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len, obwohl offen zu sagen ist, dafs uns bis jetzt aufser zwei bis drei Formen nichts Erhebliches der Art zu Gesicht gekommen, und dafs diejenigen, die den Panini am häufigsten im Munde führen, bis jetzt auch nicht ein Sutra selbständig übersetzt, sondern immer nur die bei weitem leichteren Kommentatoren gegeben haben. Dafs Hr. Prof. Bopp indefs diese Scholien zum Panini zu der zweiten Auflage seiner Grammatik fleifsig benutzt, und die abweichenden Formen verglichen habe, dies beweist der Nachtrag zu der Grammatik, wie die jetzt eben erschienene vergleichende Grammatik, in welchen auf diese alten Eigenthümlichkeiten scharfsinnig eingegangen, dabei aber auch die Zendsprache berücksichtigt wird, deren Formenlehre fast ganz und zwar ohne alte Grammatiker aufgestellt zu haben, Hrn. Bopp das unläugbare Verdienst gehört. Wenden wir uns nun aber zu der Grammatik selbst, wie sie uns vorliegt, so müssen wir gestehen, dafs die oben von uns aufgeführten Grundsätze trefflich durchgeführt sind, und dass namentlich die Erklärung der grammatischen Erscheinungen durch die einfachsten Sprachgesetze selten etwas zu wünschen übrig läfst. Hierbei ist natürlich, wo im Indischen sich das Gesetz nicht auffindet, die Vergleichung der anderen Sprachen angewandt. Heben wir vor allen diejenigen Punkte hervor, die von durchgreifender Wichtigkeit für die ganze Formenlehre, von Hrn. Bopp zuerst in ihrem wahren Lichte dargestellt sind.

(Die Fortsetzung folgt.)

V.

Des Abul-Hassan Achmed Ben-Mohammed Koduri von Bagdad Moslemitisches Eherecht nach Hanifitischen Grundsätzen. Aus Arabischen Handschriften, herausgegeben von Georg Helmsdörfer, Dr. der Philosophie, Fürstlich Isenburgischem Archivrathe, Mitglied der Asiatischen Gesellschaft zu Paris u. s. w. Frankfurt am Main gedruckt bei Heinrich Ludwig Brönner, 1832. VII. u. 61 S. in 8.

Mit Recht verwundert sich der Hr. Verf. in der Vorrede, dafs die historische und kritische Gelehrsamkeit, so wie die Rechtskunde der Moslemen so vernachläfsigt werde, während

man doch der Um- und Verpflanzung der wenigen Rosenstöcke Arabischer Poesie so viel Fleifs zuwende. Bei mir soll wenigstens diese Nachlässigkeit insofern nicht gefunden werden, als ich die Uebersetzung des ersten Buches des Kodurischen Eherechts, die der Hr. Verf. hier liefert, so wie seine erläutern dea Bemerkungen mit der gröfsten Freude gelesen habe, und mit einer Empfindung, als wenn einem lange in einer Wüste allein Gehenden, endlich das Glück zu Theil wird, dafs sich ein Geselle, wenigstens auf eine Strecke hin, zu ihm findet. Die Bemerkungen, die der Hr. Verf. in der Einleitung macht, zeigen einen Mann, der nicht blos darauf ausgeht, die Masse der rechtsgeschichtlichen Kenntnisse mit einem neuen Stoffe zu bereichern, sondern der ihn geistvoll durchdrungen hat, und dem der Gegenstand selbst als Gedanke erscheinen muss. Es ist vollkommen richtig, wenn er meint, dafs der Mangel der Moslemitischen Jurisprudenz nicht etwa in einer fehlenden Entwickelung, sondern grade in einem zu fixirten, fertigen und abgelogisch hinter dem Christenthum folgend, als, in der Meinung der Moslemen, der Schlufsstein des ganzen Geschäfts göttlicher Erlösung, hat auch dem Koran diese völlige Sättigung und Ruhe mitgetheilt, die keiner neuen Prophezeihung oder Verheifsung Wenn das Evangelium die Christen verjüngt entgegensieht.

