ob solche Retiraden zu gestatten und den Schweden der Durchzug durch die 5 Mai neumärkischen Pässe zu bewilligen sei. Die Polen haben erklärt, wenn man sie nicht angriffe noch den Schweden Unterschlupf vergönne, so seien sie noch nicht beordert, Feindseligkeiten vorzunehmen. Ein Teil der Kavallerie ist, wie sie bereits berichtet, in der Eile gemustert und in die Grenzörter gelegt. So= bald die Schanzen etwas repariert, sollen sie mit Fußvolk und Besazung versehen werden. Da mit der dort geworbenen Infanterie nichts Sonderliches auszurichten und die Festung Küstrin von Mannschaft sehr entblößt sei, sei er, der Statthalter schlüssig geworden, die aus Küstrin und aus Driesen hier zur Bewachung des Kurprinzen vorhandenen 58 Mann wieder dorthin zu tommandieren und aus der Garnison des Obersten Ribbeck in Spandau zu erseßen, da dies wegen der Nähe der Örter am besten sich tun lasse. Fragen an, wie der Kurfürst darüber denke; aus der Festung Spandau müßte doch Mannschaft nach der Neumark geschickt werden. P. S. Ausf. aus R. 44H. H. h. 2. Senden zur Vervollständigung der Bayrisch-Kulmbachschen Akten, was der von Portman and dessen Sohn berichtet haben, wobei sie besonders den punctum investiturae in Betracht gezogen und daß „darunter der terminus fatalis unius anni" nicht verstreichen möchte; und ein von ihnen verfaßtes Konzept an den Kaiser, dem Kurfürsten anheimstellend, ob er alsbald jemanden zur Empfängnis der Lehen abordnen oder dieses unter seiner Hand und Infiegel abgehen lassen oder noch Änderungen nach Inhalt der vorigen bei den Kulmbachschen Relationen befindlichen Konzepte darin vornehmen lassen wolle. Von einem solchen Prorogationsschreiben bezüglich des Termins haben sie dem Residenten Neumann schon Kenntnis gegeben, mit dem Auftrage, das gehörigen Orts zu melden. 95. Verfügung. Königsberg. 11 Mai. Eint. 21 (31) Mai. Ausf. aus R. 28. 44. Konzept ganz von Jena. Grenzsachen der Herrschaft Straupiß. Sendet einen Bericht des Oberjägermeisters von Hartenfeld über die Grenze 11 Mai unterm Straupißischen Grunde. Er betrifft „die 1) Niederlausißische Grenzsache der Herrschaft Straupit, welche von dem von der Schulenburg auf den von Huwaldt gekommen, dessen aber weder in dem hiesigen Archiv noch der Ambtskammer Nachricht vorhanden, deswegen an die Neumärkische Kammer hat sollen geschrieben werden". Kurfürst hält für nötig, „daß ehistes deswegen die eigentliche Erkundigung durch den Augenschein eingenommen, darüber und wie es vor diesem gewesen, die ältiste Bediente und andere Leute vernommen, und also Unser Recht und Grenze erhalten werden und in Richtigkeit kommen möge". Sie sollen deshalb mit Hartenfeld reden, einige in Grenzsachen erfahrene Personen mit der Untersuchung betrauen, einige Bediente „Haubalds" hinzuziehen und später berichten. 1) Notiz des Archivars Schönebed. 12 Mai 15 Mai 96. Relation (Statth. u. Räte). Cölln a/S. 2 (12) Mai. Konzept von Tornow aus R. 20 CC. Eröffnung der Verhandlungen mit den Ständen. Gerüchte vom Tode des schwedischen Königs. Polen an der schlesischen Grenze. Der größere Ausschuß der Stände ist am 28 April (8 Mai) angekommen; da aber einige etwas länger ausgeblieben, haben sie gebeten, mit der Proposition noch einige Tage zu warten. Gestern nach der Predigt ist dieselbe, laut Kopie, geschehen. Sie wollen zunächst versuchen, sie zu disponieren, des Markgrafen Christian Wilhelm jährliche Alimentgelder auf sich zu nehmen; dann Ihre Durchlaucht urgieren die Zahlung sehr"; aus