegt. Er krönt schliesslich sein Werk durch die Schlussformel, Actum anno Domini, quo supra", ohne im Eingange seines privilegium eine Jahreszahl erwähnt zu haben, und überträgt die indictio tertia aus der Urkunde Bischofs Udos vom J. 1140 irriger Weise auf das Jahr, das er meint, auf 1132.

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Der Bosauer Mönch hat also sein Machwerk, das er für eine Urkunde des Bischofs Udo von Naumburg ausgiebt, aus folgenden Stücken zusammengeflickt: 1) aus unzusammenhängenden Satztheilen und Auszügen aus der Urkunde Bischofs Udo vom J. 1140, 2) aus Reminiscenzen an eine Urkunde über die ewige Lampe, 3) aus Anschauungen oder Notizen von der Einrichtung der Krankenpflege bei den Pförtner Mönchen, 4) aus Büchertiteln, die er aus der Bibliothek seines Klosters Bosau kannte, 5) aus den gewöhnlichen Drohungen mit Kirchenstrafen in Urkunden von Geistlichen, 6) aus einer Menge von Namen und Titeln, die Zeugen vorstellen sollen, und zwar Cisterziensermönche von Pforte.

Auch das Motiv, das P. Lange zu seiner groben Fälschung bewog, ist ersichtlich. Er hat es schon in der Chronica Numburgensis ausgesprochen, dass er die Angabe derer für richtiger hielte, die 1132 als Stiftungsjahr des Klosters zur Pforte ansetzten. Diese Angabe findet sich in dem Chronicon Thuringiae des Eisenacher Mönches Johannes Rohte, geschrieben um 1440, das dem Bosauer Mönche aus irgend einer Handschrift eines Thüringischen Klosters (Mencken. Script. rer. Germ. T. II, Praef. n. XXIV. R. v. Liliencron, Jena 1859. Hist. Landgrav. Thuring.) bekannt sein konnte. In dieser Chronik heisst es a. O. p. 284: Noch Christus gebort tussent hundert 32 jar do wart das clostir zu der Phorten an der Saale gebuwet, und der erste Steyn an dem andern Tage vor sente Mertins tage geleget. Dieselbe Angabe konnte P. Lange aus der oben behandelten Inschrift von Alten-Zelle herausgelesen haben. Allein es ist schon gezeigt worden, dass diese mit dem Jahre 1132 nur die Einführung der Cisterzienser in das Kloster Schmöllen gemeint haben kann; und dass diese wirklich damals statt gefunden, bewies die angeführte Stelle des Annalista Saxo über die Heiligsprechung des Bischofs Godehard im Jahre 1132. Der Eisenacher Mönch hat also das Jahr jener Einführung irrig als das Jahr der Erbauung des Klosters zur Pforte angegeben. Da sich derselbe also im Jahre geirrt hat, so kann man auch den von ihm angegebenen Tag, den andern Tag vor Martini, das ist den 8. oder 9. November, nicht mit Sicherheit als den Tag jener Einführung ansetzen.

Der Bosauer Mönch wollte gegen die urkundlichen Zeugnisse das Jahr 1132 als Gründungsjahr nachweisen, deshalb fälschte er eine Urkunde des Bischofs von Naumburg für jenes Jahr und zwar in plumper Weise. Ein solches Verfahren steht im Einklang mit dem, was wir sonst über seinen Charakter und seine Gelehrsamkeit wissen. Sein Lebensbeschreiber Schöttgen, der manches an ihm lobt, bezeichnet ihn doch als veränderlich, verschmitzt und betrüglich (Diplom. Nachlese. IX, 123 f.). Paullini sagt von seiner Zeitzer Chronik, Rer. Germanicar. Syntagm. 127 : Verum extra chorum semper saltat monachus et cum leonibus aliquando vulpes congregat prolixitatis studiosus. Die Ungründlichkeit seines Wissens erhellt schlagend daraus, dass er über die Geschichte der Verlegung des bischöflichen Sitzes von Zeitz nach Naumburg völlig im Dunkeln ist (Lepsius, Gesch. d. Bischöfe d. Hochst. Naumb. I. Vorber. S. 6), wenn er auch vielerlei wusste. Betrügerisch und ungründlich zeigt er sich auch in der Fälschung der Urkunde des Bischofs Udo für das Jahr 1132.

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Beilage VIII.

Drei handschriftliche Berichte

über

die Gründung des Klosters von Pförtner Schulverwaltern

aus der Zeit kurz nach Aufhebung desselben 1540 — 1552.

1. Eine Notiz des Erbbuches, niedergeschrieben zwischen
1540 und 1550 über das angebliche Kloster in Kösen.

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Das Erbbuch aller Güter und Gerechtigkeiten der Schule zur Pforten ist auf Befehl des Kurfürsten Moritz von Sachsen zusammengestellt im Jahre 1551 von Ernst Brothuf, zweitem Verwalter zur Pforte, der 1550 den 1. Mai sein Amt antrat, nach dem ersten Oeconomus Michael Lämmermann, welcher anno domini 1543 die Schule helffen anrichten", wie Brothuf selbst angiebt (Erbb. Vorw. S. 1. und Fol. 8b). Aber derselbe hat das Erbbuch nicht angefangen, noch allein, wie es jetzt vorliegt, vollendet; grosse Stücke desselben rühren vielmehr von anderer Hand her und sind von ihm entweder unverändert, oder mit Zusätzen und Erweiterungen versehen, in sein Erbbuch aufgenommen worden.