schlossenen Wesen liege. Der Mohammedanismus, als chrono

und zu immer reicherer Entwickelung hat aufsteigen lassen, so sind die Bekenner des Islam durch den Koran gealtert, und alle Lebenskeime, die bei uns neu erwachen, sind dort abgestorben. Selbst die Schismen, die im Christenthum als Katholicismus und Protestantismus eine neue geistige Regung hervorbrachten, haben, als Schiismus und Sunnismus dies im Islam nicht vermocht, und der Streit über die rechtmässige Nachfolge des Propheten, hat sich eigentlich weder religiös noch juristisch über die verschiedenen einzelnen Lehren und ihre Auffassung erstreckt. Die Hanifitische Jurisprudenz, deren ältestes Kompendium der Mochtassar des Koduri ist, unterscheidet sich daher nur in äufserer und klügerer Anordnung, von den Werken aus der Richtung des Malik, Schafii und Hanbel.

Die Uebersetzung, welche uns der Hr. Verf. von dem er

sten Buche des Kodurischen Eherechts giebt, das von den verbotenen Graden und Ehen, von dem Heirathsgute und von der Behandlung der Frauen redet, ist zu gleicher Zeit von ihm mit sehr gelehrten und geistreichen Bemerkungen versehen worden, die meistens einen vergleichenden Hinblick auf das von Sir Charles Hamilton herausgegebene Hedayet und auf das Jüdische Schulchan Aruch enthalten. Das Moslemitische Eherecht er

scheint hier in freierer Haltung als irgend ein Orientalisches, wie denn der Islam auch die höchste Blüthe des Asiatischen

Geistes ist.

Möchte der Hr. Verf. recht bald die Uebersetzung der übrigen Bücher und den Arabischen Text folgen lassen.

Gans.

Jahrbücher

für

wissenschaftliche Kritik.

Juli 1833.

1) Ausführliches Lehrgebäude der SanskritaSprache, von Franz Bopp.

2) Grammatica critica Sanscritae Linguae auctore Francisco Bopp.

(Fortsetzung.)

Das erste, was uns hier auffällt ist die richtige Würdigung des Werthes der Buchstaben vorzüglich im Auslaute, Zwei Zeichen, deren Werth früher ganz verkannt ward, treten durch Hrn. Bopp's scharfsichtige Sonderung in helles Licht, wir meinen das Anusvara und Fisarga. Die Indischen Grammatiker, mindestens Colebrooke, der ihnen fast noch durchgehends folgt, zogen sie zu den Vokalen, obwohl ein Blick in ein Gedicht das Gegentheil dadurch beweist, dass sie vor Konsonanten Position machen. Dann aber wurden sie stets als primäre Laute betrachtet, und grade die Laute, deren euphonische Veränderung sie sind, als die secundären; endlich ward ihre verschiedene nothwendige, und graphische Bedeutung durchweg nicht gesondert. Das Anusvara nun bestimmt Hr. Bopp als nothwendig, d. h. als eigenthümlichen Laut, im Inlaute als Nasal überhaupt nach Vokalen vor Zischlaut und h, im Auslaute aber nur als euphonische Verwandlung des M nach Vokalen und vor denselben Lauten und den Halbvokalen, (ein Unterschied, der Hrn. Lassen Ind. Bibl. III. 1. p. 40. entging) in allen übrigen Fällen ist Anusvara nichts als graphisches Zeichen für den jedesmaligen Klassennasal, den der folgende Buchstabe bestimmt. Hr. Bopp thut sehr wohl daran, jetzt nur dem nothwendigen, Anusvara, d. h. dem Laute, das Zeichen zu geben, in allen übrigen nur graphischen Fällen, also auch in Pausa, den gehörigen euphonischen Nasal oder M zu setzen. Wenn Hr. von Schlegel z. B. Anusvara noch in Pausa anwendet, und auslautendes m mit folgendem Vokal verbindet, so zeigt er hiermit, dass er sich von dem alten Irrthum, das Anus vara für den Grundlaut zu halten, nicht getrennt habe.

