Imágenes de páginas
PDF
EPUB

verlorenen Blatte des Metzer Kodex stand, in der Pariser Handschrift noch erhalten ist. Die Kollation dieses Manuscriptes wurde durch Herrn Pajot in Paris vorgenommen. Die Abweichungen, welche irgendwie in Betracht kommen, sind als Varianten eingetragen.

C. Cod. Paris. reg. No. 5532. Der erste Teil des Manuscriptes ist auf Pergament geschrieben und enthält den von Waitz für die Monumentenausgabe kollationierten Text der Bischofschronik bis Continuatio tertia. Mit Seite 23a beginnen auf Papier selbständige Fortsetzungen gleichfalls in lateinischer Sprache. Von 1397 bis zur Nennung Bischof Conrads Baier von Boppard sind diese von einer Hand des 15. Jahrhunderts geschrieben. Dann setzt eine andere Hand, die bereits Zusätze zur Geschichte der voraufgehenden Bischöfe von Peter von Luxemburg an gemacht hat, ein, vermeldet Konrads Tod und fügt der Chronik einen Teil der Geschichte des Ulrichs v. Blamont und Georgs v. Baden hinzu. Den Schluss des Abschnittes über Bischof Georg von Baden liefert wiederum eine andere Hand, die aber wie alle vorhergehenden noch dem 15. Jahrhundert angehört. Erst mit Heinrich von Lothringen setzt eine Hand des 16. Jahrhunderts ein und führt die Chronik zu Ende. Man wird sonach annehmen dürfen, dass der erste Teil der Chronik zur Zeit Bischof Konrads von Boppard verfasst worden ist, dass ein zweiter Schreiber nach 1462, jedoch vor 1466 thätig war und dass die Schlusskapitel um 1530 eingetragen worden sind.

Für den ersten Teil der Redaktion C fällt es auf, dass der Verfasser die Lebensgeschichte der Bischöfe vor Theoderich von Boppard recht ausführlich und insbesondere die Thaten des letztgenannten in breitesten Zügen zu schildern weiss, während er über Peter von Luxemburg und dessen Nachfolger, obgleich ihm diese zeitlich näher standen, nur die spärlichsten Angaben bringt. Bemerkenswert ist auch, dass die Lebensgeschichte des Theoderich nicht zu Ende geführt wird. Weder ist eine Thatsache aus der Zeit nach 1376 mitgeteilt, noch werden. wir im Gegensatze zur Lebensbeschreibung aller andern Bischöfe über Theoderichs Tod unterrichtet. Man wird das nur so erklären können, dass dem Verfasser bis 1376 eine ausgiebige Quelle vorlag, die er nachgeschrieben oder bearbeitet hat, während er für die spätere Zeit aus dem Eigenen schöpfte. Dass gerade das Jahr 1376 die Grenze bildet, legt die Vermutung nahe, dass die Handschrift A, die gleichfalls mit diesem Jahre abschliesst, diese Quelle für C gewesen ist. Und doch verhält es sich anders.

Es ist nicht schwer zu bemerken, dass C eine französische Vorlage gehabt haben muss. Zunächst sind es die Namen, die darauf

Handschrift C.

Handschrift D.

hindeuten. Diejenigen, welche französischen Ursprungs sind und für welche eine geläufige lateinische Uebertragung im 15. Jahrhundert nicht existierte, kommen dabei natürlich nicht in Betracht. Anders steht es aber mit folgenden Benennungen de Tornay, Sarrebourg, Henricus Daphin, [rex] de Bahaigne, [dux] de Savoie, Sains-Avol, d'Aspremont, Saint-Evre, Edouair, Baile, Besancon, Warmaise, d'Ottriche. Wenn sich auch die französische Schreibart dadurch erklären liesse, dass der Verfasser ein Franzose ist, Formen wie Bahaigne, Baisle, Warmaise, Ottriche werden bei dem sonstigen Bemühen des Autors, die lateinische Form zu geben, nur verständlich, wenn man annimmt, dass er unter dem Eindruck einer ihm vorliegenden französischen Handschrift arbeitete.

