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Postroff". Dieser ersten Skizze sollen unter dem Gesamttitel Les Peintres strasbourgeois en Lorraine au XVe siècle noch weitere Fortsetzungen folgen. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass in Lothringen auffallend wenig Denkmäler der Renaissance erhalten sind. Es war mir aber nicht zweifelhaft, dass in einem Lande, in welchem während des Mittelalters der künstlerische Geist so lebendig gewesen ist, auch die Renaissance nicht spurlos vorübergegangen sein kann. Die vorliegende Schrift bringt dafür einen Beweis. Unter Bezugnahme auf die tüchtige Arbeit von Lepage über die lothringischen Maler im XV. und XVI. Jahrhundert konstatiert der Herausgeber zunächst, wie die Renaissance auf dem Gebiete der darstellenden Kunst unter René II. ihren Einzug gehalten, dann aber besonders unter Karl III. zu breiterer Entfaltung gekommen ist. Neben einer grossen Anzahl französischer Malernamen sind nun auch nicht wenig deutsche Namen erhalten, und zwar sind es vor allem Strassburger, welche ihre von Schongauer und Hans Baldung so glänzend vertretene Kunst auch nach Lothringen gebracht haben. So werden uns genannt Hans Wachelin von Straszburg, Meister Peter von Straszburg und unter der Bezeichnung peintre allemand: Bartholomaeus Vest, Jacques Monst und Hans Scrobanch (?). Leider kennen wir so gut wie nichts von den Werken dieser Künstler und umso höher bewerten sich infolgedessen die schwachen Reste der Malerei, welche auf uns gekommen sind. Die Fresken in der Kirche von Postdorf bei Finstingen, welche dem XVI. Jahrhundert angehören, wurden 1853 entdeckt und von Benoit kopiert. Leider sind auch sie Mitte der 70er Jahre mit der Kirche selbst vernichtet worden, und so sind wir für ihre Kenntnis auf die Benoitschen Zeichnungen angewiesen. A. Benoit hat weiter gefunden, dass die Kopien der Postdorfer Bilder fast genau die gleiche Darstellung geben wie einige alte Holzschnitte, die jüngst von dem Antiquariat Rosenthal in München veröffentlicht worden sind. Save sieht in diesen Holzschnitten Schongauersche Schule und glaubt infolgedessen auch die Postdorfer Darstellungen einem elsässischen Künstler der gleichen Richtung zuschreiben zu sollen. Bewiesen ist das nun keinesfalls, wenn auch die Wahrscheinlichkeit schon wegen der geistigen Gemeinschaft, in welcher das Saargebiet jederzeit mit dem Elsass gestanden hat, eine sehr grosse ist. W.

Der Oberbibliothekar der städtischen Bibliothek von Nancy, Herr J. Favier, hat soeben einen Catalogue des livres et documents imprimés du fonds lorrain de la bibl. municipale de Nancy erscheinen lassen. Wenn das Werk auch in erster Linie dazu dienen soll, die Benutzer der Nancyer Bibliothek zurechtzuweisen und ihnen das vorhandene Material bekannt zu geben, so hat es doch bei der Vollständigkeit der lothringischen Sammlung, über welche die Nachbarbibliothek verfügt, auch hohen Wert für jeden, der auf dem Gebiete der lothringischen Geschichte arbeitet. Es ist gewissermassen eine lothringische Bibliographie, die in nahezu erschöpfender Vollständigkeit alle Bücher aufführt, die über Lothringen erschienen sind. Die Anordnung und Einteilung ist ausserordentlich übersichtlich und ein sorgfältig gearbeitetes Orts- und Autorenregister trägt weiter dazu bei, dieses Werk zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für den lothringischen Geschichtsforscher zu machen. Eine bedauerliche Lücke fällt allerdings sofort auf: die deutsche Literatur über Lothringen ist recht mangelhaft vertreten.

Favier hat mit seinem Werke eine bisher sehr empfindliche Lücke ausgefüllt, und wir sind ihm für seine Arbeit zu lebhaftem Danke verpflichtet. Wird es ihm nicht möglich sein, in einem zweiten Teile seine Bibliographie auch auf die in den zahlreichen, insbesondere lothringischen Zeitschriften (Mémoires, Bulletins, etc.) zerstreuten Arbeiten auszudehnen? Nach seiner bisherigen Leistung dürfte niemand berufener sein als er, dieses mühsame und schwierige Werk auszuführen. W.

In der » Metzer Zeitung vom Donnerstag dem 12. Mai 1898, und in den folgenden Nummern, desgleichen in der >Lothringer Presse vom Freitag dem 20. Mai ff. findet sich ein von sachkundiger Feder geschriebener Aufsatz über: „Die Kelscher Vogtei" (Vouerie de Chaussy) mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte von Urville. W.

