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Mißbrauch der Privilegien und Untreue im Kriege betreffe, so sei dem durch angemessene Verordnungen zuvorzukommen. Sehr schön schlossen die Gelehrten mit folgender Betrachtung:

„Wie wohl in allen Sachen, die für's Künftige Gutes und Arges auf sich tragen, des Guten eine starke Hoffnung, und auch hingegen das Arge nicht unbillig zu fürchten sei, so gehöre doch jeder tapfern Regierung die Eigenschaft zu, daß man kein Gutes, und besonders ein so großes, löbliches, göttliches und gemeiner Christenheit tröstliches Gut, um keinerlei zaghafter und menschlicher Furcht willen, unterwegen lassen, sondern ihm mit der Hülfe Gottes, redlich nachgehen, und alles was widerwärtiges darin fallen möchte, mit guten Ordnungen und Sagungen, mit tapferer Handhabung derselben, nach menschlicher Möglichkeit versorgen und abkehren solle. Denn wenn dieses nicht vom Anfang allen Regierungen gehalten worden. wäre, sondern allwege die menschliche Furcht vor dem Argen die Kraft guter Zuversicht und Hoffnung verdrängt hätte, so wäre nie einige namhafte Sache vorgenommen noch zu Ende gebracht worden."

Die Gründe verfehlten ihren Eindruck nicht. Die von ängstlichen Leuten erhobenen Schwierigkeiten wurden auch im Rath mit Erfolg bestritten. Gegenüber den Besorgnissen wegen der Kosten getröstete man sich der Aussicht auf den Nuzen, der den Handelund Gewerbetreibenden zukommen werde. Man wies darauf hin, wie man Jahre lang in andern Dingen große Auslagen gehabt

oben angeführten Gutachten von Heinrich von Beinheim sind 14 Lehrer angenommen und die Kosten auf 13 - 1400 fl. veranschlagt. Doch meint auch Beinheim, daß man es für den Anfang mit weniger thun und mit 700 fl. ausreichen fönne. Das andere Gutachten ohne Unterschrift hat dagegen eine großartigere Einrichtung im Auge und schätzt die Kosten auf 3000 fl. ad primum dico quod non potestis erigere unam elegantem universitatem, nisi annatim exponere habeatis tria milia florenorum"; das vermuthlich von Peter von Andlo herrührende Gutachten ist in der Zahl der aufzustellenden Lehrer bescheiden, giebt aber feinen Kostenüberschlag.

habe, die am Ende denn doch allgemein als Gewinn für die Stadt seien anerkannt worden. Gegenüber der Angst vor den Privilegien und Zügellosigkeiten der Studenten erinnerte man sich, daß während des Conciliums solche Ordnung und Regiment gehalten worden sei, daß sich dessen männiglich von der Stadt gerühmt habe und dermalen noch aus allen Landen Jedermann Neigung und guten Willen zu ihr habe. Und obgleich die Fremden damals auch Freiheit von Abgaben beim Einkaufe gehabt hätten, sei nichts destoweniger der Ertrag der Umgelder und anderer Gefälle beträchtlich gestiegen. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob es nicht nöthig sein werde, nach den päbstlichen Privilegien auch noch die kaiserliche Bestätigung zu erwerben. Das widerlegte man damit, daß die päbstliche Gewalt Schulen zu stiften und zu geben, die so alt sei als niemand „fürdenken" möge, über der kaiserlichen Gewalt stehe. Auch das Ehrgefühl und selbst die gewerbliche Eifersucht gegenüber dem benachbarten kleinern Freiburg wurden mit Geschick in Anspruch genommen. Schon 1455 hatte Pabst Calixtus III. durch eine Bulle die Errichtung einer Universität daselbst gestattet und 1457 Erzherzog Albrecht den eigentlichen Stiftungsbrief erlassen. Aber die Eröffnung verzog sich bis zum 26. April 1460. Sollte nun, sagten die Förderer der hohen Schule in Basel, dadurch daß man die Sache hier fallen ließe, die Schule in Freiburg Fortgang gewinnen, so würden Leute von hier vielleicht hinabziehen und Speise und Kost mehr dahin als hieher geführt werden. Was Nuzens das dann dem feilen Kauf und den Stadtzöllen, Umgeldern, Steuern und Bevölkerung bringen dürfte, liege am Tage. Wie „ehrlich“ es uns auch möge zugemessen werden, daß eine Stadt Freiburg ein solches Kleinod werther schätzte als wir und mächtiger sein sollte als die Stadt Basel es zu vollführen, möge Jedermann leicht einsehen. Man hoffte, wie es scheint, durch schleunige Errichtung der hiesigen Universität die der Freiburgischen zu hintertreiben und befürchtete andrerseits, daß von Seite der österreichischen Regierung der hiesigen Hindernisse würden in den Weg gelegt werden. Denn in den dem Bürgermeister Hans von

