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Bingen, Neumagen, Trier, Metz nach Strassburg. Die Schlussstrecke lautet (vgl. Jhb. IX, S. 162, Anm. 3 und S. 163 ff):

Es geht vorher Noviomago (Neumagen);

371,5 W. Treveros mpm XIII

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Anmerkung. 371,6. In zwei (wichtigen) Handschriften lautet die Entfernungszahl: XXIIII bezw. XXXVI; in einer der beiden 372,1: XXVI.

372,1.

> Sarvix, welches (mit geringfügigen Abweichungen) nahezu alle Handschriften bieten, ist wohl verderbt aus Saravi X (vgl. unten, S. 20, 1).

13. Kurskarte des 4. Jhdts., die sogen. Tafel (Segm. III, 1 der Ausgabe von Miller storius, Ravensburg 1888).

Aug(usta) Tresvirorum

X

Ricciaco

Peutingersche

Weltkarte des CaVgl. Jahrb. IX, S. 161-168.

X

Caranusca
XLII

XIIII
Scarponna

X

Divoduri Mediomatricorum - XII - Ad duodecimum — XII — Ad

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Decem pagos - X Ponte Saravi

XII Tabernis ?

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Argentorate.

Tullio

usw.

Anmerkung. Dass die Zahlen als gallische Leugen zu verstehen sind, wird zu Lugudunum (Lyon) vermerkt: Lugduno caput Galliarum; usque hic legas< (Segm. II, 5 ed. Miller; vgl. Millers einleitenden Text S. 106 und 107 f.). Entfernungszahl zwischen Zabern und Strassburg ist ausgefallen.

Die

Als Stadt ist Metz auf dieser Kurskarte durch zwei Türme mit spitzem Dach gekennzeichnet, ähnlich wie Trier, Naix (Nasium), Besançon (Vesontio), Lyon, Cöln, Bonn und zahlreiche andere Städte.

Auch der Stammesname Mediomatrici ist beiderseits der Mosel zwischen Metz und Trier in die Karte eingetragen.

Bei Vorlage der den Kursbüchern entlehnten Abschnitte habe ich mich darauf beschränkt, die Ueberlieferung wiederzugeben. Hier seien einige Bemerkungen angefügt über die Entfernungen der zur civitas.

Mediomatricorum mit Sicherheit oder Wahrscheinlichkeit zu rechnenden Ortschaften, da die Zahlenangaben in den Kursbüchern teilweise fehlerhaft überliefert sind.

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1. Strasse Metz-Strassburg (9. 12. 13). Vgl. Wichmann im Jahrbuch IV, 2, S. 117-118. Dass Ad duodecimum (13) zwölf Leugen von Metz entfernt war, lehrt der Name 1). Freilich darf man für die Zeit der Anfänge jener Ortschaft nicht die spätere und kürzere, sondern muss die ältere und längere Leuge als Wegemass ansetzen 2), denn die Entfernung Metz --Delme beträgt rund 30 km. Von » Ad duodecimum bis Ad Decempagos rechnet die Kurskarte (13) zwölf Leugen, also von Metz bis Decempagi-Tarquinpol 24 Leugen. Dies stimmt einigermassen nur unter der angegebenen Voraussetzung, dass nach älteren Leugen gerechnet ist. Die Angaben der Handschriften des Itinerarium Antonini (9) sind entweder zu hoch (XXXVIII), wenn man nicht (dem ausdrücklichen Vermerk der Handschriften entgegen) römische Meilen statt Leugen hier annehmen will, oder zu niedrig (XX). Die Angabe des Paulus diaconus (18 d) dagegen, der die Entfernung mit XXX milia angiebt, ist annähernd richtig, wenn man unter seinen Meilen Leugen versteht 3). - Die Entfernung von Metz bis Pons Saravi ist im Itinerarium Antonini (12) mit XXIIII viel zu gering angegeben, während die tabula Peuting. mit XXXIIII unter den angegebenen Voraussetzungen der Wahrheit nahe kommt. Die Entfernung Decempagi bis Tabernae (Zabern) ist im Itin. Ant. (9) mit XX zu gering, in der Tab. Peut. (13) mit XXII genauer angegeben.

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2. Strasse Metz-Trier. Vgl. Eberhard im Jahrbuch II, S. 171 ff. Die Angabe der Entfernung von Metz bis Caranusca in der tabula Peuting. (13) mit XLII ist ein Irrtum statt XIII. Die Entfernung von Caranusca (Heidenfeld bei Elzingen an der Canner) bis Ricciacum (Ritzingen) ist ebenda mit X zu hoch angegeben, während die für die Entfernung Ricciacum bis Trier überlieferte Zahl zu niedrig ist1). 3. Strasse Metz-Verdun 5) (10). Die Entfernung von Metz bis Ibliodurum (Ville-sur-Yron) ist mit VIII zu gering angegeben, denn die Luftlinie beträgt schon 23 km.

