Imágenes de páginas
PDF
EPUB

jussu domini abbatis fecit einen Narren, foramina scilicet per asserem, in quem conjiciuntur globuli. medium qui tenuerit, omnia perdit.

Die Leidenschaft des Spiels erkannte man im Mittelalter für ebenso verderblich wie heutzutage. Unter den merkwürdigen Belegen, wie sich Spieler, welche ihre Leidenschaft unterdrücken wollten, freire willig den härtesten Strafen unterwarsen, mag folgender Urkundenauszug zum Beweise dienen.

Jacobus dictus Morassius de Utino obligat se Weciglio domini Valantini de Varmo de non ludendo ad talos, neć partem ludi taxillorum tenere pro denariis, nec pro vino hinc ad quinque annos; et si contrafaceret, dictus Weciglius habeat potestatem amputandi sibi unam manum et unum oculum frangendi, quin teneatur alicui signoriae respondere de praedictis. 1299. Mart. 7. Arch. f. österr. Gesch. 26, 296.

In ähnlicher Weise strebte man auch der Trinksucht zu steuern, wie folgendes Regest beweist:

Nicolaus Jacobi Sclavi de Glemona promittit non bibere in taberna usque ad primam dominicam carnisprivii, sub obligatione duarum marcharum Aquilejensis monetae, et amputatione unius digiti non tam manus quam pedis. 1296. 16. Julii. Arch. f. österr. Gesch. 26, 275.

10. Wallfarten nach Jerusalem.

In der Ordnung über die Scheffenwahl zu Meß von 1179 schrieb der Bischof Bertram vor, daß der gewälte Scheffenmeister nur dann die Wahl ablehnen durfte, wenn er vorher eine Wallfart nach Jeru= salem gelobt hatte (nisi ipsum peregrinationis Jerosolimitane signum prius accepisse constiterit. Calmet hist. de Lorraine 2, pr p. ccclxxx). Diesen Gelübden der Privatleute kam man auch bei uns durch Stiftungen zu Hülfe, wodurch die Pilger nach Jerusalem auf ihrem Wege unterstützt wurden. Beispiele von 1283 und 85 stehen in Baur's rheinhess. Urk.B. S. 354. 375.

11. Begräbnisse.

Schon im 4. Jahrh. war es Sitte bei den Christen, an den Gräbern der Märtyrer in den Kirchen Kerzen anzuzünden. Hieron. epist. 109, 1. Dieser Gebrauch ist durch das ganze Mittelalter bis jetzt beibehalten worden, daher so viele Stiftungen von Kerzen an den Wtären und Standbildern der Heiligen vorkommen. Guden. cod. 5, 39. Bereits Augustin. de morib. eccl. 1, 75 bemerkt die Sitte, nach der Beerdigung den Theilnehmern ein Essen zu geben, was auch oft im Mittelalter erwähnt wird.

12. Kinderleben.

Die Kindersprache wird von den alten Kirchenschriftstellern mehrmals angeführt. Origenis homil. 18, 6. Chrysost. in ps. 6, 1. Augustin. in evang. Joh. 1, 7 §. 23. Der Kinderglauben, daß die Kinder aus einem Brunnen kommen, rührt vielleicht von der alten Meinung her, daß Gott die Seelen der Neugebornen aus einer Quelle schicke. Augustin. ep. 166, 11. 12. Alte Gebräuche mit Taufwasser führt Chrysost. de bapt. Chr. 2 an, und die Spiele der Kinder, die im Sande Figuren machen, Gregor, Naz. orat. 16 p. 251.

In der Rechnung der Stadt Durlach von 1551 kommt vor: den tochtern und jungen knaben nach altem bruch uff den eschertag geschenckt 1 gulden (2 fl. 36 kr.). Die Sitte, Ostereier im Garten zu verstecken und die Kinder sie suchen zu lassen, erwähnt der Abt Jakob von Schuttern in seinem Tagbuch zum 16. Apr. 1691: infantibus huiatibus do paschalia ova in horto abscondita.

13. Fahrende Leute.

Im Gefolge der Fürsten auf ihren Reisen waren nicht nur Musikanten, besonders Trompeter, sondern auch Gaukler oder fahrende Leute, welche wie jene von den Städten, in welche die Fürsten kamen, beschenkt wurden, wie folgende Auszüge aus einer Konstanzer Stadtrechnung beweisen:

1443, Gråf Ludwigs von Wirtenberg farenden luten zwen guldin (6 fl. 16 kr.) zu erung. hies ain raut. Item mins heren des margraven spillutten von Nidernbaden zwen guldin zů erung. Gråf Ülrichs von Wirtenberg varenden lutten 2 guldin zů erung. U'nsers heren des kings varenden litten 1 guldin zu erung. Herzog Al= brecht von Munchen varenden lutten 2 guldin zů erung. Ein Rupertus joculator regis wird 1189 erwähnt. Mon. boic. 6, 502. Diese Leute nannte man später Hofnarren.

