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seiner früheren Bahn geblieben wäre; denn die Sprachforschung ist ein schlüpfriges Feld, auf dem mancher schon ausgeglitten, und mit einfachem Sammeln ist es da nicht gethan.

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So bietet uns der Verfasser in der ersten Abteilung 500 Worte, die den lothringischen Mundarten eigentümlich sein sollen, und doch ist reichlich mehr als die Hälfte in anderen deutschen Mundarten auch anzutreffen, teils in derselben Form, teils nur wenig verändert. Da es zu weitläufig wäre, vieles hier anzuführen, will ich mich nur mit einigen wenigen Beispielen begnügen. Baden = helfen, nützen kommt in ganz Nieder- und Mitteldeutschland vor. Backen = Wangen ist allgemein deutsch; bambeln nd. bammeln, hd. baumeln. Batsch = Patsche. Blank ist allgemein, ebenso findet sich Bless Kuh mit weissem Fleck auf der Stirne überall. Buchs in jedem Dialekt vor. Dippen mäuser. Friesle = nd. Krümmel, hd. Krume. Grusig grausig. Imm hd. Imme. Mutzen ist wohl weniger ein Wamms, als die gute deutsche Mütze. Sich lumpen lassen heisst wohl weniger sich als einen Feigling hinstellen lassen, als sich als Lump zeigen. Die Worte Dalkes und schofel sind Judendeutsch; Sikret, stellasch und veiletter stammen aus dem Französischen und gehören daher in die zweite Abteilung.

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Hose, Beinkleid ist nd. Buckel Rücken kommt nd. Düppen. Duppmieser ist verdreht aus Duckhd. Frieseln. Gerimpel = Gerümpel. Grätz Krätze; Grimmel

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In dieser finden sich unter den wälschen Brocken anderseits manche, die entweder nicht wälsch oder aber nicht auf dem Wege des Französischen in die lothringische Mundart eingedrungen sind. Zu ersteren gehören z. B. der Ausruf Hä, säwern (seiwern), Rapp für Reibeisen, und wannen = Futter reinigen, ferner babble pappeln, schwätzen. Gälätt, Goldammer hat mit dem französischen gelinotte wohl kaum etwas zu thun, sondern ist das gleiche Wort mit dem nd. Gällert (hochdeutsch in einigen Gegenden Gelbgänschen). Zu der zweiten Klasse ist u. a. zu rechnen Kamp, ein uraltes deutsches Lehnwort. Maläschten ist wohl verdreht aus Molästen, also lateinisch, Kumplet ist aus der Kirchensprache übernommen. Andere Worte, wie Adress, Azdek, Depesch, Fawrik, Kusin, Kolik, Mod, Sos, Schandarm, Torte, Dokter sind so allgemeine Lehnworte, dass sie wohl kaum mehr als Eigentümlichkeiten der lothringischen Mundart bezeichnet werden können.

Was schliesslich die Merkwürdigkeiten der lothringischen Mundart angeht, deren der Verfasser 25 anführt, so habe ich unter ihnen leider nichts gefunden, was wirklich Lothringen ausschliesslich eigen wäre, sondern es sind lauter alte Bekannte, wie sie ein jeder Dialekt aufweist, und die sich leicht erklären lassen durch die Lautverschiebung, durch das Bestreben des Volkes die Doppellaute in einfache Vokale zu verwandeln, u. a. wenn der Verfasser unter No. 12 sagt, dass >au sich zuweilen bei der Mehrzahlbildung in »i« verwandelt, so würde wohl besser zu sagen sein in >ü<, das nach »i« überwiegt. >Auf deckt sich wohl auch im Lothringischen nicht genau mit >nach, sondern der Ausdruck »ich geh' uff Metz besagt wohl mehr »ich gehe auf Metz zu, gen Metz«. In der Redensart >an de Stross boue, ist >de< eben der vierte Fall, und die Meinung des Verfassers, dass man den vierten Fall nicht hörte, ist wohl nicht ganz richtig. Als völlig falsch muss ich aber die 16. Regel bezeichnen, dass ein Zeitwort (!) zum weiblichen Dingwort erhoben werden könne durch die Endung »sch«. Diese Endung ist die überall im Niederdeutschen und Fränkischen vorkommende »sche«, die aber nicht an das Zeitwort, sondern an das männliche Dingwort gehängt