Oberst a. D. E. Hartmann veröffentlicht in der Metzer Zeitung vom 14. und 15. Mai 1898 unter dem Titel: „Aus der alten Reichsstadt Metz“ eine Studie über die alte St. Peterskirche in der Citadelle, die Templerkapelle, das Kloster Ste. Marie und das Templerrefektorium. Die Arbeit verrät gründliche Kenntnis der betreffenden Bauwerke, ist jedoch bezüglich der Peterskirche durch Knitterscheidts Ausführungen vollständig überholt.

W.

Von dem Trierer Stadtbibliothekar Dr. Max Keuffer ist eine neue Zeitschrift ins Leben gerufen, die unter dem Titel: ,,Trierisches Archiv“ in zwanglosen Heften Beiträge zur Geschichte der Stadt Trier in mittelalterlicher Zeit bringen soll. Ob das Bedürfnis einer solchen Publikation thatsächlich vorhanden ist und wissenschaftliche Arbeiten zur Trierischen Geschichte nicht auch in der zu Trier erscheinenden »Westdeutschen Zeitschrift einem grösseren Leserkreise hätten zugänglich gemacht werden können, wird der Herausgeber selbst erwogen haben. Das Unternehmen wird sich vor allem dadurch rechtfertigen, dass es sich lebensfähig bewährt. Vom ersten Hefte, das uns in trefflicher Ausstattung 100 Seiten stark vorliegt, wird man gern und freudig anerkennen, dass seine Aufsätze wertvolle Erweiterung unserer wissenschaftlichen Kenntnisse über die Geschichte der Nachbarstadt bringen. Der Herausgeber hat selbst in seiner bewährten, durchaus zuverlässigen und gründlichen Art einen kostbaren Trierer Codex, ›Das Prümer Lektionare, das zur Zeit in englischem Besitze ist, beschrieben und einige kleinere Beiträge zugesteuert. F. Kutzbach beginnt eine Aufzeichnung der alten Trierischen Bürgerhäuser und erhebt die Forderung, die hoffentlich an massgebender Stelle Gehör finden wird, jedes charakteristische Denkmal der Lebensthätigkeit und künstlerischen Empfindung unserer Vorfahren einer Aufnahme mit Massstab und Stift und der photographischen Camera zu unterziehen. Man wird übrigens erstaunt sein, wie viele Reste der romanischen und gotischen Zeit die alte Bischofsstadt noch in sich birgt. Dr. Lager giebt eine Dienstordnung für die Beamten und Diener des Trierischen Domkapitels aus der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts. Felten erbringt den Nachweis, dass die Informatio super nullitate processuum papae Johannis XXII contra Ludovicum von Bonagratia verfasst sei, der die Absicht gehabt hat, Erzbischof Balduin von Trier zur Appellation an ein Konzil zu ver

anlassen. Endlich hat Dr. N. Isay die Geschichte des Trierer Schöffengerichts zusammengestellt und das Verfahren vor demselben klargelegt.

Wir werden uns freuen, wenn es Dr. Keuffer gelingt, der Zeitschrift die wissenschaftliche Bedeutung zu erhalten, die ihrem ersten Hefte durchweg zugesprochen werden muss. W.

Les anciens pouillés du diocèse de Metz.

Nicolaus Dorvaux veröffentlicht in der Revue ecclésiastique de Metz, 8e année, no 12, als vorläufige Frucht seiner eingehenden Studien über die alten Polien der Metzer Diözese eine Uebersicht über sämtliche Pfarreilisten, von denen wir bis heute Kenntnis haben.

Die Pouillés haben ursprünglich Steuerzwecken gedient, und zwar war es vor allem die Zeit der Kreuzzüge, die eine häufiger wiederkehrende Belastung der Gemeinden notwendig machte. Seit etwa 1274 entwickelt sich aus der temporären Auflage eine dauernde, und damit braucht die Kurie genaue Listen um die Eingänge resp. Ausfälle prüfen und kontrollieren zu können. Das erste derartige Verzeichnis für das Bistum Metz stammt aus dem Jahre 1327, und wir sind auf Grund desselben wohl imstande, die Organisation der Diözese in grossen Linien festzulegen. Viel vollständiger ist die Liste von 1360. Nur fehlen hier diejenigen Gemeinden, die wegen allzugrosser Armut von Abgaben frei blieben.

