Archiv für österreichische Geschichte, Volumen94Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1907 |
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... Besitz in Judikarien gegen Ausgang des 13. Jahrhunderts verlor.5 1 Riezler , Gesch . Bayerns 2 , 13 f .; Richter a . a . O. 618 f . 2 Heusler , Der Ursprung der deutschen Stadtverfassung 34 f . 3 Seeliger , Die soziale und politische ...
... Besitz in Judikarien gegen Ausgang des 13. Jahrhunderts verlor.5 1 Riezler , Gesch . Bayerns 2 , 13 f .; Richter a . a . O. 618 f . 2 Heusler , Der Ursprung der deutschen Stadtverfassung 34 f . 3 Seeliger , Die soziale und politische ...
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... besitz im 12. und 13. Jahrhundert noch anerkannt war.5 In der Mark Österreich ist dies sicher noch in weitem Maße der Fall gewesen . Hier im Kolonialland war ja die Besiedelung im wesentlichen auf geschlossenem Großgrundbesitz erfolgt ...
... besitz im 12. und 13. Jahrhundert noch anerkannt war.5 In der Mark Österreich ist dies sicher noch in weitem Maße der Fall gewesen . Hier im Kolonialland war ja die Besiedelung im wesentlichen auf geschlossenem Großgrundbesitz erfolgt ...
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... Besitz der niederen Gerichtsbarkeit gekommen , die übrigen behaupteten sie nur innerhalb der Dachtraufe ihrer Häuser , es ist also da ein Ausgleich unter den Grundherren erfolgt . Jedoch nicht immer . Viel zäher als die niedere Ge ...
... Besitz der niederen Gerichtsbarkeit gekommen , die übrigen behaupteten sie nur innerhalb der Dachtraufe ihrer Häuser , es ist also da ein Ausgleich unter den Grundherren erfolgt . Jedoch nicht immer . Viel zäher als die niedere Ge ...
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... Besitz der Grafschaftsrechte innerhalb ihrer Burgfrieden gelangt sein . Denn auch die Herren von Enn und Salurn sehen wir um diese Zeit im Besitze von patrimonialen Hochgerichten . Die Auflösung der alten Grafschaft Trient in eine ...
... Besitz der Grafschaftsrechte innerhalb ihrer Burgfrieden gelangt sein . Denn auch die Herren von Enn und Salurn sehen wir um diese Zeit im Besitze von patrimonialen Hochgerichten . Die Auflösung der alten Grafschaft Trient in eine ...
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... Besitz einer großen Anzahl einzelner Güter von sehr verschiedener Ausdehnung , die sich massenhaft im süd- östlichen Bayern , etwas spärlicher in den Gebirgsgauen und in Kärnten , vereinzelt bis weit nach Ungarn , Niederösterreich und ...
... Besitz einer großen Anzahl einzelner Güter von sehr verschiedener Ausdehnung , die sich massenhaft im süd- östlichen Bayern , etwas spärlicher in den Gebirgsgauen und in Kärnten , vereinzelt bis weit nach Ungarn , Niederösterreich und ...
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Términos y frases comunes
Albrecht alten Archiv bach Bayern bayrischen berg Besitz Bischof Bistums Blankenberg Boic Bolbeno Breguzzo Burg Burgfrieden Chiemgau Chunrad daher daselbst deutschen Diplom Dominez Domkapitel Donau Dorf Eigenleute erst Exemtion Falkenstein Fasz Fontes Freistadt Friedrich Gastalden Gericht Gerichtsbarkeit Geschichte Grafen Grafschaft Grenzbeschreibung Grenze Griesbach Großen Mühel Grund Güter Hand Haus Heinrich Herren Herzog hinauf Hochstift Passau Hochstifte homines Immunität Innsbruck St.-A Innsbruck St.-A. C. Item Jahre Jahrhunderts Jänner Judikarien Kaiser Kapitels Kärntnermark Kink Kirche Kloster Komitate König Kremsmünster Krummau Land landesfürstlichen Landgericht Landrichter läßt Lehen Leute lich Linz macinata Mark Markgrafen Markt Marsbach Mühle muß Oberösterreichisches Oberösterreichisches Urkundenbuch Ortschaft österr Österreich Otakar Pach Passau Perg Pfarre Prutting Pürnstein quod Rannarigel Rechte Richter Rosenberg Salzburg Scharnstein Schenkung Schlägl Schloß Schweinachgau später Stain Steuergemeinden Steyr Straß Tirol Traun Traungau Trient unsere Untertanen unzt Urbar Urkunde Velden Verona Vogt Vogtei Wachsenberg Wald Wien St.-A Witigonen wohl
Pasajes populares
Página 467 - Friedensexekutionshauptrezeß 1635-1650 (Studien und Darstellungen aus dem Gebiete der Geschichte. Im Auftrage der Görres-Gesellschaft und in Verbindung mit der Redaktion des Historischen Jahrbuchs.