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Das zweite Zeichen, das Visarga, drückt einen eigenen dünnen Laut aus, in den das s oder r vor den schweren folgenden Lauten des P und K oder durch das Senken der Stimme in Pausa übergeht; auch sibilans kann diese Wirkung haben, wiewohl es nicht nothwendig ist. Dass die Schwere des folgenden Lautes die Verdünnung bewirke, zeigt sich offenbar durch die Erscheinung, dafs auch durch s vermehrt, und s mit jedem dumpfen Buchstaben Visarga nothwendig macht. Wir können hierbei nicht unterlassen, Herrn Bopp darauf aufmerksam zu machen, dass er in Rücksicht der Konsonanten eine wichtige Eintheilung in leichte und schwere übersehen habe, die sich in der Betrachtung des ganzen Indogermanischen Sprachstammes aufdrängt. Zu den schweren Konsonanten gehören die Labialen und Gutturalen, zu den leichten die Dentalen und Lingualen, Palatine stehen in der Mitte, neigen sich jedoch gewöhnlich zu den leichten. Schon in den Wohllautsregeln würde Hr. Bopp den Unterschied beider Klassen bemerkt haben, 1) im Mangel des Zischlautes, der schweren Ordnungen, da die leichten alle ihn besitzen, 2) in der Lehre des Visarga, welches sich nicht etwa auf jenen Mangel gründet, wie man glauben könnte, 3) bei der Lehre von der Verwandlung des dentalen n in das linguale, wo die schweren Laute als nicht hemmend erscheinen, während die leichten die Verwandlung aufheben. Aber von bedeutend grösserer Wichtigkeit ist auch für das Sanskrit diese Scheidung in der Lehre vom Anlaut des Wortes, denn hier gilt es als bestimmtes Gesetz, dass schwerer Konsonant vor leichtem Statt finden könne, während weder umgekehrt leichter vor schwerem sich zeigt, noch schwerer vor schwerem pk, bg, kp, gb; leichter vor leichtem sd, tc, denn nur die Palatinen mit Dentalen wären möglich, ist mir auch unbekannt. Hätte Hr. Bopp die so wichtige Lehre vom Anlaut der Worte behandelt, wie er den Inlaut und Auslaut be

handelte, es würde ihm dieser Unterschied nicht entgangen sein. Viel wichtiger als im Sanskrit ist derselbe freilich im Griechischen und Römischen, denn diese Sprachen übertragen das Gesetz, welches im Sanskrit nur für den Anlaut gilt, auch auf den Inlaut, indem sie hierin im Allgemeinen viel beschränkenderen Gesetzen unterliegen. Die richtige Erkenntnifs dieses Gesetzes, und der aus demselben hervorgehenden Wohllauts- und Verwandlungsgesetze in den klassischen Sprachen muss für die Etymologie, namentlich für die Wortbildung von grofsem Einfluls sein. Bei dem Visarga nun, um auf dieses zurückzukehren, kann keine Frage sein, dafs s und die primären Formen seien, dies beweisen, wie einerseits die Flexion im Indischen selbst, indem z. B. nicht abzusehen wäre, warum ein primitiver Nominativ waca: im Instrumentalis nicht wacară, sondern wacasă machen müsse, hingegen gî:(gir), gia und nicht gisa, andrerseits die Vergleichung der verwandten Sprachen. Bei den Wohllautsveränderungen dess hätte, um dies gelegentlich zu bemerken, ausnahmsweise angeführt werden können, dafs as vor langem â zuweilen dieselben Verwandlungen wie vor kurzem eingeht; man kann in dieser Beziehung Ram. 1, 16, 30. ed. Schl. vergleichen, wicaranto 'rdayan sarvân.... mahoragân, wo freilich das von Rosen angeführte aber nicht belegte ard.1, 10. vorkäme. An eine Auslassung des Augments mag ich um deshalb nicht denken, weil dies gewöhnlich nur in veränderter Bedeutung des Modus geschieht, vgl. jedoch Sund. 417. Ram. I, 30, 42. 35, 18, edit. Sriram; dann aber weil in solchen Dingen mitun ter bei den Dichtern Unregelmässigkeit herrscht, wie e vor u erhalten ist, Ramayan. 1, 34, 39; à nach e elidirt Draup. V, 9. wo der Vers indefs metrisch Vers indefs metrisch corrupt ist. So findet sich auch vor r Vokal manchesmal hiatus, cfr. Schleg. ad Hitopad. pag. 10.

dist. 21.

