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Seine Berichterstattung ist mehr eine offizielle, das Strafsburger Bistum rechnet er ja zu seinem Nuntiaturbezirk. Seine Nachrichten sind zuverlässiger und seine Berichte verraten ein wärmeres Interesse für den Bischof und das katholische Kapitel. Er meint zwar einmal irrig (31. März 1585), auf einen Bericht des Grafen Hermann von Manderscheid hin, es sei im Kapitelstreit eine Wendung zum Besseren eingetreten, aber der Bischof benimmt ihm gar bald diese Illusion und bittet ihn um erneute kräftige Unterstützung und seine Fürsprache beim Nuntius am Kaiserhofe. Seine Stelle im Strafsburger Streite ist überhaupt mehr die einer Mittelsperson. Er übermittelt. dem Bischof die offiziellen päpstlichen Verordnungen und Breven, wie dasjenige über das Jubiläum, über die Visitation u. a. m. Er hat auch vom Nuntius am Kaiserhofe, mit dem er über den Kapitelstreit korrespondiert, die direktesten Nachrichten und übersendet diese wieder an Johann von Manderscheid. So weifs er am 8. Juli 1585 zuerst, dafs Erzherzog Ferdinand von Tirol sich weigerte, die Einwilligung zu erteilen, dafs sein Untergebener, der Hagenauer Landvogt Freiherr Nikolaus von Pollweil, das Amt eines kaiserlichen Kommissars gegen die evangelischen Kapitelgrafen übernehme.1 Bonomi beklagt in seiner Zuschrift an Johann tief den Mangel an geeigneten deutschen Adeligen und bittet den Bischof, wenn er einen wisse, so möge er ihn doch namhaft machen. Der Bischof nennt aber keinen (13. August); in gleicher Besorgnis wie der Nuntius bedauert er, dafs kaum einer sich finden lasse, dessen Treue und Sorgfalt ihn für ein derartiges Amt geeignet mache; aber er scheint einen verhüllten Tadel gegen den Kaiser auszusprechen, wenn er hinzufügt, es müfsten sich doch eigentlich von Anfang an sichere Personen dafür haben finden lassen. Jetzt aber sei zu fürchten, dafs die Kommission gar nicht mehr zu stande komme und dafs der Kaiser inzwischen gar seine Gesinnung ändere. Wie der Kölner Nuntius die Wünsche und Bitten des Strafsburger Bischofs nach Prag an seinen Amtskollegen vermittelt, so ist er auch sein Sprachrohr nach Rom hin. Denn die Bemühungen Frangipanis, der Bonomi in der Kölner Nuntiatur abgelöst hatte, nach der Nomination des dänischen Prinzen zum Strafsburger Kanonikus im Jahre 1587, um den König von Dänemark zu veranlassen, seine Bestätigung zu verweigern, gehen offenbar auf den Strafsburger Bischof zurück. Prinz Ulrich von Dänemark wurde am 22. September von den evangelischen Grafen ernannt, und schon vier Wochen später, da des Bischofs Bruder Arnold von Manderscheid beim Nuntius weilt - wahrscheinlich hatte ihm

1 Die Konzepte der in dieser Sache gewechselten Schriften Innsbruck, Statthaltereiarchiv. Ferdinandeum 342, die Ablehnung Ferdinands vom 3. Mai (Original), sowie seine schliefsliche Einwilligung vom 14. August 1585 (Original) in Wien, Staatsarchiv, Reichshofratsakten, Strafsburger Stiftssachen 1585.

Man hatte auf Ferdinands Vorschlag an Albrecht Schenk von Staufenberg, Hauptmann von Konstanz, noch gedacht. Er war vom Kaiser am 22. Juni ersucht worden, er entschuldigte sich aber am 3. Juli wegen Krankheit und schlug Hans Werner von Reitenau oder Oberst Hans Christoph von Hornstein vor. (Wien, Staatsarchiv, ebenda.)

Ehses-Meister, Kölner Nuntiatur.