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wird: der Schaffer die Schaffersch; der Fullenzer die Fullenzersch; der Wäscher die Wäschersch u. s. w.

Die letzten Ausführungen sollen nun durchaus nicht den Wert des Lerondschen Buches herabsetzen; trotz manchem Fehlerhaften bleibt noch soviel Wissenswertes in dem Büchlein, dass es wohl Beachtung bei allen verdient, die sich mit dem Sprachschatze des lothringischen Volkes bekannt machen wollen, und wir können dem Verfasser nur wünschen, dass er in seinem Eifer, Deutsch-Lothringen in seinen Eigentümlichkeiten immer mehr zu erforschen, nicht erlahmen möge. Grimme.

Ortsnamen aus dem Kreise Zabern. Unter diesem Titel erschien in den Nummern 12-18 der els.-lothr. Lehrerzeitung, Jahrg. 1897, eine Reihe von Betrachtungen historischer Natur auf toponymischer Grundlage von A. Fuchs. Es ist dieses eine Arbeit, welche die Beachtung der Geschichtsfreunde verdient.

Zunächst versucht der Verfasser eine Anzahl von Ortsnamen auf Grund der alten urkundlichen Formen zu erklären.

Es zeigt sich dabei, dass auch hier eine grosse Anzahl von Ortsnamen auf Personennamen, meist germanische, manchmal auch prägermanische, zurückzuführen ist.

Auch hier, wie anderwärts, drängt sich aber auch die Annahme auf, dass Korruption der Formen, sei es in der Original-Urkunde, sei es im Abdruck in Sammelwerken u. dergl., die Untersuchung erschwert.

So, wenn Dehlingen 737 Diluquifiaga heissen soll, frägt man sich, ob hier nicht >finga statt »fiaga‹ stehen soll? Die Annahme des Verfassers, es liege eine gallo-römische Gründung vor, verlöre damit die Unterlage.

Auch wegen Adamsweiler möchten wir dem Verfasser unbedingt nur darin zustimmen, dass der Name mit Adam nichts zu thun hat. Ist Adaimareia villa 777 auf unsern Ort zu beziehen, so wäre wohl an Ademar, Hademar, nicht aber an einen gallo-römischen Namen zu denken; andernfalls ist kein Grund, Adelmann als den Personennamen abzuweisen, nach dem der Ort genannt wurde. Uebrigens scheint der Verfasser deskriptiven Ursprung der Ortsnamen sogar in Fällen zu vermuten, wo wohl sicher auch Personennamen zu Grunde liegen.

Schweinheim, 827 Svenheim, deutet doch sicher auf den germanischen Personennamen Sven hin; Schwebweiler, Svabes vilare 827 auf Svabo, Silzheim dürfte wie Siegolsheim (im Volksmunde Seglse) auf Sigilo oder einen ähnlichen Namen deuten, nicht auf Sülze; auch Bokenheim scheint nichts mit Buchen zu thun zu haben, sondern auf einen germanischen Personennamen zurückzudeuten. (Vgl. den gleichnamigen Ort bei Frankfurt.)

Der Verfasser verwertet dann das gefundene Namensmaterial, das unbeschadet der wenigen Ausstellungen uns recht lehrreich scheint, für seine historischen, enger: siedlungsgeschichtlichen Betrachtungen.