Flachsland bei seiner zweiten Reise nach Mantua mitgegebenen Instructionen heißt es, wenn sich Jrrungen von Seite Desterreichs erhöben, so solle er darauf aufmerksam machen, wie die österreichischen Lande auf beiden Seiten des Rheins gelegen seien und daher eine hohe Schule in Basel für dieselben nüßlicher sei als eine in Freiburg. 7)

So wurde denn am Mittwoch nach Dionysii (10. October) durch Boten und beide Räthe einhellig erkannt, die päbstlichen Freiheiten der hohen Schule halb dankbarlich anzunehmen, die Bulle darüber ausfertigen zu lassen und den Sachen ohne Säumniß weiter zum Besten nachzugehen. 8) Demgemäß wurde unmittelbar darauf am 15. October ein Schreiben an den Pabst gerichtet. Es schildert mit lebendigen Farben die ungeheuere Freude (ingens letitia) mit der man die päbstliche Gnade vernommen habe. Ewig werden der Name und die Wohlthaten Pius II. in der Erinnerung der Nachkommen fortleben. Am Schlusse wird gebeten, den Brief (die Bulle) über das Privilegium ausfertigen und dem Domdecan Joh. Wernher von Flachsland übergeben zu wollen. 9) Gleichzeitig wurde an diesen

7) Item würde üch ouch dheinerlei Irrunge begegnen unseres Herren von Ostereich halb von der Schule wegen zu Freiburg, dazu wißent Ir wol ze reden, dz der herschaft von Osterrich lande uff beden landen des Ryns eyn hohe Schule ze Basel nützer syn, denn, ob sy zu Friburg were, Allerley ursachen halb, als Ir die wol wißent. Vgl. auch Och 8 IV. S. 63.

8) Deffnungsbuch Fol. 91. a. Mercurii post dyonisii. Od 8 IV. S. 54, der Mercurii weggelassen hat, erklärt die „Boten“ richtig als die Mitglieder einer zu diesem Geschäft besonders niedergesetzten Commission, die spätern Deputaten. Vgl. oben S. 15 Anm. 5.

9) Das Concept des Briefs im Missivenbuch. Ich hebe nur eine Stelle daraus hervor: Quo elevatis animis permoti iussimus nomen et beneficencias Sanctitatis vestre nobis impensas annalibus nostris ad eternam memoriam designari, ut omni evo Pii summi pontificis benignitas posterorum aspectibus pateat in erigenda auctore divino apud nos priviligiata generalis studii universitate et ab illorum memoria vestre Sanctitatis gloria exinde consequenda nunquam dilabatur.

ein Brief geschrieben, worin ihm vorerst für seine Bemühungen gedankt und er dann ersucht wird, für die Ausfertigung der Bulle zu sorgen. Zu diesem Zwecke wurde ihm auch durch den Läufer, der die Briefe brachte, Heinrich Hohermut unser Stat Kint" eine Summe Geldes zugestellt. Schließlich aber wird der Decan ersucht, darauf hinzuwirken, daß der Pabst etliche gute Kirchen oder Pfründen, sei es an den beiden Stiften (Domstift und St. Peter) oder sonst im Bisthum oder in Straßburg der Schule incorporiere, „umb dz die sachen desto dapferlicher zu ewiger gedechtniße unseres heiligen vatters, üwer und üweres stammen fürgenommen und beharret werden mögen". 10) Die Universität wird vom Rathe zu einer Ehrensache für das Flachsländische Haus gemacht.