Die zweite durchgreifende Erscheinung, die wir vom Verf. neu dargestellt finden, ist die Lehre vom Guna und Wriddhi. Früher schon hatte Hr. Bopp in der Recension der Grimmschen Grammatik diese sowohl für das Sanskrit begründet, als auch den Zusammenhang mit den übrigen Sprachen gezeigt. Fruchtbar indessen erweisen sich diese Bemerkungen besonders im Gebiete der verwandten Sprachen, dies beurkundet die neuere vergleichende Grammatik, §. 26. und §. 27. Wie sehr vor dem Verf. diese Lehre im Argen lag,

davon mag sich der Unbefangene überzeugen, wenn er etwa Colebr. Indische Grammatik vergleicht, die, wie wir schon bemerkt, noch gar zu sehr an den einheimischen Gelehrten hängt; wie denn überhaupt gelegentlich zu sagen ist, dafs dort Wohllautsgesetze vorkommen, die der moderne Sprachsinn schwer begreifen dürfte, wie etwa marut + tu übergehen soll in marutiltu, oder auch in marutitu, oder auch maruttu. (Colebrooke, a Grammar of the Sanskrit Lang. pag. 22.). Guna ist die Vermehrung des Vokals durch Zusatz von a in die einfachen Diphthongen, Wriddhi ist die Vermehrung des Vokals durch â in die starken Diphthongen, r bildet ar, ār; wo guna und wriddhi gleich sein würden, findet kein guna statt. Dies ist das einfache Gesetz, auf welches der Verf. diese ausgebreitete Erscheinung zurückführt, und wobei nur für das Verbum die Einschränkung gilt, dass lange einfache Vokale nur im Auslaute der Wurzeln, und kurze Vokale, nur wenn sie mit einem auslautenden Konsonanten bekleidet sind, Guna annehmen. Dies letztere Gesetz nebst der Eintheilung der Formen in schwache und starke, vermehrte und reine hat eine durchgreifende organische Ordnung in die frühere unsägliche Verwirrung des Konjugationssystems gebracht. Auch das Germanische Konjugationssystem erleidet nun durch die Annahme der Erscheinung des Guna und den Unterschied der vermehrten und reinen Formen eine völlige Abänderung. Für das Griechische ist zwar nicht diese Ausdehnung festzusetzen, namentlich zeigt sich guna in vermehrten Formen als Gegensatz zu schwachen nur in οἶδα -οἶσθα, οἶδε gegen ἴστον bis ἴσασιν; πέποιθα και πέπιθμεν, ἔοικα zu ἔΐκτον. Merkwürdig bleibt mir guna indessen in einer Wortreihe des Griech., wo es sich im Präsens ganz versteckt hat; wir meinen die Worte św (Ssk. sru) nłów (Sskr. plu) véw (Sskr. snu II, 2. nicht sna wie bei Bopp Gl.) xew (viell. hu, doch hierzu besser ou∞) έw (d'u 3. 5.), nvéw, xáw und xhów (denn θύω) θέω κάω κλάω diese Formen entsprechen der alten mehr als xaí∞ und xhxico wo nur den Vokal stützt). In diesen Worten nun hat sich der Stammvokal u vor Vokalen im Präsens regelmässig der Sanskritregel nach, unregelmässig rücksichtlich der Griechischen (vergl. σú- Ssk. su 3, 5., oxɛú-os Sskr. sku 4, 9.) in Digamma verwandelt, obwohl auch in der Deklin. der Worte auf us, aus und ous vor Vokalen ebenfalls v als Fausfiel: faoilé Fe, aber faσιλεῦσι, βοδός, γρανός, aber βουσί, γραυσί; ebenso χέFω,