Dabei vermeidet er wenigstens den Fehler, dem noch neuere, ja neueste Autoren verfallen, derartigen Fragen mit rein philologischen Erörterungen zu Leibe gehen zu wollen. Als ob die Linguistik, so hoch nan sie auch immer stellen muss, geeignet wäre, Dinge zu beleuchten, bei denen es auf soziale, wirtschaftliche, politische Verhältnisse wesentlich ankam.

Wie sollte z. B. die Philologie allein die Frage lösen, ob der Sigo, Varno, Walter pp., nach dem ein Ort benannt ist, ein Germane oder ein Romane mit germanischem Namen war?

Der Verfasser nun stellt sich, gestützt auf toponymische Betrachtungen und in Anlehnung an die von ihm mehrfach angezogene Schrift Schibers: »Ueber die fränkischen und alemannischen Siedlungen in Gallien, die Germanisierung des Elsasses so vor, dass er auf die Mediomatriker die germanischen Tribocker, die alemannische Volkssiedlung folgen lässt, der er, gewiss mit Recht, die Hauptgrundlage der germanischen Ortsbezeichnung des Elsasses im Grossen und Ganzen zuschreibt.

Freilich, dass Rhein und Ill germanische Benennungen sind, werden wir dem Herrn Verfasser zunächst noch nicht glauben.

Ebensowenig scheint glaubhaft, dass irgend welche germanische Lokalnamen auf die Tribocker oder andere germanische Stämme, die vor Cäsar schon im Lande waren, zurückzuführen sind, es müssten denn Berg- und Flussnamen sein, die sich bekanntlich besonders hartnäckig erhalten, da unsere Flüsse meist keltische Namen haben, wie eben Rhein, Ill und andere.

Die Tribocker und ihre Nachbarn aber sind in der Zeit von Cäsar bis zum IV. Jahrhundert jedenfalls gründlich romanisiert worden, wenigstens ist nicht erwiesen, dass die germanische Sprache sich in diesen Gegenden, die stets voll römischer Truppen lagen, erhalten hätte.

Ueber die alemannische Siedlung lagerte sich infolge der fränkischen Eroberung eine neue Siedlungsschicht infolge der Besitzergreifung einiger Striche durch die Merowinger und ihre Gefolgsleute. Es waren dies fränkische Herrensiedlungen. Auch der Verfasser weiss das massenhafte Auftreten der Ortsnamen auf >heim im alemannischen Elsass, gruppenweise und offenbar nicht ohne bestimmten Plan verteilt, wie Grober und Schiber nur als eine Art »Heerlager von Frankenorten zu erklären und glaubt auch in den zu Grunde liegenden Personennamen meist fränkische Namen zu finden (ein Beispiel wäre wohl das oben erwähnte Bokenheim ?).

Bezüglich der Ortsnamen auf »ingen, die Schiber für die ersten germanischen Sippen-Siedlungen erklärt, nimmt auch der Verfasser ein hohes Alter an und macht die bemerkenswerte Wahrnehmung, dass gerade die so benannten Orte häufig Pfarrdörfer sind, was immer auf ein hohes Alter schliessen lasse.

Auch darin stimmt die Untersuchung mit den fränkischen und alemannischen Siedlungen überein, dass angenommen wird, die Franken, nach denen jene heime benannt wurden, seien dabei gegenüber der alemannischen Masse der Bevölkerung in der Minderzahl gewesen, woraus auch Sprache und Charakter der heutigen Elsässer (doch wohl besonders Unter-Elsässer) sich erkläre.

Es folgen dann S. 303 eine Anzahl von Ortsnamen, in denen ein späteres >heim die Endung »vilare< in alten Urkunden ersetzt, und spricht sich Verfasser gegen Wittes Ansicht aus, dass diese weiler nach Romanen benannt sein könnten. Anderseits weist er darauf hin, dass die Verteilung dieser »weiler< nicht in dem Masse, wie Schiber annimmt, auf das Gebirge beschränkt erscheint, wenn man jene früheren villaria, später heim, berücksichtigt.

