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Punktes zur Nachgiebigkeit zu stimmen. Der Papst selbst stellte ihm vor, dass die Forderung des Cardinals nicht unbillig sei, und suchte ihn zu beruhigen mit der Versicherung, dass das Aufgeben dieses Punktes seine Rechte keineswegs schmälere. Mit dem Papste vereinigte jetzt auch des Erzherzogs Sohn, der neue Cardinal,2 seine Bemühungen, und, was wohl das Wirksamste war, auch der Cardinal Hohenems, Bischof von Constanz, schrieb in diesem Sinne an Ferdinand. Da man, wie erwähnt, für Andreas nach kirchlichen Stellen. suchte, verfiel man auch auf das Bisthum Constanz und besonders auf dessen Erwerbung für ihn richteten sich bald die eifrigsten Bestrebungen Ferdinands. Der bisherige Inhaber, der genannte Hohenems, sollte zur Resignation oder zur Annahme des Andreas als Coadjutor bewogen werden. Hohenems liess nun den Erzherzog wissen, es sei nur dann einige Aussicht für Andreas vorhanden, wenn die Wünsche und Forderungen des Cardinals Madruz erfüllt würden. 3

Diesen combinirten Angriffen wich der letzte Widerstand Ferdinands und allerdings mit einem verdriesslichen Seitenblicke auf Ludwig, der jetzt immer nur fordere, aber nie nachgebe, stimmte er auch dem zu, dass die Verträge vor 1454 weder aufgezählt noch genannt werden sollen. Mithin erhielt die nunmehr dem Cardinal vorgeschlagene Vertragsformel folgende Gestaltung: zuerst werden die Verträge von 1454 und 1468 inserirt, aber genau von Wort zu Wort, daran schliesst sich das Versprechen des Cardinals, die Bestimmungen der Speirer Not anzuerkennen und zu bestätigen mit Ausnahme der auf dem Reichstage in Regensburg besonders angefochtenen Artikel, deren folgende sechs sind: der Eingang des Conceptes (wo nämlich die Speirer Notl alle alten Verträge aufzählt), die Einantwortung von Bonconsilio durch Ferdinand an den Cardinal, die Verpflichtung, Huldigung und Besetzung der Stiftshauptleute, die Oeffnung der Städte und Schlösser, um,daraus inner und ausser Lands zu kriegen wider alle Feind', die Auf

'Ibid., abgedruckt bei Theiner, Annal. eccl. II. 380.

2 Andreas weilte um diese Zeit am römischen Hofe.

3 St.-A. Ferd. Verhandl. über Bisthümer Nr. 140.

4 Der Erzherzog schreibt: ich habe dem Papste zu Ehren schon so viel nachgegeben; ,der Cardinal hat nit einen Punkt fallen lassen.' St.-A. Abth. Schlögl Nr. 490, 16. März 1578.

nahme des Vertrages in das Statut der Canoniker, endlich die Verpflichtung aller Stiftsbeamten zum Gehorsam gegen den Landesfürsten während einer Sedisvacanz. Ueber diese Punkte soll die kaiserliche Entscheidung erfliessen, ohne jedoch eine von den Bestimmungen der zwei inserirten Verträge zu ver letzen, und zwar binnen Jahresfrist, nachdem dem Cardinal die Temporalien übergeben wären; hinsichtlich der an den Landesfürsten zu leistenden bischöflichen Hilfen sollte das Landeslibell von 1511 als Norm dienen. Am 20. April unterzeichnete Ludwig, ohne weitere Einwendungen zu erheben, die Urkunde und sandte den Dr. Alberti zum kaiserlichen Hofe, um die ausbedungene Entscheidung über die strittigen Punkte daselbst zu erholen. 2 Bezüglich der Eidleistung liess der Cardinal durch den Brixner Domherrn Adam von Arz, der den angenommenen Vertrag nach Innsbruck zurück brachte, das Ansuchen auf Erlassung derselben stellen, allein es ward ihm bedeutet, es habe bei den festgesetzten Bestimmungen sein Verbleiben, er werde daher den erzherzoglichen Commissarien in der bezeichneten Weise den Schwur leisten, wenn dies auch seit 1399 ausser Uebung gekommen war.