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¿é F∞, xάFw, xhá Foo. Bei diesem Ausfall des F geschah es, dafs eigentlich nur die Verstärkung übrig blieb, während im Futuro die volle Gunaform zoo, xλavo u. s. w. sich erhielt, im Perf. aber und den abgeleiteten Formen der Stammvokal gewöhnlich wieder eintritt, Im Römischen hat sich wohl aufser claudo und dem ähnlichen keine Spur erhalten, denn cerno- zu crevi su-av-is, zu svādus (¿ðós); und gravis zu gurus beruhen auf anderen Gesetzen. Ueber den Unterschied des Guna und Wriddhi müssen wir noch ein Paar Worte sagen, weil von Hrn. Lassen (a. a. O. p. 45.) ein Einwand gemacht ward, den wir kurz beseitigen wollen. Hr. L. meint nämlich, dafs nach Indischen Sprachgesetzen ¿ + ¿, woraus nach Bopp Wriddhi sich bilden solle, durchweg nicht ai, oder à + u, nicht au geben könne, sondern in e und o übergehen müsse. Hr. L., glaubt nun diesem entgegen eine richtigere Theorie aufzustellen, wenn er erklärt, es seien Guna sowohl als Wriddhi nicht als Zusammensetzungen, sondern als organische Entwickelungen (läugnet das Hr. Bopp ?) zu betrachten, sie seien keine Additionen, sondern Multiplikationen. Hr. Lassen hätte gut gethan uns die Faktoren zu nennen, denn nach dem Indischen Gesetze wird wohl â+u eben so wenig au geben als â + u, wenigstens bleibt dies eine eben so starke petitio principii als er bei Hrn. B. findet. Um nun aber auch unsere Meinung zu sagen, wollen wir Hrn. Lassen zunächst aufmerksam machen, dafs das Griech. für das Guna die reine mechanische Zusammensetzung aus a+u schlagend beweiset; denù da Sanskr. a dem Griech. a, & und o entspricht, so waren wir so glücklich alle diese Modifikationen im Griechischen in Resten von Guna für das zugetretene Skr. a zu finden, und zwar in den oben angeführten Beispielen, nämlich o in oldα, o+ida; (eben so méñoida von nv, da dies Perf. oft Guna annimmt) εἴη ρεύσω πρεύσω; endlich au in κλαύσω πκλα +ύσω; wäre nun Sskr. a nicht vorgetreten, sondern ai, au untrennbares zusammengegangenes Produkt, so würde im Gr. das a nicht durch alle drei Modifikationen a, e, o ausgedrückt werden können, sondern müfste sich konsequent nur an eine halten. Warum nun aber â+u=au and nicht o geworden? dies beruht ganz allein darauf, dafs ein Unterschied zwischen Guna und Wriddhi Statt finden musste, und da in der Zusammensetzung reiner mit flüssigen Vokalen im Sscr. a mit i, u, r, im Griech.

v

a, e, o mit, u gewöhnlich der flüssige *) der vorherrschende und stärkere ist, so ergiebt sich konsequent, dafs selbst die Länge des früheren Vokals sich absorbirt und nur den Werth eines einfachen Tones hat; deshalb findet auch die Regel Statt: in Verbindung einfacher Vokale macht die Quantität keinen Unterschied auf den entweder entstehenden Vokal oder Mischlaut, denn anders ist es, wenn der erste flüssige Vokal sich konsonantisirt. Treten hingegen Fälle ein, wo der erste Vokal der vorherrschende ist, so kann organisch nur der lange volle Diphthong entstehen a + " kann organisch nicht o geben, sondern wird au, a' + i wird organisch ai nicht e, worüber Hrn. Lassen schon Hermann belehren konnte de emend. rat. gr. gr. p. 53. Dass aber Wriddhi als stärkste Vermehrung und als Unterschied gegen Guna seine Verstärkungssylbe vorherrschen lassen konnte, dies wird Hr. Lassen nicht gut in Abrede stellen wollen. Ein ähnlicher Fall übrigens, der von Hrn. Lassen ganz übersehen ist, tritt mit dem Augment ein. Denn da das Augment es ist, welches den Werth der ganzen Form bestimmt, indem es dem Verbo allein die vergangene Bedeutung giebt, so mufs es nothwendig accentuirt oder richtiger das stärkere Moment des Mischlautes sein, und so bilden sich denn aus a'+i nicht e sondern ai, aus á + u nicht o sondern au, aus a'r nicht ar sondern år.