Da die Unkosten der Anstalt die Hauptschwierigkeit ausmachten, war man jezt nämlich bemüht, nach der Uebung jener Zeit, durch die Erwerbung einer Anzahl von Pfründen die Stadt zu erleichtern. In der That konnten die Pfründen, mit denen damals bekanntlich ein allgemein anerkannter und vielfach gerügter Mißbrauch getrieben wurde, nicht leicht würdiger verwendet werden, worauf auch der Nath sehr nachdrücklich hinweist. Auch war man in Basel nicht verlegen, eine sehr stattliche Reihe von solchen Pfründen zusammen zu stellen, die für die Universität könnten angewiesen werden. Es liegen noch zwei nur unbedeutend von einander abweichende Verzeichnisse von mehr als zwanzig Präbenden vor, die man zu diesem Zwecke vorschlug. Sie repräsentirten ein Jahreseinkommen von ungefähr sechzehnhundert Gulden und hätten also für die Kosten der Anstalt auch nach einem ziemlich breit angelegten Maßstabe reichlich genügt. Außer dem Domcapitel und dem Chorherrnstifte zu St. Peter in Basel hatte man dabei noch eine Anzahl Stifte des Bisthums Basel, als St. Ursiz, Colmar, Thann, im Auge, schlug aber außerdem auch noch mehrere in den Bisthümern Constanz, Lausanne und Straßburg vor.")

10) Das Concept des deutschen Briefes, datiert Freitag vor Galli im Missivenbuch. 11) Die beiden Verzeichnisse stehen hinter zwei deutschen Concepten der In

Der Rath beschäftigte sich in mehreren Sizungen mit der Sache. Er berieth sich auch mit den hiesigen Capiteln und zwar mit Erfolg, denn es gelang die Einwilligung des Domstiftes für die Incorporation zweier Canonicate zu gewinnen und des Stiftes zu St. Peter für die Incorporation der Probstei oder zweier Chorherrnstellen und einer Caplanei. Man legte jezt auf die Erwerbung der Pfründen einen großen Nachdruck, ja machte sie geradezu zu einer Bedingung für die Errichtung der Universität, was nach dem vorhererwähnten enthusiastischen Dankbriefe an den Pabst etwas auffallen kann. Am dritten Tage vor Martini war noch einfach beschlossen worden, den Alt

structionen für Hans von Flachsland bei seiner zweiten Reise, wovon später noch die Rede sein wird. Ich theile hier das eine davon mit.

Dis fint die pfrunde, die man begert der Schule zuzeeygnen.

In ecclesia Basiliensi quatuor prebende Canonicales que alias pro graduatis sunt deputate et a sede apostolica ad hoc confirmate preter officium predicature, quarum quelibet valet annis communibus LXXX A. R.

Item prepositura seu due prebende Canonicales et Capellania ad altare beate Marie Magdalene in ecclesia sancti petri Basiliensi, quam habet dominus Marcus tecker, que prebende LX et Capellania similiter LX prepositura vero centum fl. R. important.

Item in ecclesia Constanciensi una prebenda Canonicalis que valet Ç. A. R.

Item in ecclesia sancti Stephani Constanciensi una prebenda que valet LX f. R.

In ecclesia sancti petri iunioris Argentinensi una prebenda que valet II A. R.

In ecclesia sancti Tome Argentinensi una prebenda que valet LXX f. R. In ecclesia sanctorum felicis et Regule prepositure Turicensi una prebenda valet LXXX f. R.

In monasterio Abbatissatus sanctorum felicis et Regule una prebenda que valet LX f. Renenses, Ambe sunt Constanciensis dioc.

In ecclesia collegiata sancte verene in zurziaco Constanciensis dioc. una prebenda que valet L f. R.

Item in ecclesia sancti Mauricii in Zofingen Constanciensis dioc. una prebenda valet LX fl. R.

Item in ecclesia sancti Michaelis in Werdea Constanciensis dioc. una prebenda valet XL fl. R.

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