VI

Arnold soeben diese Nachricht überbracht - wird Frangipani in Rom vorstellig und betont, dafs die Kurie auf Vollzug der Reichsacht dringen müsse, ehe die Bruderhöfischen durch den Anhang, den sie durch derartige Nominationen gewinnen würden, der Vollstreckung der Acht vorbeugen könnten. Während des ganzen Verlaufes des Strafsburger Stiftsstreites ist es nur Johann, der auf die Gegnerschaft zwischen Calvinisten und Lutheranern seine Hoffnung setzt und wiederholt versucht, die calvinischen Strafsburger Kapitulare bei den Lutheranern zu diskreditieren. Und dasselbe Moment ist es nun, auf welches sich Frangipani stützt, da er, wohl im Herbst 1587, durch den Herzog Alexander von Parma in diesem Sinne auf den dänischen König einzuwirken sucht. Am 10. Dezember wiederholt er seine Mahnung an den Papst, um von Rom aus den Kaiser zu denselben Schritten beim Dänenkönig bestimmen zu lassen. Aber der Kaiser mufste schon vorher durch den Bischof von Strafsburg dazu aufgefordert worden sein, denn bereits am 1. Dezember 15872 konnte der Nuntius am Kaiserhofe nach Rom melden, dass der Kaiser versprochen habe, sich bei dem König von Dänemark zu verwenden. Die Nachricht von der Ernennung des dänischen Prinzen mufste in der That der katholischen Partei eine starke Besorgnis verursacht haben, da in Rom und am Kaiserhofe gleichzeitig in kürzester Zeit Gegenbemühungen erfolgten.

Eine andere wichtige Nachricht lernen wir, soviel uns bekannt ist, allein aus Frangipanis Berichten kennen, nämlich über den Mifsbrauch, den die Bruderhöfischen mit dem päpstlichen Indult über die Visitation trieben, indem sie durch dessen Interpretation den Rat und die Bürgerschaft Strafsburgs gegen ihre Gegner aufreizten. Der Nuntius mahnt zur Geduld und Vorsicht, er rät den katholischen Kapitularen ab von einer Vergeltung unter dem Hinweise auf die Gefahr, die von Johann Casimir drohe. Johann Casimir war ja den Anhängern des Erzbischofs Ernst von Köln von seiner Einmischung in den Kölner Krieg her in peinlicher Erinnerung, und er galt auch als ganz besonderer Schrecken der Kölner Nuntiatur, seit er einmal einem päpstlichen Legaten den Weg an den Rhein verlegt und ihn zur Umkehr gezwungen hatte. Frangipani traut auch der Ruhe, die noch anfangs nach Gebhard Truchsefs' Ankunft in Strafsburg herrscht, nicht recht, er hält sie für eine trügerische und führt auf Gebhard die Propaganda des Dr. Pappus zurück, der damals in Lingolsheim einen evangelischen Prediger einsetzte, selbst dort predigte und so damals der Augsburger Konfession dort Einlafs verschaffte. Überhaupt zeugen die Vorschläge Frangipanis von grofser diplomatischer Klugheit. So hielt er es für eine Hauptbedingung für das katholische Kapitel, dafs es die Dignitäten bei Vakanzen nicht durch die evangelischen Kapitulare usurpieren

1 Köln, 26. November 1587. S. unten Nr. 230.

Rom, Vat. Archiv, Nunz. di Germ. 111, 1. Dezember 1587. Orig.
Den Kardinal Erzherzog Andreas von Österreich.

liefse. Vor allem galt diese seine Besorgnis der wichtigsten Ehrenstelle im Stift nächst der Dechantwürde der Dompropstei. Der Dompropst hatte die Kanoniker und Kapitulare zu investieren; die vom evangelischen Kapitel ernannten Grafensöhne waren also alle noch nicht rechtmäfsig investiert, es war daher vorauszusetzen, dafs nach Thengens Tode von der Gegenseite ein protestantischer Propst eingesetzt würde. Dem suchte man nun geschickt zu begegnen, indem man Thengen noch zu Lebzeiten einen Koadjutor mit dem Rechte der Nachfolge zur Seite zu setzen beschloss. Es handelte sich dabei um die Person Ferdinands von Bayern. Indessen einem solchen Auswege standen allerlei Bedenken entgegen, und die Kurie erhob in der That Einspruch. Da war es, wo neben andern auch Frangipani einsetzte, indem er hinwies, dass man bei dieser Massregel zum Nutzen der Kirche einmal von den kanonischen Regeln und den Vorschriften der Kirchenverfassung absehen müsse.

Wichtiger als die Aufgabe des Kölner und Schweizer Nuntius im Strafsburger Stiftsstreit ist diejenige der Nuntien am Kaiserhofe. Wir können indes hier von ihrer Charakterisierung absehen, da diese Nuntiatur in dem mit diesem korrespondierenden Bande der kaiserlichen Nuntiatur unter Sixtus V. des näheren behandelt wird.

