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derer Art, von unmittelbar praktischem Zwecke, waren die oben angeführten Disputationen des Johannes Mülberg, während wir hier eigentliche Schulacte, Geistesübungen haben.

Unter solchen Umständen mochte es gelehrten Männern scheinen, als ob zu einer hohen Schule der Stoff da wäre und nicht viel anderes fehle, als daß die vielen gelehrten Männer zu einer Corporation zusammenträten und, was damals nur päbstliche Gnade geben konnte, das Privilegium erhielten, akademische Grade zu ertheilen. Von solchen Männern ist ohne Zweifel der erste Gedanke an die Errichtung einer Universität ausgegangen. Daß er günstige Aufnahme auch bei Nichtgelehrten fand, dazu mochte, neben dem erwachten geistigen Leben überhaupt und der Achtung vor der Wissenschaft, die Hoffnung mitwirken, dadurch der gesunkenen Stadt wieder aufzuhelfen. Wer freilich zuerst den Plan angeregt hat, vermögen wir nicht mehr zu sagen, es findet sich keine Andeutung darüber und ist vielleicht auch gar nicht einem Einzelnen beizuschreiben. Wenn wir aber die als die Urheber betrachten dürfen, welche bei der Gründung und ersten Einrichtung sich besonders thätig zeigten, so haben wohl, wie sich aus dem folgenden ergeben wird, vorzüglich der eifrige Bürgermeister Hans von Flachsland, der schon genannte Peter von Andlo, der kluge und unermüdliche Stadtschreiber Mgr. Konrad Künlin und vielleicht der wenige Monate nach der Eröffnung der Anstalt verstorbene Dr. Heinrich von Beinheim darauf Anspruch.

Nachdem einmal der Gedanke angeregt war, wurde er mit einer bemerkenswerthen Energie und Schnelligkeit durchgeführt, welche auffallend abstechen gegen die Langsamkeit, mit der bei einigen andern Universitäten jener Zeit der Stiftungsbulle die Ausführung derselben folgte.

II.

Die Gründung der Universität.

ald nach der Erhebung Pius des Zweiten auf den päbstlichen Stuhl war also der Gedanke, sich um eine Universität zu bewerben, in ernsthafte Anregung bei den Behörden gekommen, vielleicht noch am Ende des Jahres 1458. Wann ein bestimmter Beschluß darüber gefaßt wurde, habe ich nicht finden können. Man scheint aber für angemessen gehalten zu haben, zunächst einen Gesandten nur zu mündlicher Beglückwünschung an den Pabst zu schicken, und nicht gleich die besprochenen Wünsche, wenigstens nicht gleich alle, vor ihn zu bringen. Im Sommer 1459 gieng der Bürgermeister Hans von Flachsland') an den päbstlichen Hof nach Mantua, wo Pius II. damals einen Fürstencongreß zur Berathung des Krieges gegen die Türken versammelt hatte. Bei seiner Rückkehr berichtete er, daß der heilige Vater außerordentlich freundlich gegen die Stadt gesinnt

1) Johannes oder, wie er deutsch immer genannt wird, Hans von Flachsland, Nitter, war damals abwechselnd mit Hans von Bärenfels Bürgermeister. Er war es 1458 auf 1459. Da der Wechsel gegen Ende Juni, am Sonntag vor dem Johannestag statt fand, ist er vielleicht als Bürgermeister von Basel abgegangen ohne Zweifel aber als Altbürgermeister zurückgekehrt. Denn nach dem vom 20. August datierten Creditiv für den Stadtschreiber, scheint er damals erst kürzlich zurückgekehrt gewesen zu sein. Wann er hingereist habe ich nirgends gefunden.

