Allen meinen hiesigen Freunden und Collegen, die mich mit Rath und That unterstützt haben, sei hier noch freundlich gedankt, von Auswärtigen bin ich für ihre zuvorkommende Gefälligkeit sehr verpflichtet den Herren Prof. Heinrich Schreiber in Freiburg, Oberbibliothekar Klüpfel in Tübingen und Staatsschreiber Morit von Stürler in Bern. So sei denn das Buch freundlicher Aufnahme empfohlen. Möge die Betrachtung, wie die Universität auch bei geringen Mitteln und bescheidener Ausstattung eine weitreichende Bedeutsamkeit und Wirksamkeit gewonnen und den Namen Basels in ganz Europa berühmt gemacht hat, meine Mitbürger in der Liebe zu der von den Vätern überlieferten Anstalt befestigen und ihnen den Muth und die Freudigkeit geben, sie auch in dem neuen Jahr. hundert, das sie antritt, in einer den Bedürfnissen und Verhältnissen entsprechenden Weise zu schüßen und zu pflegen, daß sie stets eine Stätte freien Geisteslebens und wahrer Wissenschaft bleibe. Basel am 29. August 1860. Der Verfasser. Inhalt. IV. Die Organisation und die Statuten der Universität im Allgemeinen. Die vier Facultäten. Der Rector. Der Universitätsrath und das Confiftorium. Die Regenz. Die Universitätsbeamten. Der Uni versitätsfiscus und seine Verwaltung. Die Immatriculation und V. Die Philosophische oder Artisten-Facultät. Kampf des Nominalismus und Realismus. Johannes Heyulin von Stein. Wiedervereinigung.— IX. Allgemeiner Entwicklungsgang der Universität. Zahl und Herkunft der Studierenden. Schließung der Anstalt bei der Reformation. 253 2) Concept der von K. Künlin in Mantua übergebenen Supplication. Vgl. S. 14. 267 3) Stiftungsbulle von Pius II. vom 12. November 1459. Vgl. S. 26 4) Bulle vom 26. December 1459 über die Canonicate. Vgl. S. 29... 5) Bulle vom 31. December 1459 über Befreiung der Bepfründeten von der Pflicht 276 ...... 7) Beschreibung der Eröffnungsfeier, Erectio Universitatis. Vgl. S. 35.................... 282 8) Proclamation und Einladung des Rectors Georg von Andlo zum Besuch der 10) Die Concorbata eber Compactata vom 6. September 1460. Vgl. S. 42..... 11) Berufung der Bürgerschaft zur Anhörung der Freiheiten der Universität, vom 12) Der Eingang und Anfang der Statuten 1477, verglichen mit den gleichen Abschnitten der Erfurter Statuten. Vgl. S. 97. 13) Das Schreiben, warum die Juristen einen besondern Rector haben sollen, von 1462. Basel im fünfzehnten Jahrhundert und der erste Gedanke an die Stiftung einer Universität. nter den blühenden Städten von Oberdeutschland nahm seit langer Zeit nicht den legten Nang Basel ein. An dem schönen Bogen gelegen, mit dem der Rhein, der vom Bodensee die westliche Richtung einhält, sich plötzlich nach Norden wendet, war es das natürliche Verbindungsglied zwischen dem obern Rheingebiete, jenem Hochlande, von dem ein großer Theil, bereits in lockerem Verbande mit dem deutschen Reiche, die schweizerische Eidgenossenschaft bildete, und den Städten und Ländern des Mittelrheins, Schwabens und Frankens. Wir finden es eben so oft in enger Verbindung mit den schwäbischen und rheinischen Fürsten und Städten, als mit den Städten und Ländern der Eidgenossenschaft. Die Nähe der französischen Sprachgränze, die freilich, damals in umgekehrter Richtung wie jezt, nicht mit der politischen zusammenfiel, machte es zugleich geeignet, mancherlei Wechselwirkung zwischen deutschen und wälschen Landen zu vermitteln, ohne daß darum je sein ächt deutscher Charakter gelitten hätte. Seit unvordenklichen Zeiten war es der Sig eines Bisthums, welches zwar weder das größte noch reichste an der großen „Pfaffengasse“, dem Rheine war, wohl aber den Ruf des lustigsten trug. An dieses lehnte sich ein stolzes Dom |