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Straße, die von Almenshofen ausgieng und südwärts wahrscheinlich bis an die Klinge der Breg reichte, wo die Ruinen des römischen Gebäudes entdeckt wurden, welche durch die Vorsorge des verstorbenen Fürsten Karl Egon von Fürstenberg noch jezt erhalten sind. Almensdorf ist durch aufgefundene Münzen als eine römische Stätte erwiesen. Volkersweiler (alt Volkenswiler) im Amt Stockach. 1341. hertweg. Thennebach. Güterbuch. Allensbach. Eine jezt eingegangene Straßenstrecke neben der Landstraße nach Konstanz heißt noch die Hochstraße. Unterstenweiler (alt Nidrostenwyler) im Amt Salem, die egerde an der herstrauß. Zinsb. von Salem 1449. f. 3. Wird auch herrstraß genannt. Ahausen im Amt Meersburg. acker uff dem hochstraß. 1449. Das. fol. 13.

6. In Wirtenberg.

Auf einer gezeichneten Geleitskarte des 16. Jahrh. im Karlsruher Archiv geht von Jartfeld aus eine Hochstraße“ auf der Höhe zwischen den Flüssen Kocher und Jart in ziemlich grader Richtung durch den Harthäuser Wald, welches ohne Zweifel der Hertweg ist, der bei Jartfeld urkundlich erwähnt wird (Bd. 10, 204). Er geht von Jartfeld nach dem Dörfchen Kreßach und scheidet hie und da die Gemarkungen wie auch die Landesgränzen zwischen Baden und Wirtenberg. Bei Gock (röm. Gränzwall. Stuttg. 1847. S. 191 flg., 249) fehlen darüber sowol urkundliche Angaben, als auch örtliche Nachweise, auf der römischen Generalkarte über Wirtenberg von Paulus ist diese Straße aber als Heerweg eingezeichnet. Sie war die Verbindung zwischen Wimpfen und Jarthausen. Bochingen im D.A. Oberndorf. herstraß und schalmenacker. Urbar v. S. Blasien von 1507. Obereisisheim, O.A. Heilbronn. In einer Urk. v. 1590 werden Wiesen und Krautgärten in der gemeinen Herckhgaßen angeführt.

Die vielen hundert urkundlichen Angaben über römische Straßen am Oberrhein haben sich durch die Untersuchung des Bodens bewahrheitet, besonders im Elsaß und in Wirtenberg, wo man den Zusammenhang der römischen Straßen erforscht hat. Das römische Straßennet, welches über den Oberrhein verbreitet war, entspricht der Menge jener urkundlichen Angaben, und so ergänzen sich gegenseitig die schriftlichen Beweise und die Spuren auf dem Boden.

Ich füge noch einige Belege über Niederlassungen und Begräbnißplätze bei.

Zu Winden bei Baden kommt 1446 eine schelmen matte vor. In der Gemarkung zu Hugsweier bei Lahr wird 1367 eine Feldgegend ze steinmúrc genannt. Zinsb. f. 4. zúhet uff die strasse ze steinmúre. S. 15. Es wird auch dort eine schelmengasse erwähnt. S. 17. Schelmenhelde zu Hüffenhard. 1384. Zu Obrigheim am Neckar wird im 15. Jahrh. ein Schelmengrund angeführt. Zu Au bei Freiburg wird 1344 der schalme acker an Wittenegge (also gegen Wittnau zu) erwähnt, auch der heidige oder heidenacker. Günthersth. Güt. B. f. 73. Der schalmenacker lag am kilchweg. Thalhausen im Amt Freiburg. ze húnen grebern. 1344. Günthersth. G. B. f. 48. Zu Krozingen wird 1344 der scharton acker angeführt. Neibsheim bei Bretten 1560. Schel

menberg. Es waren Weingärten dort. Münzesheim 1537. Schelmenacker in der Zelg Hau. Mühlhausen bei Pforzheim. 1568. der schelmen acer am Rider Weg.

Die Begräbnißpläße waren dem Privatbesitz entzogen, mochten sie gemeinschaftlich (gewissermaßen öffentlich) sein oder vereinzelt (loca sacra oder religiosa), woraus sich erklärt, daß sie nach dem Zerfall der Monumente ungebaut verwilderten und daher unter den Namen Schelmenwald oder segerden vorkommen.

S. oben S. 47. Sepulcra nostri dominii non sunt. L. 1 D. 8, 5. Sacrae res et religiosae et sanctae in nullius bonis sunt. L. 6 §. 2. D. 1, 8. Ueber diese Unterschiede s. L. 6 §. 3. 4 und L. 8. 9. ibid. Possessionem amittimus, si mortuum in eum locum intulimus, quem possidebamus; namque locum religiosum aut sacrum non possumus possidere, etsi contemnamus religionem. L. 30. §. 1. D. 41, 2.

Auch diese Belege bestätigen meine Beobachtung (bad. Urgesch. 1, 218), daß die Schelmenäcker u. dgl. meistens an solchen Orten erwähnt werden, bei welchen römische Heerstraßen vorkommen, woraus sich ergibt, daß man unter diesen Begräbnißplätzen in den meisten Fällen auch römische Gräber zu verstehen hat.