(Die Fortsetzung folgt.)

VI.

Forschungen der Vernunft. Von F. C. Pfnor. Erster oder theoretischer Theil. Manheim, Schwan- u. Götzische Hofbuchhandlung. 1832. 234 S. 8.

Schellings tiefdringender Blick ist im Anschaun des Abso*) Der Unterschied zwischen reinen und flüssigen Vokalen ist von Hrn. Bopp übersehen worden, er ist für die Diphthongirung von Wichtigkeit, da einerseits nur reiner vor flüssigem Vokal Diphthong macht, nie umgekehrt oder nie gleicher mit gleichem, ( Griechisch und ov aus ɛɛ, oo, oder so beruhen erst auf den Wechsel desa mit, und o mit v) während andrerseits nur der flüssige Vokal die entsprechende liquida hat. Es ist augenscheinlich, wie diese Eintheilung vereinfachend vorzüglich auf die Sanskritische Wohllautsgesetze eingreift, an einem anderen Orte werden wir für das Römische die Wichtigkeit dieser Unterscheidung nachweisen.

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luten starr geworden und scheint in dieser Erstarrung verblei; ben zu wollen. Seine Lehre hat weder Aufang noch Ende, nur den Mittelpunkt, der als Convolut sich nicht gliedern kann. Er hat den Geist des Absoluten der nun da ist und sich nicht wieder verläugnen läfst ~ aus der vorherigen Nacht in's rege Leben der Gedankenwelt heraufbeschworen; aber er ver mochte nicht diesen allmächtigen Geist wiederum zu bannen, noch ihn festzuhalten und zu verfolgen aus dem Mittelpunkt der Urerzeugung bis in die kleinsten Fäden, in die er sich in der endlichen Erscheinung verläuft. Schelling wusste nicht vom Wesen bis zur Erscheinung durchzudringen, noch viel weniger umgekehrt, wie es die nothwendige Stufenfolge des Gedankens erheischt, von der Erscheinung zum Wesen, von der Einzelheit zur Totalität, von dem schlichten, naiven und unbewussten Sein zur Idee hinaufzusteigen, die, durch die Identificirung des Begriffs mit dem Objekt, in jedem Sein eine Seite ihrer eignen Wesenheit aufzeigt, nicht so, dafs jedes Einzelne an sich, sondern durch sein Aufheben und sein Zusammengehen mit dem Weltsystem seine Wahrheit hat.

Realen (dem Objekt) für das lediglich Erkennbare.,,Gleich wie eine Ursache ohne Wirkung heifst es S. 88. nicht denk bar, also wäre, ebenso wäre auch der Begriff des Absoluten ohne ein Relatives = o. Aber so wie Ursache erst in der Wirkung gegeben wird und fortlebt, und wiederum zur Ursache und Wirkung bis in's Unendliche wird; so ist auch Ursache nichts Verschiedenes von Wirkung; sie ist sie selbst, mit ihr identisch, wie Subjekt und Objekt. Das Absolute und Relative ist daher nur Eins, aber nur Letzteres erscheint für uns in dem Begriffe des Immanenten als gegeben, als positiv".