>

Es kommt noch ein Weiteres hinzu: Obgleich der Autor im Allgemeinen ein leidliches Latein fertig bringt, schreibt er doch so und so oft: una summa argenti, una platea terrae, unum castrum, unum fratrem. Wenn er »quindecim dies sagt, so deutet das gleichfalls auf ein französisches quinze jours. Defecerunt fundamenta für deffirent les fondements ist zwar wörtlich aber falsch übersetzt, und ebenso kommt ein Unsinn zu Tage, wenn der Ausdruck »gentes voluntarii et sine ratione« einem französischen gens de fait et volonté entsprechen soll. Noch gröblicher verletzt er die Sprachregeln, wenn er sagt incredibile ab his für incredible à ceux. Man ersieht aus alledem, dass er nicht die Redaktion A als Vorlage gehabt, sondern aus einer französischen Quelle geschöpft hat. Es ist das die schon oben erwähnte Chronique des évêques de Metz. Wenn man diese neben den Text C legt, dann versteht man auch, was der Bearbeiter bei Schilderung der bischöflichen Prozession mit den sonst im Zusammenhang nicht recht verständlichen Worten ibi debet benedicere sagen will. Im französischen Texte steht nämlich et y doit estre baignie damit ist die alte Sitte des liturgischen Bades gemeint - der Uebersetzer hat aber bénit verstanden und demgemäss den lateinischen Text gestaltet.

[ocr errors]

Es wird bei Herausgabe der französischen Chronik ausgeführt werden, wie C lediglich Uebersetzung dieser Vorlage ist. Diese Redaktion scheidet sonach bei der Herausgabe der lateinischen Bischofschronik aus und ihre Abweichungen vom französischen Texte werden dort als Varianten gegeben werden. Selbständig sind in C nur die Aufzeichnungen von 1462-1466 und 1530. Diese sind infolgedessen der Ausgabe von A mit angefügt.

D. Ebenso wie mit C verhält es sich mit einem lateinischen Texte, den die Benediktiner in ihrer Histoire de Metz III pr. 1 ff. zum Ab

311

druck gebracht haben. Er möge mit D bezeichnet werden. Tabouillot entnimmt seinen Text aus einem Manuscripte der Abtei S. Vincenz, das heute verschollen ist. Die Handschrift umfasste die Anfänge der Gesta bis Continuatio tertia (einschliesslich) und führte dann selbständig die Erzählung weiter bis Henricus Delphinus (1324). Von 1297-1324 ist der Text wesentlich derselbe wie in C. Wenn die Handschrift nur bis 1324 reicht, so könnte man zu der Annahme versucht sein, dass die Zeitgrenze von D auch einen Abschnitt für die Abfassung der bis 1376 reichenden Chronik bedeute. Eine derartige Vermutung findet aber inhaltlich durchaus keine Begründung. Es ist sprachlich kein Unterschied zwischen dem Stück vor und nach 1324. Ebensowenig verraten die in der Chronik vertretenen politischen und kirchlichen Anschauungen irgend einen Wechsel in der Person des Verfassers. Da die Benediktiner nicht gesagt haben, welcher Zeit die Handschrift angehörte, nach der sie D ediert haben, so wird man sich mit der Annahme bescheiden dürfen, dass in D lediglich die unvollendete Abschrift von C oder einem diesem nahe stehenden Manuskripte vor uns liegt. Auch D konnte sonach bei Herausgabe der lateinischen Chronik ausgeschieden werden und wird, soweit sich wesentliche Abweichungen von C finden, bei Herausgabe der französischen Chronik berücksichtigt werden.

Incipiuntur cronica episcoporum Metensium.

Von wichtigeren sachlichen Aenderungen der Handschrift A gegenüber dem Texte der Monumenta Germaniae, Scriptores X 534 ff. sind für den Grundstock der Chronik und die zwei ersten Fortsetzungen folgende zu verzeichnen:

536,5 A om. et ad Othrenheim translatus [Sambatius].

536,8 A add. et ad Othrenheim translatus [Rufus].

537,33 A add. Hic translatus est apud Novum monasterium [Therentius].

537,40 A add. Sanctus [Frominus].

541,16 VII idus A.

541,40 XI kal marcii A.

541,43 A add. Post decessum domni Wigerici vir devotus et heremita genere Suevus vita sancta multum famosus Benno1) nomine episcopus Metensis instituitur XLV in ordine. Hic biennio elapso a quibusdam nefandissimis servulis in abditis excecatus fuit. Unde in concilio episcoporum publice sese officio abdicavit sicque ad heremum rediit ").