Römische Niederlassungen kommen auch unter dem Namen Thal vor, wie oben bei Großzeicholzheim das Wilchenthal (vallis Gallorum), und das Welschthal bei Wilferdingen, wo ein römischer Denkstein gefunden wurde (s. m. bad. Urgesch. 2, 152). In dem Berain v. Dangstetten im Amt Waldshut von 1565 wird eine Zelg Au genannt, worin das Haidenthal lag.

3. Römische Straßenkarten.

Wenn man früher nur darauf bedacht war, die großen römischen Heerstraßen nachzuweisen, so hat man diese Forschungen jezt ausgedehnt, und besonders in den neuesten Arbeiten über den Oberrhein zur Römerzeit auch die Vicinalwege untersucht, wodurch unsere Detailkenntniß der römischen Niederlassungen bedeutend vermehrt wird. Ich führe darüber folgende Schriften an:

Für das Elsaß überhaupt ist folgende Schrift erschienen: L'Alsace Romaine. Études archéologiques avec deux cartes, par A. Coste. Mulhouse

1859. 8.

Für das Unterelsaß hat Oberst v. Morlet die römischen Straßenzüge im 2. und 4. Bande des Bulletin de la société pour la conservation des monuments historiques d'Alsace (Strasbourg 1861. 8.) untersucht und diese Forschungen in einer besondern Schrift herausgegeben: Notice sur les voies

romaines du départément du Bas-Rhin, par le colonel de Morlet. Strasb. 1861. 71 S. 8.

Für den Untermain ist eine römische Straßen- und Monumentenkarte beigegeben der Geschichte der Provinz Hanau und der untern Maingegend v. Karl Arnd." Hanau 1858. 8.

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Für Wirtenberg hat Paulus eine römische Straßenkarte in 4 großen Blättern herausgegeben : Generalkarte von Württemberg mit archäologischer Darstellung der römischen und altgermanischen Ueberreste, von Finanzassessor Paulus. Stuttgart 1859.

Die neueste Literatur über die Untersuchung der Römerstraßen in Baiern und Desterreich muß ich übergehen, da sie nicht zu dem Umfang dieser Zeitschrift gehört. Auch in jenen Ländern, besonders in Baiern, haben sich viele Forscher mit diesem Gegenstande beschäftigt.

Coste hat mit Hülfe der Feldnamen, welche römische Straßen und Plätze verrathen, viele römische Spuren in dem Bezirk Schlettstadt nachgewiesen, aus welchen sich ein altes Straßenneß darstellen läßt. Die Staatsbehörde forderte nämlich die Gemeinden auf, die darauf bezüglichen Feldnamen ihrer Gemarkungen anzugeben, und es zeigte sich eine überraschende Menge solcher Benennungen, welche die urkundlichen Angaben vielfach ergänzen und den örtlichen Untersuchungen zur Grundlage dienen. Darnach hat Coste die Straßenzüge erforscht und Nachgrabungen angestellt, nach welchen er behauptet, daß man das römische Argentovaria nicht wie bisher in Horburg annehmen dürfe, sondern daß es bei Heidolsheim zwischen Schlettstadt und Markolsheim gelegen war, wo sich auch wirklich noch Strecken mit Trümmern vorfinden. Dagegen ist jedoch zu bedenken, daß die Ausgrabungen und Fundstücke bei Horburg unläugbar ciner römischen Stadt angehören, was von Heidolsheim nicht erwiesen ist.

Die römischen Gesetzstellen reden nur von den großen Militärstraßen, Morlet nimmt aber zwei Klassen derselben an, grandes voies militaires und voies militaires secondaires (Bulletin 4, 60 flg.), diese verbanden die strategischen Punkte und sind nach den römischen Kriegsregeln angelegt. Es ist nicht zu zweifeln, daß diese beiden Klassen der Heerstraßen bestanden, aber der militärische Gebrauch der leztern war nach dem Terrain und den Zeiten verschieden. Morlet glaubt, daß die zweite Klasse zur Deckung der ersten bestimmt war, so die Straße, die längs dem Kochersberg hinabzog, zur Deckung der Heerstraße von Straßburg nach Elsaßzabern. Da jedoch die Vogesen schon längst in der Gewalt der Römer waren, also vom Westen keine Gefahr drohte, so scheint diese militärische Parallelstraße eher dazu gedient zu haben, ein Heer auf seinem Marsche zu verthei

len. Dagegen konnte die Straße am Rheinufer hinab im vierten Jahrhundert wol die Bestimmung haben, die große Hauptstraße in der Mitte zu decken. Eine besondere Klasse römischer Wege stellt Morlet in den Handelsstraßen auf (Bulletin p. 47. 63), welche das Rheinthal mit dem innern Gallien verbanden, die gewönlich als Thalstraßen den Bächen entlang zogen und durch Forts und Wachtposten gedeckt waren. Die Vicinalwege behandelt er hauptsächlich in Bezug auf die drei Städte Straßburg, Brumat und Selz (S. 67), von welchen sie wie Nadien eines Mittelpunkts ausgehen. Daneben muß man auch die Verbindungswege der Dörfer unter einander beachten, wozu die urkundlichen Benennungen solcher Wege brauchbare Zeugnisse liefern.