Unter die Bestrebungen, den Fötus der Schelling'schen Lehre zu einer lebendigen und konkreten Geburt auszubrüten, gehört zum Theil die vorgenannte Schrift, die jedoch weit weniger ein Fortschreiten, als ein Müdewerden und Abfallen von dem Streben verräth, das or mit dem ovias öv lebendig zu vermitteln. Der Verf. bezweckt nichts geringeres, als ein vollständig in sich gegliedertes System der philosophischen Wissenschaften in ihrem Vereine, ihrem Verbande und Endziel; mit gegenwärtigem ersten Theile giebt er jedoch zuvörderst einen schwachen Versuch", wie er selbst sagt, das Erkenntnifsvermögen, die Methode des Erkennens und die Gegenständlichkeiten desselben zusammenzustellen. Die Irrthümer des Verfs. sind, wie sich gleich zeigen wird, nichts als Schwächen des Gedankens, der sein Ziel, sich selbst, nicht erfafst. Eine Untersuchung über eine philosophische Materie ab ovo anzufangen, bedarf keiner captatio benevolentiae, wie sie der Verf. für nöthig erachtete; vielmehr kann sie, sofern sie gründlich sein will, nicht anders anheben; nur das absichtliche Sichherausstellen aus dem allgemeinen Gedankenzug macht eine solche isolirte Forschung zu einer blofsen Winkelkrämerei, wo einer nach willkürlicher Elle messen zu dürfen vermeint; das Ignoriren des schon Gedachten, schon im Geiste Erlebten, macht die Unternehmung vollkommen überflüssig. Bei aller Bescheidenheit bläht sich der Verf. doch in seinem geistigen Winkelchen, in das seine Gedanken sich hineinverlieren, gar sehr auf, indem er meint, die Metaphysik befände sich noch in dem Zustande der Kindheit.

Als Schellingianer, irre geworden an der Möglichkeit, das Absolute zu gliedern, giebt der Verf. diese Region ganz auf, stellt die abgemattete und gebleichte Kategorie des Transcendenten auf und erklärt nicht das Absolute, sondern das Immanente, den Zusammenfluís des Idealen (des Subjekts) mit dem

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Indem nun der Verf. nichts weiter als eine Erscheinungslehre mit seinem System aufstellen will, weifs er gar nicht was Erscheinung ist. Ueber das absolute Verhältnifs zwischen Erscheinung und Wesen herrscht hier, wie bei vielen Schellingianern, die dumpfste Vorstellung, denn Hr. Pfnor ahnt nicht, dafs das Wesen nicht etwa zufällig erscheinen kann, sondern erscheinen, sich entfalten und ausprägen mufs, mithin die Erscheinung nicht des Wesens Schein, sondern das in die Wirklichkeit umgeschlagene Wesen selber ist, wie ja auch die Form nicht als ein von aufsen angefügtes Kleid des Inhalts, sondern vielmehr als der in das Aeufsere sich umsetzende Inhalt selber angesehen werden mufs. Ich kann die Form nicht begreifen ohne den Inhalt zu erfassen, ebenso wenig die Erscheinung verstehen und dabei das Wesen aufgeben, denn dieses ist nicht hinter jener, sondern in ihr als das Innere, das sein Aeufseres selbst aus sich herausgebiert. Möchte nur der Verf. die Erscheinungen richtig zu erfassen suchen, so wird ihm das Wesen nicht entgehen. Das Subjektobjektiviren der materiellen wie der geistigen Welt, und wie es der Verf. mit besonderer Vorliebe ausdrückt das Ineinanderfliefsen des Idealen (Formellen) und des Realen (Inhaltsvollen) macht den ganzen Denkprocefs des Hrn. Pfnor aus, und gleichwohl kommt er nicht zur Feststellung dessen was der Begriff ist, der wahrhafte Begriff, der nämlich der Substanz nicht gegenübersteht, sondern sie selbst, oder die sich frei fühlende Macht derselben ist, Der Verf. verräth in seiner zaghaften Weise, das was er will zu entwickeln, eine Scheu gegen Mysticismus und Dogmatismus: was ist aber Mysticismus? nichts anderes als das bewufstlose, aber tiefinnige Gefühl von der Existenz des Absoluten, das uns wie ein dunkel geahnter Geist aus dem All wie aus dem Einzelnen entgegenblickt; und was enthält das Dogma? nichts anderes als dasselbe Gefühl, nur seiner unsäglichen Dumpfheit entnommen und zum bestimmten Gedanken verklärt und gelichtet. Wie man aber philosophiren könne oder es unternehmen wolle, ohne von jenem zu kommen in der kindlichen Einfalt der Ahnung, und ohne zu diesem zu streben als dem Ziele des innern Bewusstseins, ist uns noch immer räthselhaft. Der Verf. will jenes nicht und dieses nicht, und weiss doch kein Drittes.

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