542,9 A add. Hic Theodericus de cathena beati Petri anulum obtinuit. 544,4 A add. Defunctob) domno Popone qui clericis suo tempore provisor exstitit pius dominus Theogerus) sibi in presulatu successit. Hic frater erat Folmari comitis Metensis, cuius

a) Die Stelle ist von derselben Hand, die das Ganze geschrieben, am Rande nachgetragen. Die Zahlen in der Bischofsreihe sind von hier an infolgedessen gegen den Text der Monumenta um 1 verschoben.

b) Defuncto-obiit von gleicher Hand nachträglich in die Handschrift eingeschoben.

1) Als Quelle für dieses Einschiebsel hat wohl Vita Joh. Gorz. MG. SS. IV 348 vorgelegen. Benno amtiert 927-929. Da Bischof Adalbero I sein Amt spätestens im März 929 angetreten hat und die Synode, welche sich mit der Angelegenheit Bennos beschäftigte, Anfang 929 in Duisburg tagte (Waitz Heinrich I 139), so muss die Blendung c. 928 stattgefunden haben. Da er nach der Chronik bei der Blendung kaum zwei Jahre Bischof gewesen war, so muss er unmittelbar nach Wigerichs Tode gewählt sein. Vgl. Wichmann Bischof Adalbero I von Metz. Jahrbuch III 104 ff.

2) Theoger wird 1117 gewählt, 1118 in Compiègne vom Legaten Cuno bestätigt und in demselben Jahre zu Corvey ordiniert. Den Metzer Bischofsstuhl hat er aber nie besteigen können, da ihn der Widerstand der Partei des Adalbero fern hielt. Er stirbt 1120. Vgl. Vita S. Theogeri MG. SS. XII 463 ff. und Brennecke Leben und Wirken des heiligen Theoger. Hallesche Dissertation 1873.

progenitores multa claustra fundaverant ut in Luckeshem 1) et
Kratal) et alibi. Unde dum dictus dominus Theogerus abbas
existeret apud Sanctum Georgium in Nigra Silva, frater suus,
comes, claustra ab ipso et progenitoribus suis fundata guber-
nationi sue submisit, prout adhuc omni abbati ibidem submissa
noscuntur. Fuit autem vir magne devotionis, qua sibi suffra-
gante ac aliis meritis et virtutibus in Metensem episcopum est
promotus. Postquam vero Metensem ecclesiam annis II guber-
naverat volens contemplationi vacare, ecclesiam resignavit et
monasterium Cluniacense intravit ibique deo serviens feliciter
obiit.

547,10 A. Huius (sc. Bertrami) felici regimine Metensis ecclesia annis
triginta duobus gubernata obiit anno domini millesimo CC duo-
decimo 3). Nec desit qui loco et tempore sequencia eius tradat
annalibus gesta.

551,2 A add. Nota quod a principio libri usque ad Stephanum episcopum qui creatus est episcopus Metensis anno domini M°C° XX° in annis videtur defectus, nescio si tanto tempore episcopatus vacaverit, quia scribitur, quod post mortem episcopi Hermanni per aliqua tempora vacabat. Similiter a XLIIo episcopo, scilicet Walone minus bene summi pontifices allegantur cum imperatoribus.

Hec notare curavi volens a Jacobo episcopo exclusive usque nunc ad Theodericum V inclusive cronicas perficere, ne scripture posteriori error imputetur.

Philippus LXII.

Nobili viro domino Jacobo ad celestia migrante 1) electus est in episcopum Met. dominus Philippus de Florhangia 5) anno domini MCCLXII episcopus Metensis LXII. Hic benignus erat et largus et bene in re

1) Lixheim.

2) Kraufthal.

3) 1212 April 6. Vgl. Voigt Bischof Bertram von Metz. Jahrbuch IV2 1 ff.; V1 1 ff.

*) 1260 October 24, Hist. de Metz II 451, nach dem Necrolog. Cathed. Die Neuwahl ist zwiespältig. Es werden gewählt Philipp von Flörchingen und Theobald de Porcelet. Da schon Mittfasten 1261 der Erzbischof von Trier den Gegenkandidaten Theobald zum Verzicht bestimmt (Hist. de Metz II 453), muss die Neuwahl schon 1260 oder Anfang 1261 gewesen sein.

5) Flörchingen bei Diedenhofen. Die Herren von Flörchingen sind eine Seitenlinie des lothringischen Herzogshauses. S. Jahrbuch VII 171.

1261-1263 September 24.

« AnteriorContinuar »