sei und sich gleichsam als deren Bürger betrachte, der er alles Gute erweisen werde. Jezt wurde der Stadtschreiber Meister Konrad Künlin nach Mantua geschickt, um dem Pabst verschiedene Bitten vorzutragen. Sein Beglaubigungsschreiben ist vom 20. August datiert.2) Um seine Geschäfte um so erfolgreicher betreiben zu können, erhielt er zugleich Empfehlungsbriefe an zwei wohlwollende Freunde der Stadt, an Herrn Rudolf von Rüdesheim, Domdecan von Worms und päbstlichen Referendarius und an Johannes Wernher von Flachsland, Domdecan von Basel und Kammerherrn (cubicularius) des Pabstes, den Bruder des Bürgermeisters. Die guten Dienste der beiden Prälaten werden wiederholt gerühmt. So wohl empfohlen legte denn Künlin im Namen der Stadt dem Pabste die Bitte vor, er möge derselben das Privilegium geben, eine Universität zu errichten und diese nach dem Muster derjenigen zu Bologna einzurichten. Zum Kanzler möge er den Bischof von Basel ernennen. Dabei wurden die Vorzüge der Stadt, die dem heiligen Vater wohlbekannt seien, besonders auch die Lage nahe an den Gränzen verschiedener Völker hervorgehoben 3). Die Bitte wurde gnädig aufgenommen und der Stadtschreiber brachte die Bewilligung des Pabstes an den Rath zurück, ohne daß indessen schon eine förmliche Bulle ausgefertigt war. Der Rath zog nun den Gegenstand nochmals in reifliche Be= trachtung. Mit großer Umsicht wurden die Gründe für und wider

2) Das Beglaubigungsschreiben an den Pabst sowohl, als die beiden Empfehlungsbriefe stehen im Concept im sogenannten Missivenbuch des Staatsarchivs. Im erstern findet sich eine kurze Nachricht über die Relation, die Hans von Flachsland erstattet hatte und über deren freudige Aufnahme im Rath.

3) Das Concept der Supplication die Künlin vorlegte findet sich auf einem Blatte im Staatsarchive R. II. A. und ist in den Beilagen abgedruckt. Es ist zu bemerken, daß die Stadt die Privilegien von Bologna und den Bischof zum Kanzler wünschte, wovon sich übrigens auch sonst Andeutungen finden. Das Concept trägt lein Datum wohl aber ein vorangehendes und ein nachfolgendes für zwei andere Supplicationen, beide Mantue IV Idus Septembris.

erwogen 4). Schon früher war aus der Mitte des Raths eine Commission hiefür niedergesetzt worden.5) Aber damit begnügte man sich nicht. Nach dem löblichen Gebrauche jener Zeit, über wichtige Fragen auch Sachverständige außerhalb den Behörden zu befragen, ließ man, nachdem sich mancherlei Reden „uff und abe“ begeben hatten, etliche Gelehrte, die auf allerhand hohen Schulen gestanden hatten, kommen, um ihren Rath zu ertheilen. Ihre Meinung gieng zunächst dahin, daß man die päbstliche Freiheit und Begnadigung nicht verachten dürfe, da das der Pabst für eine „Verschmähung" ansehen würde. Zugleich sagten sie, daß die Stadt Basel jeweilen in hohen Ehren und Weisheit hergekommen wäre und von Jedermann in der Ferne und in der Nähe dafür gehalten