So befinden sich im ersten Theile desselben grosse Stücke von einer älteren Hand, flüchtig wie ein Brouillon geschrieben mit sehr vergilbter Dinte (Fol. 57— 67. 96 - 138. 151 — 184.198 218.235 - 252.439-454), zum Theil von Brothuf selbst oder von anderer Hand später mit Zusätzen versehen. Ebenso finden sich im zweiten Theile des Erbbuches grosse Stücke, die nicht von Brothufs Hand herrühren, sondern von einer älteren, sehr regelmässigen, der Urkundenschrift zu Ende des fünfzehnten und Anfang des sechzehnten Jahrhunderts ähnlichen Schrift (Fol. 252 274а. 296 320. 411 - 430. 451 - 466). Endlich enthalten beide Theile minder umfangreiche Stücke einer dritten Hand später als jene beiden ältesten Handschriften und mit derselben Orthographie, wie sie Brothufs Schrift zeigt, also mit dieser gleichzeitig (Th. I, Fol. 165. 425-426.443 — 444.454. Th. II, 1—20.45 56.75-79.100 — 119.210 — 212). Da die ältere Handschrift des zweiten Theiles wiederholt von der Schulen Pfortten spricht (Fol. 252a. 296a. 411a), so ist sie geschrieben nach der Säcularisierung des Klosters und Pensionierung des letzten Abtes Petrus und der noch vorhandenen Mönche

durch die Sequestratoren Herzog Heinrichs von Sachsen den 9. November 1540 (Ber-
tuch, Chronicon Portense. Lips. 1612 I, p. 717. Teutsches Pförtisches Chronicon, ed.
Schamelius, S. 129 f.) und vor dem Amtsantritte des zweiten Schulverwalters Ernst
Brothufs den 1. Mai 1550, stammt also aus der Zeit der Verwaltung des ersten Oeko-
nomus der Schule Michael Lämmermanns. Da derselbe, wie es heisst, die Schule
aufrichten helfen, so war es insbesondere seines Amtes, ein Grundbuch oder Erbbuch
über die vorhandenen Güter des Klosters anzulegen, die auf die Schule übergehen soll-
ten. Diese Arbeit wurde also von ihm begonnen, aber erst 1551 von seinem Nachfolger
Brothuf vollendet. Von der ältesten Handschrift des zweiten Bandes des Erbbuches
findet sich nun über Kösen folgende Notiz, niedergeschrieben entweder von Lämmer-
mann selbst oder in seinem Auftrage von einem Schreiber von ihm, Fol. 424a:

Kösen ist ein Forwergk diesseit der Sahla, vor der steinern Brucken
gelegen, wol erbauet, hat steinerne Gebeude, aldo ethwo das Klo-
ster gestanden, eher die Pfortta erbauet worden.

Von den Gebäuden dieses Vorwerks heisst es, Fol. 424a:

Zu diesem Forwerge ist eine Schefferey gehorigk, dorauff einschurigk
Vihe gehalten wirdt, hat ein Wonhauss, Schaffstal unnd zwene Kraut-
gertchen, hinderm stalle und underm Hause gelegen.

Die beiden hier genannten Gebäude sind zum Theil noch erhalten. Von dem „Wonhause" rührt der Grundbau des heutigen Gasthofes zum muthigen Ritter her, und die gewaltigen steinernen Kellergewölbe und Kellertreppen desselben sind noch unversehrt im alten Zustande erhalten. Das Gebäude, das im Erbbuch Schaffstal genannt wird, besteht noch unversehrt an der Westseite des Schäfereigehöftes nach der Saale zu und wird heut zu Tage als Scheune benutzt. Seine Rundbogenfenster mit abgeschrägten Blenden zeugen für sein hohes Alter. Ueber einer jetzt zugemauerten Rundbogenthür desselben, nach dem Schäfereihofe zu, sieht man auf einem halbrunden Steine, der den Rundbogen ausfüllt und die Oberschwelle der Thür bildet, das bischöfliche Kreuz in halberhabener Arbeit ausgehauen. Dieses Kreuz, wie es sich an den alten Wirthschaftsgebäuden des Klosters zur Pforte nirgends findet, beweist unwiderleglich, dass dieses Gebäude von einem Bischof von Naumburg erbaut worden ist, wie das ganze Vorwerk, nicht von den Cisterzienser Mönchen aus Schmöllen, die das Kloster zur Pforte gegründet haben, und zu ihrem Areal das bereits bestehende bischöfliche Vorwerk Cusne erhielten. Irrig hat also der Schreiber der obigen Notiz im Erbbuch aus den alten Gebäuden desselben geschlossen, dass dort einst das Kloster gestanden habe. Aus dem Munde eines bejahrten Augenzeugen, des früheren langjährigen Besitzers des Gasthofes zum muthigen Ritter, hat der Verfasser wiederholt versichern hören, dass unter dem alten Gebäude, das im sechzehnten Jahrhundert Schafstall war, jetzt als Scheune benutzt wird, eine unterirdische Kapelle gewesen sei mit Säulen und einem steinernen Becken, dass diese Kapelle in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts auf Befehl eines Pförtner Schulverwalters zugeschüttet, dass auch das Anerbieten des alten Gastwirths zum muthigen Ritter, dieselbe wieder aufgraben zu lassen, um sie als Bierkeller zu benutzen, von Seiten der Schulverwaltung zurückgewiesen sei. Diese Aussage bestätigt im Wesentlichen der jetzige Besitzer des Gasthofes zum muthigen Ritter, der Sohn des vorigen, Herr

