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Königliches Studien-Seminar.

Mit der f. Studienanstalt dahier steht ein Studien-Seminar, in welchem 66 3öglinge nicht nur entsprechende Verpflegung, sondern auch geistige Bildung und sittliche Erziehung erhalten, in engster Verbindung. Dasselbe hat zunächst die Bestimmung, solche Schüler aufzunehmen, die sich durch den an den vaterländischen Studien-Anstalten vorgeschriebenen Unterricht auf den Uebertritt an eine Universität oder an ein Lyceum oder überhaupt auf einen höheren Beruf vorbereiten wollen.

Vorstände:

Director und Fonds-Administrator: Religions-Professor Priester Dr. Bernhard Schels.

1. Präfect: Priester Herr Thomas Hell.

II. Präfect: Priester Herr Sebastian Schwarz.

Verwaltungs-Assistent: Priester Herr Michael Summerer.

Bemerkungen.

1. Im Laufe dieses Studienjahres wurde der bisherige II. Präfect, Herr Wenzeslaus Lorenz, nach einer sechsjährigen unermüdlichen und ersprießlichen Wirksamkeit im Seminar, zum Subregens im bischöflichen ClericalSeminar zu Regensburg ernannt und ging im Dezember 1862 dahin ab. Die hiedurch erledigte II. PräfectenStelle ist inhaltlich höchster Entschließung des k. Staats-Ministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 12. Dezember 1862 Nro. 10667 dem Stadtpfarr-Cooperator in Waldmünchen, Herrn Sebastian Schwarz, übertragen worden. Mit Rücksicht auf den umfassenden Geschäftskreis des Seminar-Directors sowohl in Bezug auf die pädagogische und öconomische Leitung des Seminars, als auch auf die Vermögens-Verwaltung, sowie in Bezug auf die demselben weiters übertragene Stelle eines Religionslehrers an der Studienanstalt wurde demselben ein Assistent beigegeben und als solcher von der k. Kreis-Regierung der Priester Herr Michael Summerer, Cooperator in Kirchenthumbach, aufgestellt.

2. Zu ihrer wissenschaftlichen Ausbildung besuchten die Zöglinge die Studienanstalt und genoffen somit gemeinsamen Unterricht mit den übrigen Studirenden. Der Unterricht in der Musik wurde theils von den beiden Präfecten, theils durch tüchtige Hautboisten, theils durch geübtere Zöglinge ertheilt. Die Leistungen der Zöglinge in diesem schönen Zweige der Kunst, insbesondere bei der Feier des Maifestes und bei einer im Laufe des Jahres stattgehabten scenischen Production fanden allgemeine Anerkennung.

3. Das ganze Kostgeld, welches jährlich 150 fl. beträgt, bezahlten nur wenige Zöglinge, die meisten genossen sehr bedeutende Kostgelds-Ermäßigungen. Die beiden Dechant-Frank'schen Freipläße waren den Seminaristen Wilhelm Koller und Eduard Schreiner, die Dechant-Reiser'schen Stipendien den Zöglingen Georg Dorr und Joseph Straffer, die Director-Baustädter’schen Stipendien für den besten und würdigsten Bassisten, Tenoristen, Altisten und Sopranisten den Zöglingen Joseph Fellner, Joseph Scharl, Joseph Harslem und Leonhard Karl verliehen. Da die Gefangsstipendien für den Bassisten, Tenoristen und Altisten stiftungsmäßig aus dem fünften Prozente des StiftungsCapitales flossen, dieses aber in Folge einer im Laufe des Jahres eingetretenen Kündung zur Heimzahlung gelangte und nur mehr zu 4 Prozent verzinslich angelegt werden konnte, so kommen vom Jahre 1864 an bis zum Eintreten des vom Herrn Donator festgesezten Zeitpunktes die Stipendien an die genannten Sänger nicht mehr zur Vertheilung. 4. Am 9. Juli beehrte Seine Excellenz, der k. Regierungs-Präsident, Herr Maximilian von Gutschneider, das Studien-Seminar mit einem höchst erfreulichen ersten Besuche, nahm in dem dekorirten Speisesaale von den Zöglingen eine zu diesem Zwecke componirte Cantate entgegen, wonach Er an die Versammelten freundliche Worte des Beifalls und der Ermunterung richtete. Schlüßlich inspicirte Seine Excellenz das ganze Institut und dessen Einrichtungen mit huldvoller Aufmerksamkeit.

5. Die neu eintretenden Zöglinge, sowie jene, welchen eine Nachprüfung auferlegt ist, haben am 1. October, alle übrigen am 5. October im Seminar einzutreffen.

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