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Geschichte

der

Kirchenverfassung Deutschlands

im Mittelalter.

Von

Dr. Albert Werminghoff,

Privatdocent der mittelalterlichen Geschichte
an der Universität Greifswald.

Erster Band.

Hannover und Leipzig.
Hahn'sche Buchhandlung.

1905.

Alle Rechte vorbehalten.

Hannover. Druck von Friedrich Culemann.

114896

JAN 28 1908

DG47
W49

III

Vorwort.

Das vorliegende Buch ist erwachsen aus dem Beitrag, den sein Verfasser für den von A. Meister herauszugebenden,,Grundriss der deutschen Geschichtswissenschaft“ übernahm; ein Auszug aus ihm wird dort veröffentlicht werden. Sein Ziel konnte nicht sein, auf verhältnismässig beschränktem Raume durchweg Neues zu bieten, sondern nur, die vorhandene Litteratur nach Möglichkeit zusammenzufassen und vorzüglich mit ihrer Hülfe die Darstellungen der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte zu ergänzen. Nicht als ob sie allein ausgebeutet worden sei: wer tiefer in den Stoff einzudringen sich müht, wird leicht finden, dass mit dem Studium von Untersuchungen und Monographien eine ausgebreitete Durcharbeitung des Quellenstoffs sich verband, auch wenn nicht bei jeder einzelnen Aufstellung ein Beleg angemerkt wurde. Es schien nicht angängig, solche Hinweise zu häufen, da ihre Fülle überdies den Umfang des Bandes recht erheblich gesteigert hätte. Ich war bestrebt, durch eine abgerundete Form der Darstellung ihre Schwierigkeiten eher zu verdecken als zu vergegenwärtigen. Die eingestreuten Beispiele, die allerdings in den letzten Paragraphen dieses Bandes sich vielleicht allzusehr vordrängen, wollen der Veranschaulichung dienen, die allgemeinen Sätze erläutern und das Urteil rechtfertigen. H. Brunners ,,Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte" und K. Müllers,,Kirchengeschichte" waren mir Führer und Vorbilder, denen nachzueifern lockte.

Während die grossangelegte „Kirchengeschichte Deutschlands" von A. Hauck die Teilnahme an den Problemen der mittelalterlichen Geschichte unseres Volkes neu belebt hat, ist auch, täuscht nicht Alles, das Interesse an kirchlicher Verfassungsgeschichte in erfreulichem Steigen begriffen. Dankbaren Sinnes darf ich die Arbeiten von U. Stutz erwähnen, die neben denen von E. Friedberg, P. Hinschius, E. Loening und G. Phillips mir das Kirchenrecht und seine Entwicklung erschlossen. Ich schrieb als Historiker, aber es ist mein aufrichtiger Wunsch, dass nicht minder Juristen und Theologen sehen möchten, wie gern ich ihren Anregungen gefolgt bin. Ich schrieb als Protestant, und doch soll kein Wort den Andersgläubigen verletzen. Bei Verschiedenheiten in der Auffassung, wie sie der Gegensatz des Bekenntnisses und der Lehre mit sich bringt, wird über prinzipielle Fragen stets Streit sein; ich vermied, in allen solchen Fällen die ausdrückliche Hervorkehrung der im letzten Grunde dogmatischen Differenzen, um gleichwohl hier zu betonen, wie

sehr ich gerade katholischen Autoren mich verpflichtet fühle. Der protestantische Historiker des Mittelalters muss gleichsam katholisch zu denken wissen, will er eine Zeit verstehen, von der ihn die Reformation innerlich mehr getrennt hat als den Schilderer des neunzehnten Jahrhunderts die Revolutionsperiode vom Zeitalter der absoluten Monarchie. Er muss die kirchliche Organisation zu erfassen trachten als die Hüterin eines Glaubens, den er achten wird, ohne selbst ihn als den seinigen zu bekennen.

Die Drucklegung des Bandes, die im Januar dieses Jahres begonnen hatte, war schon zu weit vorgeschritten, als dass mehrere in den Nachträgen aufgeführte Untersuchungen noch hätten verwertet werden können. Lebhaft bedaure ich, dass die Abhandlungen von F. Jostes und S. Rietschel zu spät mir zugänglich wurden, vornehmlich aber dass ich die Monographie von D. Schäfer über das Wormser Konkordat nicht mehr auszubeuten vermochte: die Bemerkungen S. 190 ff. erweisen sich schon jetzt als der Berichtigung bedürftig, da ich trotz einzelner Zweifel nicht den Mut hatte, zur hergebrachten Ansicht mich in Widerspruch zu setzen.

Einen bestimmten Termin für das Erscheinen des zweiten Bandes, der die Verfassung der Kirche vom zehnten bis fünfzehnten Jahrhundert darlegen soll, wage ich nicht anzugeben. Wichtige Vorarbeiten sind gemacht, aber für den Zweck der grösseren Darstellung noch nicht alle; ihr Abschluss und ihre Zusammenfassung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dem zweiten Band sollen hinzugefügt werden einige Dokumente und wenn möglich zwei Karten der kirchlichen Einteilung Deutschlands und der geistlichen Territorien, endlich ein allgemeines Sach- und Namenregister.

In Dankbarkeit sei der Unterstützung durch mehrere Freunde gedacht, deren Bemühungen Hinweise auf einige entlegenere Quellenzeugnisse oder Untersuchungen einbrachten. Entspricht der Druck den Anforderungen des Lesers, so gebührt sein und nicht zum Wenigsten des Verfassers Dank Herrn Dr. E. Stengel in Berlin, der in niemals ermüdender Hülfsbereitschaft alle Druckbogen überprüfte.

Greifswald, 16. März 1905.

Albert Werminghoff.

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