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Weber, aus seiner Jugenderinnerung, so dass man die angegebene Thatsache im Ganzen nicht bezweifeln kann. Dass das Gebäude über der unterirdischen Kapelle, die jetzige alte Scheune, niemals kirchlichen Zwecken diente, zeigt sowohl sein übriger Bau, als seine Richtung von Norden nach Süden. Es muss von je her ein Wirthschaftsgebäude gewesen sein. Die Kapelle unter demselben aber muss wie das ganze Gebäude schon vor der Gründung des Klosters zur Pforte durch die Schmöllener Cisterziensermönche erbaut worden sein. Dass die Annahme, das Kloster der Pförtner Cisterziensermönche habe früher an der Kösener Brücke gelegen, durch keinen Bericht aus Klosterzeiten bestätigt wird und den ausdrücklichen Worten des Exordium Portense widerspricht, ist nachgewiesen von P. Lepsius, die Ruinen der Rudelsburg und des Schlosses Saaleck (Mitth. aus dem Geb. historisch-antiquar. Forsch. H. 4. 1825. S. 97 f. Kleine Schriften, Bd. I, S. 75 f.). Aber auch der positive Wortlaut der gleichzeitigen Urkunden spricht ganz klar gegen jene irrige Annahme. Nach der Urkunde des Bischofs Uto vom Jahre 1140 (Beil. I, 2) ist die Länge des Waldes, der den Cisterziensern von Schmöllen zugewiesen wird, bestimmt durch eine Linie von West nach Ost, von dem Giessbach jenseits Kukulau, jetzt einer trockenen Schlucht, die zwischen dem Berge Kater und dem Bergrücken der Rudels burg sich vom Thalrand nach der Thalsohle hinabzieht, bis zum alten Wall von Almerich. Die Breite des Waldes wird angegeben ab ipso coenobio usque ad terminos Hollandensium, vom Kloster selbst an bis zu den Ackergränzen der Holländer oder Flamländer, von denen das Dorf Tribune den Namen Flemmingen erhielt. Die Linie, durch welche die Breite bestimmt wird, muss die Längenlinie senkrecht schneiden, also von Süden nach Norden gehen. Die Flemminger Grenze liegt aber von Kösen und der Kösener Brücke nach Südwesten; eine Linie zwischen beiden Orten gezogen, schneidet also die angegebene Längenlinie nicht senkrecht, folglich kann der eine Endpunkt der Breitenlinie nicht Kösen gewesen sein. Diese Südwestlinie durchschneidet ferner die Ackerflächen, die schon vor der Gründung des Klosters Pforte zum bischöflichen Vorwerk Cusne gehört haben und dem Kloster zugewiesen worden sind, kann also niemals die Breite des Klosterwaldes bezeichnet haben. Die in der Urkunde Bischof Utos bezeichnete Stelle des Klosters, der eine Endpunkt der Breitenlinie von Süd nach Nord, muss also grade nördlich von der Flemminger Grenze am Waldrande gelegen haben; nördlich von derselben liegt Schulpforte, also hat an dieser Stelle von vorn herein das Kloster gelegen, niemals an der Kösener Brücke. Die Urkunde des Papstes Innocenz II. vom Jahre 1141 (Beil. I, 4) nennt erst die Klosterstätte mit dem angrenzenden Walde, dann den Meierhof Lochwiz, dann den Wirthschaftshof Cusne, also war die Stelle des letzteren eine andere als die älteste Klosterstätte, und das Kloster lag von vorn herein unter dem Waldhange des Wolfsgeschlinges, des jetzigen Knabenberges, wo noch jetzt die Schule liegt. Im Exordium monasterii Portensis wird die Stelle, die den Cisterziensern angewiesen wird, bezeichnet locum, ubi nunc Portensis sita est ecclesia. Der Verfasser desselben, Abt Dietrich, sagt also ausdrücklich, dass das Kloster von vorn herein an der Stelle gelegen war, wo zu seiner Zeit um 1274 bis 1280 die Pförtner Kirche stand, und wo sie noch jetzt steht.

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