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Es mufs bei dieser Thätigkeit der drei Nuntiaturen in der Schweiz, in Köln und am Kaiserhofe, sowie bei der regen Aufmerksamkeit, die an der römischen Kurie selbst dem Verlaufe der Strafsburger Stiftsfehde gezollt wurde, befremdend erscheinen, dafs die Bemühungen derselben, die Hand in Hand mit den Vorstellungen des Strafsburger Bischofs gingen, beim Kaiser doch schliesslich so wenig Erfolg hatten. Wir bringen daher zur Ergänzung im Anhang III die hauptsächlichsten Äufserungen einer starken Gegenströmung und ihrer Einwirkung auf den Kaiserhof. Darnach erst wird es erklärlich, wie der Kaiser, so rasch und entschieden er gleich anfangs auf die Bitten des Bischofs und der Kurie hin auftrat, allmählich durch die gehäuften Intercessionen der protestantischen Reichsfürsten zu Gunsten der protestantischen Strafsburger Kapitulare in eine Politik des Zögerns und des Hinhaltens verfällt.

Er ist zwar bis zum Ende überzeugt, dafs das Recht auf seiten der Katholiken sich befand, und schwankt keinen Augenblick in seinem eigentlichen Urteile über die Strafsburger Fehde; deshalb entbehren auch seine Antworten auf die protestantischen Deduktionen nicht der Entschiedenheit, und deshalb weist er jeden Versuch, die Schuld auf den katholischen Teil zu wälzen, unbedingt zurück. Aber nachdem einmal die Strafsburger evangelischen Kapitulare ihre Stiftsfehde durch Hereinziehung beinahe aller

Herzog Wilhelm von Bayern giebt seinem Verdrufs darüber in einem Schreiben an seinen Rat Elsenheimer Ausdruck. Landshut, 13. Oktober 1588. München, Staatsarchiv, Kasten schwarz 537, 28a f. 378. Original. Antwort Elsenheimers vom 20. Oktober ebenda f. 382.

protestantischen Reichsfürsten zu einer allgemeinen Reichssache aufgebauscht haben, wagt der Kaiser nicht mehr die vollen Konsequenzen seiner Auffassung zu ziehen und die Reichsacht zu verhängen. Er begnügt sich mit Drohungen und schiebt die Entscheidung nach einer beliebten Politik des Wiener Hofes immer mehr hinaus.

Wiederholt hat ihn der Wiener Nuntius so weit gehabt,1 dass die Verkündigung der Acht unmittelbar erwartet werden konnte, - da aber waren es wieder protestantische Intercessionen und auch die Vorsicht und Zaghaftigkeit der kaiserlichen Geheimräte, welche die Acht wieder vertagten. Es ist uns ein Votum der Geheimräte vom 19. Mai 15873 erhalten, worin sie die Erklärung der Acht nach dem Vorschlage des Bayernherzogs Wilhelm für zu »geschwind«< halten und dem Kaiser davon abraten; von ihnen geht dann der Vorschlag aus, den evangelischen Kapitelgrafen noch eine Gnadenfrist von drei Monaten zu gewähren, und im November

ge

Am 23. Februar 1588 (Nunz. di Germania 111 f. 147) meldet der Nuntius nach Rom, der Kaiser habe ihm versprochen, dass er, wenn das Gutachten des Mainzer Kurfürsten eintreffe, vi farà ogni opportuna et necessaria provisione. Und am 19. September (s. ebenda Schreiben vom 20. September f. 327) beklagt sich der Nuntius deshalb bitter bei dem kaiserlichen Rat Jakob Kurtz, dafs die in Aussicht gestellte Acht nicht erfolgt sei: Gli risposi di dispiacermi molto, che dopo tanti officii fatti a nome di N. S. et l'intentione che Sua Maestà mi haveva data de la dechiaratione del bando, la cosa hora si riducesse a un semplice decreto, del quale io temeva anco, che quel apostata meint ist der nach dem Tode Witgensteins von den ursprünglich Gebannten allein übrig bleibende Graf Hermann Adolf Solms- haveria tenuto il conto, che col compagno haveva tenuto di tanti altri intimatili prima; et che questo non era altro che dare a lui et ad altri heretici disobedienti maggiore ardire, generar scandalo ne' cattolici, et quel buon prelato et capitolo mettere in necessità di travagliar continuamente con evidentissimo pericolo de la ruina di quella chiesa, che non doveva Sua Maestà distogliersi dal proposito di purgare li stati suoi et l'imperio, come è obligata, da gente perversa et inimica di Dio