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4) Ich folge hier hauptsächlich den Auszügen die Ochs IV. S. 55 ff. aus einer sogenannten Deputatenhandschrift (d. h. einer aus dem ehemals getrennten Archiv für das Kirchen- und Schulwesen) giebt. Es war das ein „Rathschlag“ des Rathes für Anträge an die Sechser (den großen Rath) von der Hand des Stadtschreibers K. Künlin, ohne Datum. Der Inhalt, namentlich der Schluß der Schrift zeigt nun zwar, daß sie bedeutend später, erst nach Empfang der Bullen, etwa im Februar oder März 1460 abgefaßt war und Anträge über die definitive Eröffnung der Universität motivierte, aber es ist dabei Alles was in der Sache geschehen war zusammengefaßt. Daß speciell die darin erwähnte Consultation der Gelehrten gleich anfangs, noch vor Empfang der ersten Bulle stattfand, ergiebt sich aus dem Deffnungsbuche (einem sehr unregelmäßig geführten Notizenbuch über die Nathsverhandlungen) fol. 88. a wo es heißt, man solle die Expedition der Bulle betreiben, und dann fortgefahren wird: insuper ex commissione consulatus habitis consiliis doctorum de ordinacione huiusmodi studii etc. Die Gelehrten werden nicht genannt, aber ich vermuthe daß Heinrich von Beinheim darunter war, von dem ein unterschriebenes Gutachten über Kosten und Einrichtung vorhanden ist, und Peter von Andlo, von dessen Hand ein ununterschriebenes Gutachten zu sein scheint. Ein drittes, sehr umsichtiges, hat leider auch keine Unterschrist. Nach dem Ausdruck, man wolle Gelehrte,,besenden“ bei Ochs, darf man vielleicht auch an Auswärtige denken. Jenes von Ochs angeführte Document ist leider bis jezt trotz aller Bemühung auf dem Staatsarchiv nicht zu finden gewesen und ich bin daher auf seine Auszüge beschränkt. Hingegen habe ich mehrere andere hiehergehörige Papiere benutzen können, die ihm unbekannt geblieben zu sein scheinen.

5) Das ergiebt sich aus dem Oeffnungsbuch fol. 83. b. 1459 Lune ante assumpcionis. „Botten um der Schule wegen."

sei.“ Sie wiesen darauf hin, daß wenn hier eine Universität sei, Städte und Fürsten um Nath hieher schicken würden, daß diejenigen, welche hier studiert haben würden, der Stadt anhänglich bleiben und geneigt sein würden, ihr „Liebe und Tugend“ zu erweisen. In Betreff eines Hauptbedenkens, der Kosten, bemerkten sie, daß die Studenten eine merkliche Summe Geldes in Umlauf bringen müßten; jeder müsse im Durchschnitt zwanzig Gulden im Jahre haben, das werde auf fünfhundert jährlich zehntausend Gulden machen, auf tausend aber zwanzigtausend. Auch würde die hohe Schule manche Leute nachziehen, die hier ihren Aufenthalt nehmen würden. Die erforderlichen Kosten würden auch so groß nicht sein, als Manche meinten. Für zehn Lesemeister, die vorerst genügen möchten, würden sie sechshundert Gulden ausmachen. Man brauchte anfangs keinen Lehrer in den kaiserlichen Rechten (im ius civile) und in der Poetik.) Was dann die von Manchen gehegte. Furcht vor

6) So bei Ochs nach jenem Rathschlag S. 58. Im Oeffnungsbuch fol. 88. a. heißt es dagegen: Item ex commissione consulatus habitis consiliis doctorum de ordinacione huius modi studii compertum est illud ab inicio cum paucis magistris et doctoribus posse inchoari, ut expense leviores pro principio essent, donec videatur augmentum suppositorum et hi in numero totali usque ad XII personas constarent citra VI© fl.

Item pro primo sufficiet unus theologus una cum domino Jo. Krützero, qui esset salariatus, cui darentur LXXX fl. cum illis concurrent alii legere appetentes.

Item tres Juriste, quorum ordinario (Ochs S. 74 falsch ordinacio) LXXX, decretiste L et (Ochs falsch 2) Sexiste LX fl. cum aliis concurrent(ibus.)

Item uni legiste cum concurrentibus extraordinarie LX fl.

Item uno medico LX fl.

Item sex Artiste cuilibet XXX fl.

Item pedello XX fl. ad accidencia sua.

S(umma) VI minus X fl.

Hier sind also 12 Lesemeister angenommen, die Kosten aber doch nur auf 590 fl. angeschlagen. Ochs S. 74 hat die Stelle nicht nur wiederholt falsch gelesen sondern auch in der Anmerkung mehrfach irrig erklärt, indem er unter Anderm in den concurrentibus extraordinarie Accidentien findet. In dem

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