Mone.

Ueber die Bierbrauerei am Oberrhein

vom 8. bis 17. Jahrhundert.

In den Ländern am Oberrhein war von alter Zeit her ein ausgebreiteter Weinbau und Weinhandel, aber dennoch blieb das Bier nothwendig, weil in manchen Landstrichen der Rebenbau nicht vortheilhaft und der Wein durch die mangelhaften Verkehrsmittel theuer war. Da man weit mehr urkundliche Nachrichten über den Wein als über das Bier hat, so erkennt man zunächst daraus, daß in früherer Zeit mit Bier kein Handel getrieben wurde, womit auch zusammen hängt, daß die Bierbrauerei als Gewerbe am Oberrhein erst seit den letzten zwei- bis dreihundert Jahren von Bedeutung wurde, während sie vorher als Hausbrauerei auf den eigenen Bedarf der Familien beschränkt blieb. Man hat daher bei uns zu untersuchen, ob und wo im Mittelalter die Hausbrauerei betrieben wurde, denn diese war in unsern Gegenden der Anfang des Gewerbes. Darüber gibt es aber viele und schäßbare Zeugnisse, welche beweisen, daß die Kunst der Bierbrauerei bis auf die ältesten Ansiedler am Oberrhein zurückgeht, weil die Brauerei mit der Güterorganisation wesentlich verbunden erscheint, die ebenfalls vor der teutschen Eroberung einges richtet und festgesetzt wurde.

Um die Gründe für diese Behauptung darzulegen, ist es nöthig, in die Güterwirthschaft großer und alter Klöster näher einzugehen, so weit es die Brauerei betrifft. Darüber geben schon die Grundbücher des Klosters Weißenburg vollständige Auskunft, wenn wir sie gleichwol nur aus der Niederschrift des Abtes Edellin (von 1262 bis 1292) besiken, der sie aber aus älteren Quellen geschöpft hat, was man schon daran merkt, daß er mehrere Orte zweimal mit verschiedenen Leistungen anführt, was auf verschiedene Zeiten und Aufzeichnungen zurück weist.

Diese Güterwirthschaft war so eingerichtet: in entfernten Orten, wo das Kloster viel Grundeigenthum hatte, wurde dies in Sal- und Lehengut getheilt, und gewönlich war es schon mit dieser Abtheilung an das Kloster durch Schenkung, Kauf oder Tausch gekommen. Das Salgut baute das Kloster selbst und machte daraus ein Hofgut, wel=

Zeitschrift. XIV,

9

ches man gewönlich Fronhof, d. i. Herrenhof nannte, das übrige Grundeigenthum gab es in geschlossenen Gütern als Huben an Erbpächter, welche man Hübner nannte. Diese Hübner gaben für ihr Lehengut in der Regel keinen Geldzins, sondern leisteten dafür Dienste und lieferten Naturalien oder Producte in den Herrenhof. Darunter war auch Malz und Bier, was ich näher angeben muß.

Gehörten zum Fronhofe mehrere Hübner, so mußten sie ihre Bierlieferung nach einer bestimmten Reihenfolge bereiten, per ordinem parare, wie es in den Urkunden heißt, was voraussetzt, daß jeder Hübner selbst das nöthige Braugeschirr hatte, weil er nicht nur für den Herrenhof, sondern auch für seine Familie Bier brauchte. Diese Reihenfolge wird in folgenden Orten des linken Rheinufers erwähnt zu Klingen, Leinsweiler, Pforz, Ungstein, Weinsheim; diesseits zu Landshausen und Nenningen 1.

Ein Theil der Hübner hatte nur Malz (bracium) zu bereiten und abzuliefern. Man muß dabei voraussehen, daß es in gedörrtem Zustande geschah, sonst wäre es verdorben, daß also jeder Hübner, der eine Malzlieferung zu machen hatte, auch eine Malzdarre besaß. Außer obigen Orten kommt die Malzlieferung vor auf dem linken Ufer zu Mundenheim, Insheim, Otterstadt, Oggersheim, Grünstadt, Wachenheim, Freinsheim, Geroldsheim, Gummersheim, Dannstadt, Böhl und Kukenhausen. Auf dem rechten zu Derdingen 2. Dabei ist zu bemerken, daß unter diesen und obigen Dörfern mehrere bedeutende Weinorte sind. Von Lambsheim wird ein bestimmtes Maß der Leistung angeführt: quisque debet semel de brace 10 modios ad cervisam parare; also das Bier nicht vollständig brauen 3.