Hiemit war der langjährige Streit beendet. Es bedarf keines Nachweises, dass der Erzherzog eine stattliche Anzahl früher erhobener Ansprüche dem Ausgleiche geopfert habe. Und die am schwersten wiegenden Punkte, zehn an der Zahl die sechs bekannten aus der Speirer Notl und jene vier vom Vertrage des Jahres 1567 lagen noch unerledigt beim Kaiser, um, wie die Folge zeigte, überhaupt nicht mehr entschieden zu werden. Dennoch würde man den Ausgang schief beurtheilen, wollte man ihn als eine förmliche Niederlage der landesfürstlichen Politik und ihrer Prätensionen bezeichnen. Allerdings waren die in jenen zehn Artikeln ausgedrückten Ansprüche, die, wenn anerkannt, eine förmliche Säcularisation' des Stiftes bedeuteten, nicht durchgesetzt worden, aber einer weitern Entfremdung des Stiftes, wie sie unter Ferdinands unmittelbaren Vorgängern angebahnt worden, war auch durch

1 Der Vertrag steht bei Lünig 1. c. 1240. Das Original desselben kam 1751 vom St.-A. nach Wien.

2 Wenigstens notificirte Ludwig dem Kaiser die Sendung Alberti's am 28. April 1578, ibid.

den jetzigen Vertrag immerhin vorgebeugt, er bewährte sich unter den späteren Landesfürsten als ein hinreichend starkes Werkzeug, um neuen Exemptionsgelüsten der nachfolgenden Bischöfe mit Erfolg entgegenzutreten. Es bleibt das Verdienst und der Erfolg Ferdinands, die Entwicklung des Verhältnisses Trients zu Tirol wieder auf jenes Stadium zurückgeführt zu haben, in welchem die Zusammengehörigkeit beider zu einer vollendeten Thatsache geworden war. Dabei wird man sich aber keineswegs verhehlen können, dass der Erzherzog seinen persönlichen Hausinteressen zulieb soweit nachgegeben hat, dass auch seinen Nachfolgern immerhin noch einige Arbeit übrig blieb, um die Verknüpfung von Bisthum und Grafschaft in ununterbrochener Dauer zu erhalten, aber man kann vielleicht dem gegenüber die Frage aufwerfen, ob selbst bei consequentem Festhalten an den einmal stipulirten Forderungen deren Realisirung möglich gewesen wäre; die Zeit für die Säcularisation der bischöflichen Stifter in Ländern katholischer Fürsten war eben noch nicht gekommen.

Es ist zum Beweise der eben entwickelten Anschauung nicht ohne Werth, zu wissen, wie Ferdinand selbst über das Ende dieses Streites dachte. Und da sehen wir denn, dass er von einem lebhaften Gefühl der Befriedigung über die endliche Beilegung desselben erfüllt war; von einer gedrückten Stimmung, als ob man hätte schimpflich nachgeben müssen und eine demüthigende Niederlage erlitten hätte, ist bei ihm nichts zu spüren. 1

Aber auch der Cardinal und mit ihm der Papst hatte alle Ursache, das so gestaltete Ende des Streites zu begrüssen. Das musste ihm wohl im Verlaufe desselben klar geworden sein, dass sich unter den neuen Verhältnissen, wo eben Tirol wieder einen neuen Landesfürsten besass, der weitere Ablösungs- und Lockerungsprocess nicht weiter verfolgen liess. War aber das nun einmal nicht mehr möglich, so war in dem neuen Vertrage doch eine möglichst milde Form der Ver

1 So drückt der Erzherzog z. B. in einem Briefe an Sporeno, nachdem er den vom Cardinal unterzeichneten Vertrag bekommen, grosse Freude darüber aus,,quando nihil aeque unquam concupivimus, quam ut tandem a contentione ad pacem deveniremus. Itaque laeto animo illius negotii exitum expectabimus'. 7. Mai 1578. St.-A. Ferd. Miss. von Sporeno Nr. 83.

bindung Trients mit Tirol gefunden, mit der sich der Reichsfürstenstand des Bischofs und dessen scheinbare Selbstständigkeit noch am ehesten vereinen liess. Der Papst spendete daher auch der nachgiebigen Haltung des Erzherzogs das höchste Lob und war nicht weniger wie er selbst erfreut über diesen Ausgang. 1

Kaum war der Conflict durch beiderseitige Annahme des Vertrages beigelegt, so rüstete sich Ludwig zur Rückkehr nach Trient; seine Abreise von Rom verzögerte sich nur noch etwas, weil er daselbst für den Augenblick die Stelle eines kaiserlichen Gesandten bei der Curie versehen musste. Ferdinand selbst gab jetzt den kaiserlichen Commissarien in Trient den Auftrag, die Räumlichkeiten des bischöflichen Schlosses zum Empfange des zurückkehrenden Kirchenfürsten entsprechend und wohnlich herzurichten. Im Juli traf dann Ludwig in Trient ein.