Aus dem XV. Jahrhundert wissen wir, dass 1496 und 1499 Pouillés aufgestellt waren, die Verzeichnisse selbst aber sind bis jetzt noch nicht aufgefunden. Eine viel reichere Thätigkeit hat das XVI. Jahrhundert auf diesem Gebiete entfaltet und von diesen Manuskripten ist uns eine ganze Reihe erhalten, so aus den Jahren 1539, 1544, 1546, 1570, 1574 und 1576. Leider können wir aber aus ihnen kaum irgend etwas für die Entwicklung der Diözese und vor allem über den Einfluss der kirchlichen Reformbewegung entnehmen; denn alle diese Texte gehen auf dieselbe ältere Vorlage zurück, ohne dem derzeitigen Bestand der Diözese Rechnung zu tragen.

Besser steht es mit dem Pouillé von 1607. Der Verfasser desselben ist mit einer Generalvisitation des Bistums beauftragt und verzeichnet durchaus selbstständig die Feststellungen, die er an Ort und Stelle gemacht hat. Der 30jährige Krieg wirft die ganze Organisation, wie sie 1607 festgelegt war, über den Haufen, und so entschliesst sich Bischof Coislin im Jahre 1711, dem Pater Benoît, der bereits das Pouillé der Diözese Toul bearbeitet hatte, die gleiche Arbeit für Metz zu übertragen. Der Bischof selbst erlässt ein Zirkular an die Geistlichkeit, in dem er eine sorgfältige und fleissige Beantwortung der ausgesandten Fragebogen fordert. Leider ist die Arbeit nicht zur Ausführung gekommen und das wertvolle Material bis auf wenige Reste zu Grunde gegangen.

Ein besseres Geschick haben die umfassenden und gründlichen Sammlungen gehabt, die von den Herausgebern der Histoire de Metz für eine Pfarreiliste gemacht worden sind. Ihr Pouillé ist uns handschriftlich erhalten und giebt uns den Zustand der Diözese kurz vor der grossen Revolution.

So kurz und knapp die Uebersicht des gelehrten Verfassers ist, so giebt sie uns doch die erfreuliche Kunde, dass Herr Abbé Dorvaux das gesamte Material bereits völlig durcharbeitet hat. Hoffen wir, dass er uns bald mit einer umfassenden

Publikation des Pouillés selbst erfreut; wir wissen, dass seine Bearbeitung an kritischer Zuverlässigkeit nichts zu wünschen übrig lässt und dass wir damit ein absolut sicheres Fundament für die Diözesangeschichte erhalten werden.

W.

Im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere Geschichtskunde, Band XXIII, p. 362, veröffentlicht J. Schwalm nach dem im Staatsarchiv zu Berlin liegenden Original den Text des lothringischen Landfriedens vom 23. Oktober 1343, der bisher nach einer unvollständigen Kopie Schannats (Schwalm, Die Landfrieden in Deutschland unter Ludwig dem Baiern, Göttingen 1889) bekannt geworden war. Teilnehmer desselben sind: Johann von Luxemburg, Isabella von Oesterreich, Herzogin-Mutter von Lothringen, Margaretha Gräfin von Chiny, Herzog Raoul von Lothringen, Graf Heinrich von Bar, die Städte Metz, Toul, Verdun, die Grafen Joffrid von Leiningen, Heinrich von Vaudémont, Walram von Zweibrücken, Johann von Saarbrücken, Simon von Salm, Ferry von Saarwerden, Symon von Bitsch, Ferry von Freiburg, Emich von Leiningen, zahlreiche Herren, der Archidiakon von Marsal und die Städte Epinal, Saarburg, Vic und Marsal. Das Gebiet desselben umfasst die Länder vom Vogesenkamm bis zur Maass und von Schleiden im Norden bis in das Stromgebiet der Saône im Süden.

Um so auffallender ist es, dass der Bischof Ademar von Metz ebenso wie die Oberhirten der Verduner und Touler Diözese nicht vertreten sind. Balduin von Trier scheint später (Juni 15) seinen Beitritt erklärt zu haben.

Das Original trägt ein Siegel mit der Umschrift: Sigillum communis treuge per Lotharingiam. Das Siegelbild zeigt einen Arm, der ein Schwert hält und einen nach rechts geneigten Schild mit doppelköpfigem Adler. Der Adler ist das Wappen des Obmanns, des Grafen von Saarwerden; wenn aber Schwalm im Schwert eine allegorische Darstellung (etwa der Gerechtigkeit) sieht, so ist das ein Irrtum: das Schwert entstammt dem ältesten Wappen der Herzöge von Lothringen. Es findet sich neben den Alerions schon auf den Münzen des Herzogs Mathäus II.