hiesigen Mitteln könne sie nicht erfolgen. - Wie es mit der Person und Armee des Königs von Schweden eigentlich stehe, könnten sie mit Bestimmtheit nicht über Breslau vernehmen; es gehe das Gerücht, der König sei tot. An den schlesischen Grenzen bei Neuensalz haben sich einige polnische Truppen sehen lassen; ob diese durch Konnivenz der Kaiserlichen bei Glogau oder anderswo über die Oder gekommen, wüßten sie nicht; berichtet werde ferner, daß die kaiserlichen Truppen in Schlesien zusammengezogen würden. Aus Polen haben zwei vornehme Herren hierher berichtet, daß die polnischen Völker Befehl hätten, sich an des Kurfürsten hiesigen und den hinterpommerschen Landen nicht zu vergreifen, bis man vernehme, ob eine Verbindung des Kurfürsten mit Schweden und also öffentlicher Bruch mit Polen erfolgt sei. 97. Relation des Statthalters. Cölln a/S. 5 (15) Mai. Konzept. Unterbringung und Verpflegung der aus den Westprovinzen anlangenden Truppen. Empfang des Reskripts 1) vom 8 Mai aus Pillau am gestrigen Tage. Will über die Sache Konferenzen auch mit Generalmajor Dörfling halten. Wegen der aus Kleve-Mark kommenden Kompagnien zu Roß und zu Fuß erinnere er daran, daß wegen des Durchzuges an Kurköln und die Herzöge zu Braunschweig geschrieben werden müsse. Einige der Truppen würden in die polnischen Grenzorte gelegt, wie dem Kurf. bereits berichtet sei. Der Unterhalt könne aus diesen Landen nicht aufgebracht werden, da es schon schwer mit dem zugehe, was die hiesigen haben sollten; er müsse ihnen vielmehr aus ihren bisherigen Quartieren, nämlich aus Kleve, Grafschaft Mark, Sparenberg, Minden und Halberstadt nachgeschickt werden, wozu ein Spezialbefehl des Kurf. nötig sei. Von den in den hiesigen drei Festungen vorhandenen Magazinen werde auch etwas genommen werden können; „und hat es damit 1) Auf einem Zettel steht, dies Reskript über den Marsch der Truppen habe der Statthalter am 18 Mai von Taschenberg abfordern lassen. die Beschaffenheit, daß das Korn an allen dreien Orten von dem Worm sehr 15 Mai schadhaft worden; dahero zu E. Ch. D. gnedigsten Verordnung stehen wird, ob auch davon etwas, ehe es ganz vertirbet, vor die alhier geworbene Völker zu nehmen, doch daß es nach künftiger Ernte von dem Lande mit gutem Korne wiederumb ersezet werde". Über das Traktament der übrigen Truppen möchte der Kurfürst doch selbst gewisse Verordnung ergehen lassen. Oberst Wezell soll sein Regiment komplettieren und mit Dörfling wegen Musterung der wirklich vorhandenen Soldaten geredet werden. D. bittet dazu um noch 3 Wochen Frist, ehe die Fähnlein angeschlagen würden, weil seine Offiziere noch auf der Werbung außerhalb seien. Um Oberst Wezell, der noch um 2 Monate Musterplaz angehalten, zu bescheiden, sei ein Spezialbefehl des Kurfürften nötig. Er sehe nicht, weil bisher alles, was ausgeschrieben, genau eingeteilt sei, woher die weitere Verpflegung kommen solle. Nach Frankfurt a/D. sollen Krugkische Truppen genommen werden; da dies aber nicht genug, möge der Kurf. bestimmen, ob die 2 Kompagnien von Halberstadt dazu verwandt werden sollten; davon solle mit Dörfling geredet werden. Nach Crossen seien schon 60 Mann geschickt. P. S. Gestern haben sie unvermutet erfahren, der OberstBachtmeister und Kommandant von Landsberg Curl habe 6 schwedischen Regimentern, nämlich denen der Obersten Wahl, Oberbeck, Sadofski, der Oberstleutnants Langenau, Neselwig, Sehlo und des Rittmeisters Sock, die zwar nicht alle komplett seien, sondern teilweise