Página 437 - Ideoque discretioni vestre per apostolica scripta mandamus, quatinus partibus convocatis audiatis causam et appellacione remota line debito terminetis, facientes, quod decreveritis per censuram ecclesiasticam, firmiter observari, testes autem, qui fuerint nominati, si se gracia, odio vel timore subtraxerint, per censuram eandem appellacione cessante, cogatis veritati testimonium perhibere. Quod si non omnes hiis exequendis potueritis interesse, duo vestrum ea nichilominus exequantur. Datum Lateran,...
Página 305 - Versuch einer Geschichte der passauischen Herrschaft im oberen Mühlviertel, namentlich des Landgerichtes Velden bis zum Ausgange des Mittelalters, 20.
Página 616 - Galgen vergraben werden solle, mueß der Zichtinger sclbs zu verrichten. Zur klaren Auslegung vorstehender Kundschaft gehört folgende noch ungedruckte Urkunde: 1347, 24. April. Ich Gundakcher vnd ich Berichtold, wir paid prueder von Losenstayn, vnd all vnser Eriben veriechen offenbar [an] dem prief vnd tuen chunt allen den di in sehent oder horent lesen, di nu sind oder hernach chunftig werdent. Daz vns vnser lieber Öcheim Her Ott von Volchenstorf geben hat nach seines vater Hern Albers seligen...
Página 487 - Stirie . . possidebunt et tenebunt usque ad terminos infra scriptos, scilicet a summitate raontis, qui dicitur Semernyk, secundum quod eadem montana pro diversitate locorum adiacentium diversis nominibus nuncupata ab Hungaria in Bawariam protenduntur et in Bawaria terminantur, cursu aquarum versus Muram ab eadem summitate moncium decurrencium terminos distinguente . . .' und nachfolgend: ,ab eadem autem summitate moncium secundum cursum aquarum versus Dannbium fluencium illam porcionem Stirie cum...
Página 213 - Staatsarchiv. 214 stain (vürt) und umb dief pezzert, sprechen wir, swez der von Pazzow recht hat, da sol in Eberhart von Waise bei lazzen beleiben, swes aber der von Waise gen Valchenstain recht hat, da sol er ouch bei beleiben als es baidenthalben von alter ist herchomen.' Es behauptete also der Grundsatz beati possidentes seine Geltung, weshalb auch zu allen Zeiten darauf Gewicht gelegt wurde, sich im ,Posseß
Página 378 - Trieut und aller Schlösser, Dörfer und Länder des Bischofs mit Gewalt, alle Gerichtsbarkeit auszuüben, Hauptleute und Beamte zu setzen, Steuern und andere Umlagen einzunehmen, das Aufgebot zu erlassen und in den Krieg zu führen. • Vgl. Durig, Über die staatsrechtlichen Beziehungen des italienischen Landesteiles von Tirol zu Deutschland und Tirol, Separatabdruck aus dem Jahresberichte der Oberrealschule Innsbruck 1864, 24 f.
Página 583 - Die erste Verleihung des Blutbannes an einen Stadtrichter erfolgte 1495, * die älteste Beschreibung der Markungen des Burgfriedens stammt aus dem 15. Jahrhunderte.* Die Grenzen des städtischen * Oberösterreichisches Urkundenbuch IV, 66, 69. 1 Preuenhueber, 167. 9 Auszug aus dem alten Stadtbuche im Streitakte (S. 586, Anm. 4) Blatt 134
Página 294 - dem Kämpl nach auf bis auf den grossen Dräperg, darnach über auf das Khriegort . . . volgund auch für den Ruebmair über auf den Paurnperg, von dem Paurnperg über in den Rottenpach, von demselben Rottenpach über in die Praitenhaid, von der Praitenhaid ab an den Tottenman, von dem Tottenman ab, da der Kamp entspringt, bis wider an die Lehelmül an des Fruewirts wuer, da sich dann das landgericht angefangen.