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Nun schlug auch für die Sequestration die letzte Stunde. Zum festgesetzten Tage versammelten die kaiserlichen Commissäre die Amtleute des Stiftes in der Stadt und übergaben vor ihren Augen die Temporalien den beiden Vertretern des Erzherzogs, dem Landeshauptmann Römer und Christof von Wolkenstein, von denen sie dann unverweilt dem Cardinal übertragen wurden. Von dem einen der beiden Sequestratoren, Hendl, befürchtete man Anfangs, er könnte den Rücktritt wegen seiner grossen, noch nie beglichenen Schuldforderungen an das Stift verzögern, daher gaben ihm der Kaiser und der Erzherzog die Versicherung ihrer eifrigsten Verwendung, damit er zu seiner Bezahlung gelange. Zugleich erfolgte die Ernennung eines neuen Stadthauptmannes von Seite Ferdinands in der Person des Caspar von Wolkenstein, eines Bruders des bekannten tirolischen Geschichtsschreibers Marx Sittich von Wolkenstein.

Ferdinand hatte es nicht unterlassen, nach Beendigung des Streites seine Anhänger in Trient selbst davon zu avisiren

1 Gregor schreibt dem Erzherzog, der eben den letzten Vertragsentwurf in Rom hatte überreichen lassen: Quod attinet ad negotium Tridentinae ecclesiae, de quo aliis literis tuis ad nos scripsisti, speramus, deo dante jam finem huic controversiae ecclesiaeque illi pacem et tranquillitatem summa tua cum laude et magna nostra laetitia datum iri. 15. April 1578. St.-A. Pestarch. I. 1.

2 St.-A. Trientiner deutsches Arch. C. XXIII. WW., Abth. Schlögl Nr. 490, Ferd. 305.

und sie aufzufordern, nunmehr dem Cardinal in Allem den schuldigen Gehorsam zu leisten, sie aber auch gleichzeitig seines Schutzes versichernd, wenn ihnen etwas Unbilliges widerfahren sollte. 1

Was die Ereignisse in der Stadt während der letzten Phase des Conflictes betrifft, so ist darüber nicht Vieles zu bemerken. Einige von den eifrigsten Anhängern der österreichischen Partei, wie namentlich Dr. Gallus, erlebten das Ende des Streites nicht mehr. Der Parteienhass war aber noch so lebhaft, dass der Tod dieses besonders thätigen Agenten für die landesfürstliche Sache von den Gegnern mit lautem Jubel begrüsst wurde. Als die ersten Nachrichten nach Trient kamen, aus denen man erfuhr, dass der Erzherzog von seinem bisherigen Widerstande gegen den Cardinal ablassen wolle, so erfüllte das die Madruzische Partei mit grosser Zuversicht; sie rühmte sich laut des gewonnenen Sieges 2 und Mönche veranstalteten öffentliche Gebete um eine baldige glückliche Beendigung des Streites zu erflehen. Als nun gar die Annahme des Vertrages und die dadurch erreichte Beilegung bekannt wurde, da kam erst recht das rührigste Leben in die Reihen der cardinalischen Freunde, welche ihrem Jubel in festlicher, mitunter übermüthiger Weise Ausdruck verliehen. Vier Tage lang währten die von ihnen veranstalteten Festlichkeiten. Feierliches Glockengeläute, herumziehende Musikbanden, prächtige Girandolen, eine glänzende Stadtbeleuchtung, wobei besonders der bischöfliche Dom in einem Meere von Lichtern strahlte, sollten der spectakellustigen, leicht erregbaren Bürgerschaft das Symbol des Sieges des Cardinals und seiner Anhänger bieten. Selbst die Consuln, bisher eifrige Vertreter der landesfürstlichen Sache, wagten es nicht, sich von der Feier auszuschliessen, in der richtigen Erkenntniss, dass sie sich nun doch wiederum mit dem Bischof, als ihrem unmittelbaren Herrn, auf einen leidlichen Fuss stellen müssten. Wohl fehlte

1 St.-A. Ambraseracten, Hofsachen, 25. Juni 1578.

2 Nach Innsbruck wurde berichtet, dass das Ansehen des Erzherzogs im Sinken begriffen sei; man höre offen sagen, man kenne Eure fürstl. Durchl. gnugsam, dass Sie (der Erzherzog) zum ersten und in dem Anfang ein grosse Furia pflegt zu gebrauchen, doch bald nachlasse, dermassen, dass oft nichts ausgericht wird.' St.-A. Ferd. Rofreit. Verhandl. Nr. 293 und 294, 1576.

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