Ein anderer Theil der Hübner mußte Bier brauen (cervisam parare), entweder nach der Reihe wie in Ungstein und Weinolsheim, oder ohne diese Bestimmung. Es läßt sich nicht sagen, ob die Hübner im Fronhof brauten oder in ihren Häusern, daß sie jedoch darin die Einrichtung zum Brauen hatten, beweist unten die Bierlieferung. Zum Bierbrauen waren jenseits verpflichtet die Hübner zu Hasloch, Oggersheim, Lambsheim, Liedersheimer Hof, Westhofen, Mettenheim; diesseits Au am Rhein und Derdingen. Von Unteröwisheim heißt es: semel in anno cervisam parare 4.

Endlich gab es auch Hübner, die Bier in den Fronhof liefern mußten, welches nach Seideln (situli) gemessen wurde, deren Anzal von 15 bis 44 stieg. Auf dem rechten Ufer gaben zu Bruchsal 5 Huben 20 Seidel Bier, nach einer andern Notiz 15, Unteröwisheim ebensoviel, Zaisenhausen von 19 Huben jede 20 Seidel, Ettlingen gleichviel, Liedolsheim auch, Größingen 44, Rexingen 20, Glattbach 155. Jenseits Edesheim 20. Solche Huben nannte man auch Bierhuben, und es scheint, daß jede durchschnittlich 20 Seidel gab, schwächere 15.

Aus diesen Beweisen geht hervor: 1) daß die Bierbrauerei in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. in jenen Gegenden des Oberrheins bei dem Landvolk allgemein verbreitet war; 2) daß sich fast jede größere Haushaltung ihr nöthiges Bier selber machte; 3) daß in den Weinorten ebenfalls Bier getrunken wurde; 4) daß die Kunst des Hausbrauens allen Bauern bekannt war; 5) daß die Bierbrauerei am Oberrhein eine sehr alte häusliche Beschäftigung sein muß, welche vor und nach der Einführung des Weinbaues in Uebung war und blieb.

In gleicher Art wie zu Weißenburg war auch die Güterwirthschaft des Klosters Lorsch eingerichtet. In entfernten Orten wurde einer oder mehrere Mansus in den Selbstbau genommen und die kleineren Güter als Huben an Erblehenbauern gegeben, gegen bestimmte Zinse und Dienste, unter welchen Leistungen auch Bier vorkommt. Die Aufzeichnung dieser Güterstatistik ist aber um 200 Jahre älter als die Weißenburger, denn sie fällt in die Mitte des 11. Jahrh., ist daher ein früherer Beweis für die Bierbrauerei auf dem Lande. Die Dörfer, auf welche sich das Verzeichniß erstreckt, liegen fast alle auf dem rechten Rheinufer in dem nördlichen Theile von Baden und Wir= tenberg und nur wenige im Breisgau.

Auf diesen Huben lagen zweierlei Bierabgaben: 1) Malz, 2) gebrautes Bier. Das Malz hatte ein bestimmtes Maß, plenum malz und dimidium malz, es wird aber nicht gesagt, wie viel zu jedem gehörte, und kommt nicht oft vor. Es wurde von Hofstät= ten (areae) und Mühlen gegeben, und zwar gab eine Hofraite zu Michelfeld und jede Mühle zu Eschelbach volles Malz, die andern Hofraiten an beiden Orten nur halbes. Von Nierstein heißt es: facit moaticum et bracem 6.

Die Bierlieferung hatte ebenfalls ein bestimmtes Maß. Die Lorscher Huben im Breisgau zu Buchheim, Neuershausen und Biengen gaben jede 12 Seitel (situlae) Bier, so auch zu Elsenheim; im Unterland aber war es Regel, daß jede hörige Hube (huba servilis) 15 Seitel Bier (situlae de cervisa) an den Haupthof liefern mußte. So zu Mannheim, Walstadt, Ilvesheim, Seckenheim, Schwezingen, Handschuchsheim, Schwabenheim, Philippsburg, Lohrbach, Gundelsheim a. N., Eisisheim, Weilheim, Hirschlanden, Dornstetten, Lienzingen; und in den ausgegangenen Dörfern Klopheim, Butresheim,

« AnteriorContinuar »