2 Am 24. Mai 1588 (Germania 110 f. 12 cifra) klagt der Nuntius, der Kaiser sei in der Strafsburger Frage guten Willens, aber er gebe nur vage Versprechungen, denn die kaiserlichen Minister seien lau, trotz aller Mühen, die er (der Nuntius) sich gebe, di che è forsi causa lo essere essi ridotti a tre solamente et per ritrovarsi Giovanni Trautzon, principale del consiglio, alla autorità del quale gli altri due il tutto diferiscono, di età decrepita e per lo più infermo... Am 21. Juni meldet er (Germania 111 f. 249), die Minister seien unschlüssig, und solange die protestantischen Gesandten anwesend seien, wäre ihrerseits keine Entscheidung zu erwarten. Andere Ausflüchte der kaiserlichen Räte vergl. im Berichte des Nuntius vom 16. August 1588 (ebenda f. 295): Con ogni diligenza ho continuato sempre a far caldi officii appresso la Maestà del' imperatore et suoi consiglieri per la essecutione del bando imperiale contra quei canonici autori di libelli famosi de quali V. S. scrive con le sue de 23 del passato. Et essendomi più volte stata data intentione, che si sarà risoluto di publicarlo, ne si essendo pero fatto, questi ministri si sono scusati con l'impedimento nato loro o da gravi rispetti o da la espeditione di altri negotii; come ultimamente havendomi affermato il signor Curtio, che se ne sarebbe venuto a fine avanti il convento, mi fece poi intendere che Sua Maestà haveva pensiero di dar prima parte di tutto il negotio a questi prencipi.

3 Wien, Staatsarchiv, Reichshofratsakten, Strafsburger Stiftssachen 1587. Konzept vom 19. Mai.

Ebenda. Dieser Vorschlag sei gelinder und besser auf das Recht und die Reichstagsabschiede gegründet, die Ladung innerhalb dreier Monate »parition zu dociren« könne sub cominatione poenae banni erfolgen. Bei blofser cominatio der Acht sei durch den Kaiser »iurisdictio ad ulteriorem fundirt«<, wobei ihm immer noch freistehe, ob er die Acht wirklich erklären wolle oder nicht.

darauf beantragen sie abermals eine Frist von vier Monaten.1 Die Verwendungen der protestantischen Fürsten werden nicht verfehlt haben, auf die kaiserlichen Geheimräte einzuwirken; diese raten daher im folgenden Jahre abermals dem Kaiser zu abwartender Haltung.2

Als dann im Jahre 1589 erst im Frühjahr, dann im Herbst die protestantischen Intercessionsgesandtschaften in Prag erschienen, da suchte der Kaiser nach einem Auswege, er liefs die Acht vorläufig ruhen und hoffte durch Verhängung des Sequesters über die Güter des Domkapitels zu demselben Ziele zu gelangen, ohne durch Acht und Strafen den protestantischen Anhang der Kapitelgrafen zum Widerstande zu reizen. Er glaubte im Gegenteile die protestantischen Fürsten zu gewinnen, indem er, ihrer Eigenliebe schmeichelnd, angab, nur durch ihre Verwendung zu diesem milderen Wege bestimmt worden zu sein. Aber sie erklärten sich trotzdem gegen den kaiserlichen Sequester, und dies bewirkte nun wieder, dafs der Sequester mit grofser Langsamkeit vorbereitet wurde, dafs Erzherzog Ferdinand von Tirol, der die Kommission übernehmen sollte, grofse Schwierigkeiten machte und der Markgraf von Baden ganz ablehnte bis es schliefslich zu spät war, Bischof Johann von Manderscheid starb, eine Doppelwahl erfolgte und der offene Bistumskrieg im Jahre 1592 ausbrach.

1 Votum der geheimen Räte, Wien, ebenda s. d. Konzept vom [5. Nov.] 1587. Wien, Staatsarchiv, Reichshofratsakten 1588. Konzept vom 28. August. Trotzdem die Gutachten der drei geistlichen Kurfürsten, des Erzherzogs Ferdinand und des Herzogs Wilhelm von Bayern einig darin seien, dafs man mit der Acht fortfahren müsse und sich durch die Intercessionen nicht beirren lasse, meinen sie doch, im Hinblick auf die hochgeferliche leuf« und die Haltung der Stadt Strafsburg, welche den Ausgang der Exekution nicht absehen lasse, den Ungehorsamen »zu allem Überflufs«< noch einen Termin von drei oder vier Monaten bewilligen zu sollen.

S. unten Nr. 261 und 263.

4 S. unten Nr. 262.

VII

Ehses-Meister, Kölner Nuntiatur.

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