Imágenes de páginas
PDF
EPUB

hätten sich in eine grosse Wette eingelassen. Er sagt: Ich bin ein einfältiger Augustinerfrater von der Landstrasse und einer von den zwei Läufern schreit: Vivat, mein Graf hat gewonnen. Der Frater ging nach Hause und bald darauf bekommt er einen Hirschen 3 Cent. 30 W.

ÜBER DIE

VERORDNUNGSBÜCHER

DER

STADT EGER.

(1352-1482.)

VON

DR. FRANZ MARTIN MAYER

IN GRAZ.

Es

s ist eine bekannte Thatsache, dass jene Deutschen, welche sich im Mittelalter in den slavischen Ländern niederliessen, nicht dem vorgefundenen slavischen Rechte sich unterworfen, sondern ihr eigenes Recht in die neue Heimat mitbrachten. Hier fand dieses rasche Verbreitung; von den Städten aus verbreitete es sich weiter über das flache Land; die von den Städten gegründeten Dörfer wurden nach deutschem Rechte ausgesetzt und selbst auf slavische Dorfansiedlungen wurde es übertragen.

Ueber die Städte des östlichen Deutschland und der angrenzenden Slavenländer, Preussen, Polen, Böhmen, Mähren verbreitete sich jenes Recht, welches in Magdeburg geltend war. Als, um für Böhmen nur Ein Beispiel zu erwähnen, die Stadt Leitmeritz gegründet wurde, erhielt die neue Gemeinde die Befugniss, sich in Allem an die Rechtsgebräuche des Magdeburger Stadtrechts zu halten und zugleich wurde bestimmt, dass Leitmeritz der Vorort aller deutschen Städte Böhmens sein sollte, die das gleiche Recht gebrauchen würden.

Doch hat in Böhmen von Westen her auch fränkisches Recht Eingang gefunden und zwar zunächst von Nürnberg aus. Die Richtung der Wanderung dieses Rechtes gieng über Eger und den Fluss dieses Namens entlang, bis es mit dem Magdeburger Rechte zusammentraf. Eben die Stadt Eger ist die Hauptstätte des fränkischen Rechtes in Böhmen geworden. Den Zusammenhang des Stadtrechts von Eger mit dem von Nürnberg hat zuerst Gaupp1 vermuthet. Die Egerer, sagt er, nannten die Nürnberger ihre Altväter und standen mit

Gaupp, deutsche Stadtrechte des Mittelalters I, Einl. p. XXX und S. 186, 188.

ihnen seit alter Zeit in vielfachen Handelsverbindungen. Für diese Vermuthung hat dann Franz Kürschner thatsächliche Belege beigebracht und so den rechtlichen Zusammenhang Egers mit Nürnberg ausser allen Zweifel gesetzt. 1

Um die Bedeutung Egers für das nordwestliche Böhmen würdigen zu können, ist ein Blick auf die rechtshistorische Stellung dieser Stadt zu dem Königreiche Böhmen nothwendig.

Durch die Heirat des Herzogs Friedrich von Schwaben mit Adelheid von Vohburg, der Erbin von Eger, trat das Gebiet dieser Stadt in die Reihe der staufischen Hausgüter, welche in Franken und im Nordgau lagen. Eger wurde der Mittelpunkt dieser Besitzungen und seitdem ist ein rasches Wachsen der Stadt bemerkbar: die Anfänge des Stadtrechts treten hervor und Eger erscheint in der Reihe der deutschen Reichsstädte.2

Zwar nahm nachher Ottokar von Böhmen, dem König Richard den Schutz der Reichsgüter auf der rechten Seite des Rheins übertragen, auch Eger in Besitz, aber die Stadt wurde damit keineswegs dem Königreiche Böhmen einverleibt, sondern ihre Reichsfreiheit wurde anerkannt und bestätigt. Im Frieden vom Jahre 1276 verzichtete Ottokar auch auf Eger und 1279 bestätigte König Rudolf der Stadt alle ihre Freiheiten; dieses Privileg ist die erste Aufzeichnung des Egerer Stadtrechts. 3

So lange König Rudolf lebte, blieb Eger reichsfrei. Nach seinem Tode setzte sich König Wenzel von Böhmen in den Besitz des Egerlandes und Adolf von Nassau verpfändete ihm 1292 u. A. auch Eger, welche Verpfändung jedoch ohne Bedeutung blieb. Auch Albrecht I. verpfändete ihm die Stadt als Preis für die Unterstützung bei seiner Erhebung gegen den Nassauer. Nachher schloss Albrecht mit Wenzel III. einen Vergleich, nach dem Eger wieder an das Reich zurückfiel.

1 F. Kürschner, das Stadtrecht von Luditz. Mittheilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, V. Jahrgang, S. 26 und F. Kürschner, das Stadtrecht von Eger und seine Verbreitung daselbst. VI. Jahrgang, S. 197. Diese Abhandlung gibt die Belege für den Rechtsverkehr zwischen Nürnberg und Eger.

2 F. Kürschner, Eger und Böhmen, Wien 1870, S. 9 ff.

3 S. Grüner, Beiträge zur Geschichte der k. Stadt Eger und des Eger'schen Gebietes, Prag, 1843. 8°.

« AnteriorContinuar »