1) Vgl. Jahrb. IX, S. 164.

2) Vgl. Wichmann a. a. O., S. 118, Anm.

3) Dazu ist man berechtigt; vgl. Jahrbuch IX, S. 161.

4) Vielleicht ist, mit Benützung der (unrichtigen) Entfernungsziffer VIII zwischen Trier und Neumagen, hier X in XVIII zu verbessern.

5) Das Metzer Gebiet reichte an dieser Strasse bis zur Ad fines genannten Oertlichkeit; vgl. Jahrb. IX, S. 168 mit Anm. 7.

4. Strasse Metz-Toul (11. 13). Die Entfernung Metz bis Scarponna ist von der Kurskarte (13) richtig mit XIIII (leugae) angegeben; zu gering dagegen ist die im Reichskursbuch (11) überlieferte Zahl XII, mit der die Angabe des Paulus diaconus (18 d) übereinstimmt, da hier wie dort Leugen zu verstehen sind. Die Angabe der Entfernung Scarponne-Toul (X) ist richtig.

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13 a. Der den Kursbüchern verwandte Geographus Ravennas (S. 233-234 ed. Parthey et Pinder) zählt die an dem Strassenzug Toul-Metz-Trier gelegenen Ortschaften so her: »iuxta fluvium Mosel(1)a(m), quae (statt quam) Francia(m) Rinensem nominavimus, sunt civitates id est Tulla, Scarbona, Mecusa, Gaunia, Treoris.<<

Anmerkungen. Das auffallende >Mecusa‹ kann nicht lediglich als barbarische Entstellung des Namens von Metz erklärt werden, sondern ist wohl auf einen Irrtum des anonymen Geographen, der seine Vorlage missverstanden hat, zurückzuführen. Ob aber ausser dem Namen von Me(ttis) Metz noch C(aran)us(c)a darin steckt, wage ich nicht zu entscheiden. Auch über Gaunia wage ich keine Vermutung.

=

Ueber den ravennatischen Geographen, der zwar dem 7. Jahrhundert angehört, aber grossenteils auf ein Kursbuch bezw. eine Kurskarte vielleicht des 4. Jahrhunderts zurückgeht, vgl. Jhb. IX S. 167, Anm. 2.

14. Notitia Galliarum, 5.

Ausgaben von Otto Seeck hinter der Notitia dignitatum, 1876, S. 265, und von Alexander Riese in den Geographi Latini minores, 1878, S. 142.

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Anmerkung. Minderwertige Handschriften bieten die Lesung: »Mediomatricorum. >Mettis« oder »id (hoc) est Mettis ist erst später in einigen Handschriften hinzugefügt.

14. Concilium Agrippinense, Jahr 346 n. Chr. (Concilia antiqua Galliae, opera & studio Jacobi Sirmondi, Tom. I, 1629, S. 11–13; Mansi, Concil. II, c. 1371 A).

Am 12. Mai 346 n. Chr. soll zu Cöln ein Konzil gallikanischer Bischöfe unter dem Vorsitze des Trierer Bischofs Maximin abgehalten worden sein, welches den Bischof Euphrates von Cöln, weil er Christus leugnete, als Ketzer verdammte

und absetzte. Es kann dies nur derselbe Euphrates sein, welcher auf der gewöhnlich ins folgende Jahr 347 gesetzten Synode von Sardica so entschieden für die Orthodoxie gegen den Arianismus auftrat. Wegen dieses Widerspruchs und aus anderen Gründen sind die Akten jenes Konzils von zahlreichen Gelehrten für eine Fälschung erklärt worden 1). Ich verweise auf J. Friedrich, Kirchengeschichte Deutschlands, I (1867), § 16, S. 277-300, welcher selbst die Echtheit der Akten des Cölner Konzils zu erweisen sucht, indem er insbesondere hervorhebt, dass das Konzil von Sardica bereits im Jahre 343/344 abgehalten sein müsse. Unter den Bischöfen, welche nicht persönlich an dem Cölner Konzil beteiligt waren, aber durch Vollmachten ihre Zustimmung zu dessen Beschluss erklärten, wird auch ein Metzer Bischof genannt: Consentientibus et mandantibus Martino episcopo Moguntiacensium, Victore Mediomatricorum,3) . . . .

15. Ammianus Marcellinus, rerum gestarum XV, 11, 9. Post has (Germanias) Belgica prima Mediomatricos praetendit et Treviros domicilium principum clarum.