Es ist dieser Punkt, wenn auch durchaus nicht ausschlaggebend für Schibers Weiler-Theorie, doch sehr beachtenswert. Insbesondere wäre vielleicht noch zu

prüfen, ob nicht das

>villa mit »villare

heim« der Volkssprache in den Urkunden bisweilen statt mit übersetzt wurde?

Wenn aber Verfasser meint, dass wir in Baden und Würtemberg keine Romanen ständig vorfinden (S. 390), so muss er unter Romanen etwas anderes verstehen, als die romanisierten Einwohner Frankreichs und Süd-Deutschlands, die man doch gewöhnlich mit diesem Namen bezeichnet.

Auch das heutige Oberschwaben war doch einmal romanisiert, und gerade die Gegend, wo sich dort die Weiler am meisten häufen, hiess noch im X. Jahrhundert comitatus Walahes, so dass wohl selbst in jener Zeit dort die romanische Sprache noch nicht ganz erloschen war!

Besonders interessierte uns aber die Ansicht des Verfassers (S. 340), dass die Ortsnamen auf dorf regelmässig ältere Gründungen sind, die einst eine andere Benennung (heim, weiler oder dergl.) aufwiesen und erst später ihren jetzigen Namen erhielten natürlich nach einem Feudalherren, der solchen Ort an sich gerissen, welcher früher vielleicht eine Sippensiedlung auf »ingen« war. So möchten wir wenigstens annehmen, und dies scheint auch die Ueberzeugung des Verfassers zu sein, der diese Namensbildung überwiegend der völlig entwickelten Feudalzeit zuweist. Diese Ansicht gewinnt besonders an Wahrscheinlichkeit, wenn man die Ortsnamen im mehr oder weniger germanisierten, einst slavischen Osten Deutschlands betrachtet.

Es erhellt wohl aus dem Gesagten, wie die anregenden Gedanken der besprochenen Arbeit nicht fehlen, und würden wir uns freuen, für jeden Kreis eine ähnliche Untersuchung entstehen und veröffentlichen zu sehen.

S.

H. Omont. Catalogue des collections manuscrites et imprimées relatives à l'histoire de Metz et de la Lorraine léguées par M. Auguste Prost. Paris 1897.

Die vorliegende ungemein sorgfältige Publikation Omonts bringt uns Metzern eine niederschlagende Ueberraschung. Wir hatten zwar gewusst, dass Prost Vorarbeiten zu einer Geschichte von Metz in denkbar weitestem Umfange hinterliess, es war uns auch bekannt, dass eine Reihe wertvoller Handschriften in seinem Besitze waren, aber völlig neu ist die Thatsache, dass der bei weitem wertvollste Teil des Metzer Stadtarchivs mit zahlreichen äusserst wichtigen politischen Urkunden in seinem Besitze war. Wir müssen heute sagen, die Geschichte von Metz kann nur in Paris geschrieben werden.

Die Metzer Urkunden sind auf durchaus rechtmässige Weise in Prosts Besitz gekommen. Die meisten sind aus der berühmten Sammlung des Comte Emmery gekauft, andere bei Althändlern oder sonstigen Sammlern erworben. Prost war dabei von der Absicht geleitet, die wertvollen Schätze vor der Zerstreuung zu schützen und sie später seiner Vaterstadt testamentarisch zu vermachen. Infolge gewisser politischer Vorgänge, deren Beurteilung uns nicht zusteht, hat Prost sein Testament umgestossen und im Jahre 1894 den ganzen herrlichen Besitz der Nationalbibliothek in Paris vermacht. Wenn uns eins bei diesem unersetzlichen Verluste trösten kann, so ist es die Erwägung, dass die jetzige Hüterin der Sammlung ein so vornehmes wissenschaftliches Institut ist, dass die Urkunden unter allen Umständen der wissenschaftlichen Benutzung zur Verfügung bleiben.