nur Bagage hätten, den Paß und Durchzug durch den Ort verstattet. Die Folge sei, daß die Leute in den furf. Landen und in Polen stark herumstreifen und furagieren; auch würden die Polen daraus Anlaß nehmen, diese Feinde zu verfolgen und des Kurf. im Reich gelegene Lande feindlich zu behandeln. Sie haben sich schon beschwert und erklärt, die Sache erhielte dadurch einen andern Stand und sie würden wohl mit andern ungünstigen Befehlen versehen werden. Zur Abwendung dessen haben sie den Generalquartiermeister Holze nach Landsberg abgefertigt, damit er die Regimenter zur Rückkehr bewege 1). 98. Relation (Statth. und Räte). Cölln a/S. 9 (19) Mai. Konzept aus R. 20 CC. Bericht über den bisherigen Verlauf des Landtags. Der Landtag hat vergangene Woche seinen Anfang genommen und bereits 19 Mai den achten Tag gewährt und ist folgendermaßen verlaufen. „Ob wir nun zwar der Hoffnung gelebet, wir würden bei denen anwejenden Deputirten etwas fruchtbarliches ausgerichtet und von ihnen gewierige Resolution erhalten haben, so ist es doch an deme, daß dieselbe sich 1) Auf der Rückseite dieses Konzeptes ist der Anfang eines Geheimrats-Protokolls rom 24 April (4 Mai) 1656 niedergeschrieben, an dem Putliz, Löben, Knesebeck und Bejenbed teilnahmen. 19 Mai auf keinen derer von uns ihnen vorgestelleten Punkten nach unserm Wunsch erklären und herauslassen wollen, sondern es finden sich dieselbe theils ob denen neuen Zumuthungen perplex, theils auch dahero nochmalen graviret, daß ihnen wegen der bei jüngster Eintheilung ihnen zugezogenen Läsion wegen der Quotisation noch zur Zeit, ihrem Vermeinen nach, keine genugsame Satis faction gegeben worden, zu geschweigen, daß sie, worin wir ihnen dann zum Theil Beifall geben müssen, die höchste Unmüglichkeit, bei dem so sehr von Mannschaft und Mitteln entblößeten Landeszustande solche Summen ferner aufzubringen, immerhin vorschüßen thun. Wir werden aber nichtsdestoweniger an nöthiger und gebührender Instanz nichts ermangeln lassen, verhoffen es auch endlich bei ihnen so weit zu bringen, daß sie sich zuleßt zum wenigsten noch auf eine geringe Zeit zu so viel, als zum Unterhalt der allhie neu geworbenen Völker vonnöthen sein wird, verstehen werden. Dieweil aber aus denen bei dem bisher gepflogenen modo contribuendi verspüreten Difficultäten und annoch restirenden unbezahleten Assignationen gnugsam abzunehmen, daß solches auf diese Weise, da die ganze Last auf die Armuth meistentheils ankömmt, keinesweges zu erhalten, als seind wir auf die Ge danken und den Vorschlag gerathen, ob nicht zu Sublevirung derselben ein ander modus collectandi zu introduciren und darunter auch diejenige Freien, so bishero zu keiner Contribution gezogen worden, mit zu begreifen; zu welchem Ende dann unsers unterthänigsten unvorgreiflichen Ermessens sehr dienlich sein würde, wenn denjenigen, so E. Ch. D. Lehenpferde zu halten schüldig, anstatt derselben und der dazu gehörigen Mundirung nach Proportion ein gewisses an Gelde zuzutragen auferleget werden möchte. So könnten auch wohl einige Kopf-, Vieh-, Häuser-, Scheffel- und andere Gelder ausgeschrieben und dadurch die Nothdurft zum Unterhalt beigebracht werden. Gleichwie wir uns aber mit diesen und dergleichen Mitteln durch zudringen nicht getrauen, es sei dann, daß von E. Ch. D. wir darüber gnädigst instruiret und mit gemessenem Specialbefehl versehen werden, als thun wir denselben hiedurch gehorsambst erbitten und wollen uns folgends äußersten Fleißes bemühen, damit