In derselben Abhandlung Schwalms, p. 361, ist auch eine in Strassburg liegende Urkunde abgedruckt, in der die Stadt Saarburg dem Grafen Friedrich von Saarwerden Vollmacht giebt, in ihrem Namen dem Landfrieden beizutreten. W.

Wilhelm Schmitz hat seinen Aufsatz aus der Zeitschrift für christliche Kunst (Jahrgang X, 1897),,Die bemalten romanischen Holzdecken im Museum zu Metz" auch als Sonderabdruck in deutscher und französischer Sprache herausgegeben. Wie man sich erinnern wird, wurde die Decke bei Umbauten in der höheren Töchterschule von Baurat Wahn aufgefunden und in Anbetracht ihrer Bedeutung für die Geschichte der Malerei sofort in das Museum übergeführt. Wahn hatte naturgemäss das Recht der Veröffentlichung. Leider hat Architekt Schmitz sich in durchaus illoyaler Weise Eingang zu dem verschlossenen Raume, in dem die Decke untergebracht war, verschafft, sie abgezeichnet und trotz des ausdrücklichen Verbotes des Bürgermeisters publiziert. Wenn ihm auch strafrechtlich nach der heute bestehenden Gesetzgebung nicht beizukommen war, an der Beurteilung seines Verfahrens wird das nichts ändern und die Münchener Allgemeine Zeitung sowohl wie die Westdeutsche Zeitschrift haben in schärfster

Weise Schmitz Vorgehen als das bezeichnet, was es war. Wenn wir auf die Beurteilung der Publikation eingehen, so muss anerkannt werden, dass die von Schmitz gelieferten Zeichnungen sehr gut sind, und ebenso erfüllen die Buntdrucke ihren Zweck. Dagegen ist der von Schmitz in Ueberstürzung beigefügte Text völlig ungenügend. Das hat besonders scharf Dr. P. Weber in einem Aufsatze der Allgem. Zeitung (Wissenschaftliche Beilage vom 22. Jan. 1898 Nr. 17) betont. Weber legt mit Recht Wert darauf zu wissen, welcher Bestimmung das Gebäude ursprünglich gedient hat, vor allem ob es ein Profanbau war oder ob er einem kirchlichen Institute zugehörte. Nach dem Ergebnisse meiner bisherigen Nachforschungen gehörte der Saal zum Hotel du voué, zum Hause des Vogtes. Der Vogt war ein Laie, aber bischöflicher Beamter, so dass seine Wohnung gewissermassen profanen und geistlichen Charakter hatte, vor allem, wenn man annimmt, dass der Bischof selbst Bauherr gewesen ist.

Bezüglich der Zeitstellung bin ich geneigt, die Decke nach der Mitte oder der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts zu verschieben. Wenn auch die Dekorationsmotive romanischen Charakter tragen, so ist doch zu beachten, dass damals die Architektur die führende Kunst war, die Malerei aber in ihrer Entwickelung nachhinkte. Wir finden einen Teil der auf der Decke dargestellten Figuren noch genau in derselben Art wiedergegeben in einem Missale des ersten Viertels des XIV. Jahrhunderts, das dem Bischof von Metz gehörte.

W.

Von Böhmers Regesten erschienen in Neubearbeitung von O. Redlich ,,Die Regesten des Kaiserreichs unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273–1313. Erste Abteilung 1273-1281." Mehrere Stücke sind darin auch für Metz und Lothringen von Interesse. Ich erwähne nr. 169: Rudolf von Habsburg fordert infolge der Ermahnung des Papstes einen Grossen (Theobald von Bar oder Friedrich von Lothringen) auf, die vom Herzen des Reichs wet abgelegene Kirche von Metz vor Angriffen zu schützen. nr. 1667: Papst Martin IV. zeigt dem König die Ernennung des Burchard von Hennegau zum Bischof von Metz an und fordert Rudolf auf, den Bischof und die Rechte seiner Kirche zu schützen. nr. 2136: Rudolf schreibt dem Grafen Theobald von Bar, er habe gehört, dass der König von Frankreich sich an mehreren Orten und Gebieten des Reichs eingedrängt habe und befiehlt dem Grafen bei der Treue, die er ihm und dem Reiche schulde, genauen Aufschluss über diese Sache zu geben. Nach nr. 1299 lässt sich Bischof Johann, nach nr. 2149 a Bischof Burkard von Metz mit den Regalien durch den König investieren.

Auffallend, aber bezeichnend ist es, dass sich unter den 2518 Urkunden auch nicht eine findet, welche auf die Stadt Metz Bezug hat, nicht einmal die unter den späteren Königen fast regelmässig wiederkehrende Privilegienbestätigung scheint von Rudolf eingeholt zu sein. W.

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