Gehen wir näher auf den Inhalt der Sammlung ein, so brauchen aus der Reihe der Urkunden nur einzelne Stücke angeführt zu werden, die aber zur Genüge die Wichtigkeit der Sammlung charakterisieren dürften.

(371) Ordonnance du duc de Guise, gouverneur de Metz. pour faire sortir les bouches inutiles de la ville avant que les impériaux ne commencent le siège. (21. Oct. 1552.)

(454) Minutes de la réponse des magistrats de Metz à Loys filz de jadis roy de France et au roy de France Charles VI au sujet des prétentions de Thielmann Wuisse que se dit évèque de Metz. (XVe siècle.)

(461) Minute de lettre des magistrats de Metz au roi de France Charles VII. (30. Oct. 1444.)

(230) Droits de l'abbé de S. Arnoul de Metz. (Fin XIVe siècle.)

(584) Jugements des maîtres-échevins de Metz. (1335-1586.) La plupart originaux !

(719) Quittance donnée aux habitants de Metz par Jean, roi de Bohême, de Pologne et comte de Luxembourg et Édouard, comte de Bar, pour la contribution de guerre qu'ils avaient reçue d'eux. (1327.)

(725) Lettre de l'empereur Charles IV aux habitants de Metz pour leur demander d'enyoyer cent hommes d'armes à Toul au secours de Charles dauphin fils aîné de Jean II, roi de France. (1358, Sept. 13.) Original!

(730) Confirmations des privilèges de la cité de Metz par les rois des Romains Wenceslas (1384), Rupert (1404), Sigismond (1415); par l'empereur Sigismond (1434), Frédéric III (1441 et 1442), Maximilian (1492), Charles-Quint (1522 et 1541), Lettre de Charles IV aux habitants de Metz au sujet de son couronnement. (8. Juli 1355.)

(830) Minute de lettre des magistrats de Metz au roi de France Henri II. (1555, Oct. 22.)

(962) Liste des bourgeois de Metz en 1239, 1240, 1241, 1242.

Von ausserordentlicher Bedeutung sind auch die Handschriften bände, die Prost hinterlassen hat. Wenn ihre Zahl auch nur 40 beträgt, so finden sich darunter doch Wertstücke allerersten Ranges. Ich nenne vor allem die Niederschrift der Mémoires de Philippe de Vigneulles, die von der Hand des Verfassers selbst herrührt. Von demselben Chronisten ist geschrieben der Auszug aus der heute verlorenen Chronik von Robert Gaguin. Sie wird uns gleichzeitig einen charakteristischen Hinweis für die Arbeitsweise Philipps von Vigneulles geben.

Von der Metzer Reimchronik hat Prost nicht weniger als fünf Handschriften zusammengebracht, die bei einer Neuausgabe dieses Werkes jedenfalls wesentlich mit in Betracht kommen.

Die wichtige Chronik der Kaiser und Könige aus dem Luxemburger Hause ist gleichfalls durch eine Handschrift des XV. Jahrhunderts vertreten; auch dieses Manuskript muss bei der demnächst bevorstehenden Ausgabe des Werkes herangezogen werden. Ebenso überraschend ist die Nachricht, dass auch die Chronik des Doyen von S. Thiébaut durch ein Manuskript des XV. Jahrhunderts, die Metzer Bischofschronik durch eine Niederschrift des XVI. Jahrhunderts vertreten ist. Gleichfalls aus dem XVI. Jahrhundert stammt ein Journal des maîtres échevins de Metz 1200-1527.

Wie von Philipp von Vigneulles so hat Prost auch aus Paul Ferrys Nachlass einen umfangreichen Autographen Mémoires de ce qui me erworben und der Nationalbibliothek übergeben.

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Schliesslich erwähnen wir noch die Originalregister der Metzer Kaufmannsund Krämerzunft von 1394-1666, die nicht weniger als 265 +267 Blätter umfassen.

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