Die Generalkarte von Paulus enthält über die römischen Alterthümer in Wirtenberg folgende Angaben: den Zug des römischen Gränzwalles, die römischen Niederlassungen nach drei Abtheilungen (große Orte, kleinere und Höfe), ferner sind die Orte bezeichnet, die auf römische Stätten gebaut wurden, sodann die römischen Wachtposten, die Fundorte römischer Denkmäler und Gräber. Die Straßen sind nach vier Arten angezeigt, Consularstraßen, gewönliche Heerstraßen, Handelswege und vermuthliche Nömerwege.

Man ersicht aus dieser Karte, daß ein sehr großer Theil der jezigen Ortschaften an römischen Straßen, in der Nähe römischer Ansiedlungen oder auch auf dem Areal römischer Wohnplätze liegt. Die jezige Bewohnung hat also die Niederlassungen der römischen Zeit großentheils beibehalten. Es wäre wünschenswerth, dies in be= stimmten Zalen nachweisen zu können, d. h. abzuzälen, wie viele der jezigen Orte auf oder an römischen Stätten liegen und diese Anzal mit der Zal der wirtenbergischen Ortschaften überhaupt zu vergleichen, um das Mengeverhältniß der römischen und jezigen Wohnsize in bestimmter Größe angeben zu können.

Die Resultate, welche sich aus dieser römischen Straßenkarte ergeben, gelten auch für Baden und einen Theil von Hessen und Nassau, und sind folgende:

1) Das jezige Wirtenberg innerhalb dem Gränzwalle war zur Zeit der römischen Herrschaft am Oberrhein vollständig bewohnt und kolonisirt. Daraus folgt, daß eine so bedeutende Bevölkerung nicht spurlos verschwunden sein kann, sondern daß sie nach dem Verluste ihrer Sprache und Nationalität mit den teutschen Eroberern zu einem Volke verschmolzen ist. Die Spuren der alten Einwohner

müssen sich noch zeigen in dem Charakter der Mundart, in der körperlichen Beschaffenheit und in der Lebensart des jetzigen Volles.

2) Nicht alle römischen Orte wurden bei der teutschen Eroberung zerstört, sondern nur diejenigen, neben welche man die späteren Orte gebaut hat. Die andern, die stehen blieben, wurden allmälich nach Bedürfniß umgebaut und verloren ihr römisches Ansehen durch spä= tere Ereignisse wie Brand, Erweiterung u. dgl.

3) Die teutschen Eroberer haben sich in die schon vorhandene römische Provinzial-Haushaltung und Organisation als die neuen Herren hinein gesezt und dieselben nach ihren Bedürfnissen fortgeführt, also germanisirt. Eine Ausrottung der früheren Einrichtungen mit Stumpf und Stiel hat nicht stattgefunden, sondern eine Um bildung derselben nach der Nationalität der Sieger.

4) Die teutschen Namen der Wohnorte am Oberrhein sind nicht maßgebend für das Alter oder den Ursprung derselben, da die römischen Straßen in Wirtenberg auf viele Orte gehen, die jezt teutsche Namen haben. Es ist eine bekannte Thatsache, daß in älterer Zeit die Ortsnamen nach den Herren oder Besitzern gewechselt haben; es sind daher theils rein teutsche, theils germanisirte Ortsnamen an die Stelle der alten getreten und diese dadurch entweder ganz verloren oder nach unserer Sprache umgebildet worden.

In diesen Resultaten liegen die Grundzüge der Anfänge oberrheinischer Landesgeschichte, die eine reichhaltige wissenschaftliche Entwicklung in sich fassen. Aus dieser lebendigen Ueberlieferung erklärt sich, um nur eines anzuführen, die Fortdauer so mancher römischer Sitten, Gebräuche und Einrichtungen ganz natürlich, denn sie war die nothwendige Folge des Zusammenlebens zweier Völker. Durch die Notizen der Klassiker allein kann man nicht zu diesen Resultaten. kommen; denn sie können darüber keine Auskunft geben, weil sich ihre Nachrichten auf solche örtliche und sociale Einzelheiten nicht erstrecken; es ist daher richtiger, wenn man nach dergleichen Ergebnissen die Stellen der Klassiker prüft.

II. Römische Kriegsbauten am Oberrhein.

Zur Bestätigung dessen, was Bd. 10, 388 gesagt ist, mache ich auf folgendes Werk aufmerksam: Geschichte der Militär-Architektur in Deutschland, mit Berücksichtigung der Nachbarländer, von der Nömerherrschaft bis zu den Kreuzzügen. Nach Denkmälern und Urkunden von G. H. Krieg v. Hochfelden. Stuttgart 1859. 8. Darin sind die römischen Kriegsbauten nachgewiesen zu Straßburg

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