das bequemeste ergriffen und dadurch E. Ch. D. gnädigste Intention erreichet werden möge. Hiernächst haben wir auch bei jüngster Post E. Ch. D. gnädigste Order, daß die 200 Mann zu Fuß in Mangel der hiesigen noch zur Zeit befind lichen Mannschaft aus dem Halberstädtischen anhero marschiren sollte, mit gehorsamsten Verlangen erwartet, und ist unterdessen von einigen ins Mittel gebracht, daß, weil an Conservation der Stadt Franckfurt so viel gelegen, dieselbe mit dem ganzen Wezelischen Regiment beseßet werden möchte, und würde also dasselbe nicht allein so viel eher completiret, die Nothdurft des Ortes beobachtet und die Werke repariret, sondern auch der Obriste Leute nant Krug mit seinen Neugeworbenen nacher Crossen verleget und dadurch die besorgende Ungelegenheit, daß, wenn diese Völker an kleinen Dertern 19 Mai hin und wieder vertheilet werden sollten, sie noch viel eher und geschwinder, als fie aufgebracht, von einander laufen möchten, vermieden und hingegen der Ueberschuß aus der Veste Cüstrin und die 200 Mann aus Halberstadt, wobei dergleichen so leicht nicht zu besorgen, zu Beseßung der Pässe employiret werden können. Welches alles, gleichwie das vorige, zu E. Ch. D. gnädigster Verordnung und Gutfinden stehet. Schließlich müssen E. CH. D. wir den Mangel an Ammunition, Pulver, Lunten und dergleichen nochmalen remonstriren; und weil die Repartition der zweien Compagnien ins Halberstädtische, daher wir die Mittel zu solchem und anderm Behuef destiniret gehabt, nunmehr von E. Ch. D. gnädigst verändert worden, als werden Dieselbe gnädigst Gefallen tragen, uns an die Hand zu geben, woher diese Nothdurft sonsten zu nehmen und solcher Mangel und Abgang zu erseßen. 99. Relation. Cölln a/S. 9 (19) Mai. Ausf. aus R. 33. 159. Korrespondenz mit dem Herzog von Braunschweig. Halberstädter Kanzleireglement. Senden 1) ein Schreiben des Herzogs Augustus von Braunschweig an 19 Mai die Halberstädtische Regierung, in dem er ersucht, die Grafschaft Reinstein nicht mit Einquartierung zu belegen; und 2) das Konzept einer Antwort darauf, dieweiln J. F. G. in diesem passu keinesweges fundiret, sondern vielmehr unstreitig und zur Genüge erweislich ist, daß E. Ch. D. über ermelte Grafschaft die Ober-Lehenschaft zukombt und gebühret". 3) Gesuch der Halberstädtischen Regierung um Erlaß eines Reglements „derer bei der Kanzlei doselbst fallenden Sportulen, weil die am 8 Juni 1653 diesfals ergangene Verordnung bishero zu keinem völligen Effekt gediehen“, nebst Projekt zu einem solchen, wogegen sie keine Bedenken haben, zur Gutheißung und Vollziehung des Kurfürsten. 4) Die Kriegsinstruktion worauf sie sich in ihrer lezten Relation bezogen und worüber sie dort im Archiv nichts weiter gefunden haben. Resolution. Königsberg. 1 Juni. Ausf. ebendaher. Wünscht vor Ab- 1 Juni sendung der Antwort an den Herzog noch zu wissen, wie Wir nicht sowol als dominus feudi, sondern auch ratione territorii in dieser Sachen gegründet und ob jeztgedachte Grafschaft ganz oder zum Theil in Unserm territorio gelegen"; fie möchten ihm darüber bald berichten und bis dahin seine Rechte wahrnehmen. Ebenso wünscht der Kurfürst vor der Bestätigung des Reglements wegen Teilung der Sporteln in der Kanzlei, daß eine gewisse Taxe angeordnet werde. Falls also eine solche dort nicht vorhanden, sollen sie eine auffezen, sonst die vorhandene zur Revidierung einschicken. Endlich sei ihm daran gelegen, zu erfahren, wie und welchergestalt auf denen allgemeinen " |