Auf die beiden Germanien folgt die erste belgische Provinz, in welcher zuvörderst liegen Metz und Trier, die berühmte Wohnstätte der Kaiser.

16. Ammianus Marcellinus, rer. gest. XVII, 1, 2 (Jahr 357 n. Chr.).

Martius iuvenis . . post Argentoratensem pugnam . ad Tres Tabernas revertit. Unde cum captivis omnibus praedam Mediomatricos servandam ad reditum usque suum duci praecepit.

Der Heldenjüngling (d. i. Julianus Caesar, der spätere Kaiser) kehrte nach der Schlacht bei Strassburg (wo er die Alamannen besiegt hatte) nach Zabern zurück. Von hier sollte nach seiner Anordnung die Kriegsbeute samt allen Gefangenen nach Metz gebracht und dort bis zu seiner Rückkehr aufgehoben werden.

Julianus selbst begab sich nach Mainz, von wo er einen Einfall in das feindliche Gebiet jenseits des Rheines machte.

1) Vgl. auch Bénédict., hist. de Metz, I, S. 216-217; Hefele, Konziliengeschichte, II § 69.

2) Daher hält man auch einen der gallischen Bischöfe, welche das Konzil von Sardica unterzeichnet haben, für diesen Victor. Die Akten des Kölner Konzils nennen ausser dem Metzer Bischof u. a. auch Bischöfe von Worms, Speier, Strassburg und (vermutlich) Verdun (Friedrich, a. a. O., S. 279. 300. 176).

Die Legende nennt als ersten Bischof der Metzer Kirche den h. Clemens, der vom h. Petrus ausgesandt sein soll; nach ihm werden noch drei Bischöfe genannt, welche eine Lücke von mehreren Jahrhunderten ausfüllen sollen. S. Aug. Prost, Etudes sur l'histoire de Metz; les légendes, 1865, Chapitre IV, S. 187-270; J. Friedrich, a. a. O., S. 170–174.

17. Staatshandbuch: »Notitia dignitatum (Ausgabe von Otto Seeck, 1876) 1).

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Anmerkung. Ueberliefert ist: »cynēč« »gynaecii« und »translatamentis<<< statt translati Mettis<.

b) Occidentis XII, 27. »(Sub dispositione viri illustris comitis rerum privatarum:) Procurator gynaecei vivarensis (?) rei privatae Metti translata anhelat (??).

Seiner Durchlaucht dem Beamten der kaiserlichen Privatkassen ist (ausser anderen Beamten, wozu auch der Verwalter der kaiserlichen Privateinnahmen aus Zeugfabriken zu Trier gehört) unterstellt der Verwalter einer zum persönlichen Vermögen des Kaisers gehörigen Zeugfabrik, welche von Metz nach Strassburg (??) verlegt war.

Anmerkung. Statt gynaecei ist überliefert: cyrecei« (»cirecei<), was eine Handschrift zu >cynecei‹ verbessert hat. Die verderbte Stelle hat Böcking in seiner Ausgabe (Bonn, 1839-1853) folgendermassen herzustellen gesucht: >Procurator gynaecei Vivarensis rei privatae Metti translati Arelatum. Wohl ist uns für das 6. Jhdt. eine urbs Vivariensis bezeugt, welche an die Stelle von Alba Helvorum (j. Aps) als Hauptort der Gegend (die heute noch »le Vivarais« heisst) getreten (Hirschfeld im CIL. XII, S. 336); aber Anstoss erregt, dass nach Böckings Herstellung die Zeugfabrik von dieser Stadt in Südfrankreich nach Metz und von hier wiederum nach Südfrankreich und zwar nach Arles verlegt sein müsste (vgl. Seeck, Ausg. S. 155 Anm.). Daher hat Hirschfeld CIL XII, S. 831 (Additam. zu S. 336) die Aenderung vorgeschlagen: »Procurator gynaecei Divodurensis rei pri

1) Notit. dign. Occid. V, 269 steht in den Handschriften: »(Legio Pseudocomitatensis) Prima Flavia Metis (vgl. Occ. V, 119). Da diese Legion nach Not. dign. Occ. VII, 95 zu jener Zeit, d. h. im ersten Viertel des 5. Jhdts. in Gallien stand, so hat man aus jener Stelle Metz als ihre damalige Garnisonstadt gefolgert. Allein, wie Seeck (Ausg. S. 127, vgl. S. 137) erkannt hat, ist zu verbessern: »Prima Flavia Martis; vgl. Occ. V, 249–251: »Prima Flavia Pacis usw.

2) Eine solche Fabrik hiess »gynaeceum oder gynaecium« (vom griechischen jvvaixɛčov) d. h. >Frauenhaus, weil Frauen und Mädchen darin mit Spinnen und Weben beschäftigt waren.

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